Kommunales

Arbeiter entfernen einen roten Klebestreifen von einem Schild mit der Aufschrift «Umwelt Zone» und «Diesel (außer Lieferverkehr und Anwohner) erst ab Euro 5/V». Seit dem 1. Februar 2023 gilt ein Fahrverbot für Diesel-Kfz mit den Abgasnormen Euro 4/IV und schlechter in der um den Mittleren Ring erweiterten Umweltzone. (Foto: dpa/Hoppe)

13.03.2024

Umwelthilfe: Fachbeamte forderten vergeblich Fahrverbot

Der politische und juristische Streit um die Luftqualität in München und die Umsetzung von Dieselfahrverboten tobt schon viele Jahre. Nun erhebt die Deutsche Umwelthilfe neue Vorwürfe

Im Streit um Dieselfahrverbote in der Landeshauptstadt München erhebt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) neue Vorwürfe insbesondere gegen die Staatsregierung und die Regierung von Oberbayern: Mit der jahrelangen Ablehnung von Dieselfahrverboten hätten sich Umweltministerium und Bezirksregierung bewusst über die inhaltliche und rechtliche Einschätzung von Experten in der Regierung von Oberbayern hinweggesetzt.

Die DUH legte dazu am Mittwoch zahlreiche Auszüge aus Akten hervor, die sie nach eigener Aussage nach langem Streit von der Bezirksregierung erhalten hatte. Darin finden sich einige sehr klare Stellungnahmen der Regierungsfachleute, in denen diese aus rechtlichen und inhaltlichen Gründen früh und wiederholt auf ein Dieselfahrverbot drangen.

Resch: Innerhalb der Behörde keine Zweifel

"Aus fachlicher und rechtlicher Sicht" halte man bei der Fortschreibung des Münchner Luftreinhalteplans ein Zufahrtsverbot für Dieselfahrzeuge in bestimmte Zonen "für geboten und zulässig, insbesondere verhältnismäßig", hieß es demnach schon 2016 in einem Schreiben von Umweltexperten der Bezirksregierung an die Regierungspräsidentin. In einem Schreiben der Regierungspräsidentin an das Umweltministerium von Ende 2017 wiederum findet sich laut DUH die Einschätzung, dass die damals vom bayerischen Kabinett geforderte Fortschreibung des Luftreinhalteplans für München ohne Fahrverbote nicht die gesetzlichen Anforderungen und die Anforderungen eines Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs erfülle.

Die Warnungen der Bezirksregierungsbeamten vor aus ihrer Sicht rechtswidrigem Verhalten gipfelten am Ende sogar darin, dass ein Sachgebietsleiter eine sogenannte Remonstration einlegte - also höchst formal Einwände gegen eine Absage an Dieselfahrverbote erhob.

"Den Behauptungen des Freistaats Bayern vor Gericht, wonach Dieselfahrverbote weder rechtlich möglich noch sachlich notwendig seien, haben die eigenen Beamten vehement und wiederholt widersprochen", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Es habe innerhalb der Behörden keine fachlichen Zweifel an der Notwendigkeit und Rechtmäßigkeit von Dieselfahrverboten gegeben, hieß es - trotzdem seien sie damals nicht gekommen.

Streit seit vielen Jahren

Der politische und juristische Streit um die Luftqualität in München tobt schon viele Jahre. Hintergrund ist, dass an einzelnen Messstellen Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) jahrelang deutlich überschritten wurden. Deshalb zog die DUH wiederholt vor Gericht, um wirksame Maßnahmen für eine Verbesserung der Luftqualität zu erzwingen.

Tatsächlich gilt seit Februar 2023 nun eine erste Stufe eines Dieselfahrverbots: Seither dürfen Diesel mit der Norm Euro 4 und schlechter bis auf einige Ausnahmen nicht mehr in die entsprechende Umweltzone fahren. Eigentlich hätte das entsprechende Dieselfahrverbot ab Oktober dann auch auf Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 ausgeweitet werden sollen.

Dies wurde aber nicht umgesetzt - weshalb sich die DUH und der Verkehrsclub Deutschland an diesem Donnerstag erneut vor Gericht treffen: Mit einer Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wollen die beiden Organisationen erreichen, dass München die schärferen Fahrverbote auf dem und innerhalb des Mittleren Rings doch noch umsetzt. (Christoph Trost, dpa)

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