Kommunales

Sobald ihr Asylantrag positiv entschieden wird, dürfen die Flüchtlinge aus der Gemeinschaftsunterkunft ausziehen - und von der Kommune eine eigene Wohnung fordern. (Foto: dpa)

04.05.2016

"Ein Szenario, dass uns Sorge bereitet"

Immer mehr Flüchtlinge werden anerkannt - und fallen den Kommunen zur Last

Bayerns Kommunen fordern angesichts einer drohenden Kostenlawine zur Versorgung der Flüchtlinge eine Entlastung durch Bund und Freistaat. Der Bund dürfe die "deutschen und die bayerischen Kommunen nicht mit dieser gewaltigen Aufgabe alleine lassen", sagte Gerhard Dix, Sozialreferent des bayerischen Gemeindetags, der Deutschen Presse-Agentur. Ende Mai wollen die Ministerpräsidenten der Länder auf einer Sonderkonferenz mit der Bundesregierung über die Asylkosten verhandeln. Der Anlass der kommunalen Ängste: Sobald ein Asylantrag positiv entschieden wird, müssen die Kommunen zum Großteil für die Versorgung der Flüchtlinge in Bayern zahlen. Je mehr Asylanträge positiv entschieden werden, desto höher werden die Kosten für die Kommunen also. Nach Angaben des Sozialministeriums warten in Bayern derzeit gut 62 000 Menschen auf die Entscheidung ihrer Asylanträge. Davon können nach jüngsten Schätzungen von Sozialministerin Emilia Müller etwa 70 Prozent mit der Anerkennung rechnen. In der Summe geht es um Millionenbeträge. "Wir brauchen Unterstützung von Bund und Freistaat", sagte Achim Sing, Sprecher des Städtetages. Wie hoch diese Unterstützung ausfallen müsse, lasse sich noch nicht beziffern. Sicher sei nur, dass die Städte Schwierigkeiten hätten, "das mit der derzeitigen Finanzlage zu stemmen". Der Augsburger Sozialreferent Stefan Kiefer sprach von einem "Szenario, das uns natürlich schon auch Sorgen bereitet". Bislang zahle der Bund etwa ein Drittel und die Kommune zwei Drittel der Unterbringungskosten eines anerkannten Flüchtlings. Diese Kosten müsse der Bund komplett tragen, sagte Kiefer. Solange ein Flüchtling noch im Asylverfahren ist, übernimmt der Freistaat die Kosten für Unterbringung und Versorgung komplett. Sobald ein Asylbewerber anerkannt ist, hat er Anspruch auf Sozialleistungen - unter anderem auf eine Unterkunft. Bund und Kommunen teilen sich diese Kosten. Für abgelehnte Asylbewerber zahlt bis zur Abschiebung das Land. Derzeit sind in Bayern etwa 155 000 Asylbewerber untergebracht. Wie viele letztlich bleiben können, lässt sich mit der 70-Prozent-Quote nicht zuverlässig ausrechnen. 76 900 der 155 000 Asylbewerber sind bereits abgelehnt. Von diesen müssen viele Deutschland wieder verlassen. Doch es gibt auch zahlreiche Länder, in die nicht abgeschoben wird, weil dort Krieg herrscht. Im März hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Bayern 6866 Asylanträge von in Bayern untergebrachten Flüchtlingen entschieden. (dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Sollen Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.