Freizeit und Reise

Von wegen nicht stornierbar: Wenn ein Flug von Seiten des Passagiers abgesagt wird, steht ihm nach deutschem Recht mindestens eine Teilsumme des bezahlten Ticketpreises zu. (Foto: tdcat.com 2015)

19.09.2017

Geld zurück

Geht nicht gibt’s nicht: So erhalten Kunden auch bei einer Ticketstornierung ihr Geld zurück

Ein kurzfristig abgesagter Geschäftstermin oder eine unverhoffte Grippe: es gibt viele Gründe, warum eine Flugreise gecancelt werden muss. Häufig bleiben Passagiere auf ihren Ticketkosten sitzen, zumeist aus Unwissenheit, denn was unter Verbrauchern immer noch wenig bekannt ist: Bei einer Stornierung steht ihnen mindestens ein Teilbetrag zu. Mit TicketRefund erhalten Buchende bis zu 95 Prozent des Ticketpreises zurück. Unternehmenssprecher von FairPlane, Ronald Schmid, erklärt, was bei einer Flugstornierung zu beachten ist und was hinter dem Mythos von nicht stornierbaren Tickets steckt. Ein Flugticket ist einfach und schnell gekauft, ein solches zu stornieren hingegen wesentlich schwieriger – trotz eindeutiger Rechtslage. „Mit der Buchung eines Flugs besteht zwischen dem Passagier und der Airline ein sogenannter Luftbeförderungsvertrag (Werkvertrag), der von Seiten des Buchenden jederzeit und ohne die Angabe von Gründen wieder gekündigt werden darf“, so Schmid. Das Problem jedoch: Viele Verbraucher wissen nicht um ihr Recht und lassen das Ticket verfallen. Ein Fehler, weiß der Experte für Fluggastrechte, denn damit verzichten Passagiere auf Geld, das ihnen rechtlich zusteht. „Sobald der Passagier weiß, dass er den Flug nicht antreten kann, sollte er direkt bei der Fluggesellschaft in schriftlicher Form den Luftbeförderungsvertrag kündigen“, rät Schmid. Denn wer über das Buchungsportal oder das Reisebüro von seinem Ticket zurücktritt, muss im Zweifelsfall eine Stornogebühr entrichten, welche die Airline nicht erheben darf. Grundsätzlich gilt bei einer Flugstornierung: je früher desto besser. Wenn es der Fluglinie möglich ist das Ticket weiterzuverkaufen, stehen dem Passagier bis zu 95 Prozent des bereits bezahlten Preises zu – denn doppelt abkassieren darf die Airline nicht. Bei einem nicht angetretenen Flug gibt es in jedem Fall einen Teilbetrag des Tickets zurück. Im Ticketpreis sind immer Kosten enthalten, die für die Airline gar nicht anfallen, wenn ein Kunde nicht mitfliegt. Dazu zählen beispielsweise Steuern und Gebühren oder auch sogenannte Zuschläge für Kerosin, Essen und Getränke. „Da diese von den Fluggesellschaften nur zu entrichten sind, wenn der Kunde seinen Flug auch tatsächlich nutzt, sind diese daher bei einem Nichtantritt zu erstatten“, klärt der Jurist auf. Dass sich das Ammenmärchen der nicht stornierbaren Flugtickets so hartnäckig hält, ist nicht zuletzt dem Verhalten der Fluggesellschaften zu verdanken. Bei einer Ticketstornierung versuchen diese nämlich in vielen Fällen die Verantwortung von sich zu weisen oder argumentieren mit hohen Bearbeitungsgebühren – um nur einige wenige der gängigsten Methoden zu nennen. So manche Fluglinie versucht sogar über ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Rücktritt vom Ticket auszuschließen. „Eine Irreführung des Verbrauchers “ moniert Schmid, denn dies widerspräche geltendem Recht: „Eine Stornoklausel darf Passagiere nicht unangemessen benachteiligen“, so der Experte. Mangelnde Sachkenntnis zur aktuellen Rechtslage sowie das häufig unkooperative Verhalten vieler Airlines, verunsichern viele Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Fluggastrechte. Mit TicketRefund bietet das Fluggastrechteportal FairPlane einen weiteren Service, der Passagiere dabei unterstützt, die ihnen zustehenden Gelder zu erhalten. Hier prüfen spezialisierte Fachanwälte jeden einzelnen Fall und kümmern sich um die gesamte Abwicklung bis hin zu rechtlichen Schritten, wo nötig. Für den Verbraucher entstehen dabei keine Kosten. Erst im Erfolgsfall gibt der Kunde eine Provision in Höhe von maximal 30 Prozent (zzgl. MwSt.) des von der Airline zurückerhaltenen Betrags an TicketRefund ab. Wichtig zu wissen: erst ab der Stornierung der Flugreise durch den Buchenden kann TicketRefund für den Passagier tätig werden. (BSZ)

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