Kommunales

Seit Februar 2023 dürfen in München Diesel mit der Norm Euro 4 und schlechter bis auf einige Ausnahmen nicht mehr in die entsprechende Umweltzone fahren. (Foto: dpa/Hoppe)

07.03.2024

Gericht verhandelt zu Streit um Münchner Dieselfahrverbot

Die erste Stufe des Dieselfahrverbots in der Münchner Innenstadt hatte heftige Debatten ausgelöst. Von einer Verschärfung sah die Stadt ab. Zwei Vereine wollen das vor Gericht rückgängig machen

Der Streit um das Dieselfahrverbot in München wird am 14. März vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verhandelt. Die Deutsche Umwelthilfe und der Verkehrsclub Deutschland wollen mit ihrer Klage erreichen, dass die Landeshauptstadt ihre ursprünglich geplante Verschärfung der Fahrverbote auf dem und innerhalb des Mittleren Rings doch noch umsetzt. 

Seit Februar 2023 dürfen Diesel mit der Norm Euro 4 und schlechter bis auf einige Ausnahmen nicht mehr in die entsprechende Umweltzone fahren. Eigentlich hätte das Dieselfahrverbot in Teilen Münchens ab Oktober auch auf Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 ausgeweitet werden sollen. Dies war Teil eines im vergangenen Jahr geschlossenen Vergleichs der Stadt mit der DUH und dem VCD, der Klagen wegen der Überschreitung von Grenzwerten beendet hatte.

Pläne teils aufgehoben

Der Stadtrat hatte die Pläne im September aber teils zeitlich nach hinten verschoben, teils ganz aufgehoben. Als Begründung wurde damals angeführt, die erste, seit Februar 2023 geltende Stufe des Verbots werde laut Prognosen ausreichen, um die Grenzwerte für das giftige Abgas Stickstoffdioxid (NO2) einzuhalten. Laut vorläufigen Daten des Landesamts für Umwelt war der Grenzwert an der Messstation an der Landshuter Allee am Mittleren Ring im Jahr 2023 im Schnitt aber wie in den Jahren zuvor gerissen worden.

"Noch immer atmen die Menschen in München krank machende Luft", teilte die Deutsche Umwelthilfe am Donnerstag mit. "Die Belastung der Atemluft mit dem Dieselabgasgift NO2 ist nirgendwo in Deutschland so hoch wie in München."

Sollten sich die Stadt und die Vereine vor Gericht nicht einigen können, wird der Bayerische Verwaltungsgerichtshof voraussichtlich erst einige Tage nach der Verhandlung seinen Beschluss in dem Fall verkünden. (Frederick Mersi, dpa)

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