Landtag

Bayern-Ei: Nach einem monatelangen Verkaufsverbot darf das Unternehmen wieder Eier in den Verkehr bringen. (Foto: dpa)

10.01.2017

Anklage gegen Ex-Bayern-Ei-Chef

Hunderte Erkrankte und mindestens ein Toter: Der Salmonellenskandal um Bayern-Ei hat hohe Wellen geschlagen. Jetzt ist gegen den Ex-Chef Anklage erhoben worden. Die politische Aufarbeitung ist aber noch nicht beendet

Nächster Schritt bei der Aufarbeitung der Salmonellen-Affäre bei Bayern-Ei: Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat gegen den früheren Chef der niederbayerischen Firma Anklage unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge erhoben. Zudem werde dem 45-Jährigen gefährliche Körperverletzung in 186 Fällen sowie gewerbsmäßiger Betrug in 473 Fällen mit einem Schaden von mehr als 5 Millionen Euro vorgeworfen, wie die Anklagebehörde am Dienstag mitteilte. Auch werden ihm vorsätzliches Inverkehrbringen gesundheitsschädlicher Lebensmittel, unerlaubtes Betreiben einer Anlage sowie Tierquälerei zur Last gelegt.

Alleine für die Körperverletzung mit Todesfolge drohen dem 45-Jährigen zwischen 3 und 15 Jahren Haft. Nun muss das Landgericht Regensburg die Zulassung der Anklage überprüfen. Bis zu einer Entscheidung könne es aber noch einige Monate dauern, sagte ein Gerichtssprecher auf Anfrage. Zunächst hatten die "Süddeutsche Zeitung" und das BR-Politikmagazin Kontrovers über die Anklageerhebung berichtet.

Vorwurf: Auslieferung trotz Nachweis von Salmonellen-Verunreinigungen

Laut Anklage soll der ehemalige Geschäftsführer des Großbetriebes mit Sitz in Aiterhofen (Landkreis Straubing-Bogen) im Jahr 2014 über Monate hinweg die Auslieferung von Eiern veranlasst haben, obwohl mehrfach Salmonellen-Verunreinigungen nachgewiesen worden waren. In der Folge sollen 187 Menschen an einer Salmonelleninfektion erkrankt sein: 95 Personen in Österreich, 86 Personen in Deutschland und 6 Personen in Frankreich. Aufgrund eines rechtsmedizinischen Gutachtens besteht der Verdacht, dass eine der in Österreich erkrankten Personen an den Folgen der Salmonelleninfektion starb.

Der Ex-Chef von Bayern-Ei war im August 2015 verhaftet worden. Das Landgericht Regensburg hatte den Haftbefehl im Mai 2016 außer Vollzug gesetzt, weil die Richter es als nicht nachgewiesen angesehen hatten, dass der Beschuldigte vor der Eier-Auslieferung überhaupt von den positiven Salmonellen-Proben wusste. Das Oberlandesgericht kassierte aber im Juli diese Entscheidung. Dem Mann drohe eine mehrjährige Haftstrafe, begründet das OLG. Gegen Auflagen blieb der 45-Jährige aber auf freiem Fuß. Nun wird sich das Schwurgericht Regensburg mit dem Fall beschäftigen.

Der Skandal hatte die bayerischen Behörden in Bedrängnis gebracht. Sie sollen schon früh von dem Salmonellenbefall gewusst, die Bevölkerung jedoch nicht gewarnt haben. Bayerns Umweltministerin Ulrike Scharf und ihr Vorgänger Marcel Huber (beide CSU) hatten jegliches Fehlverhalten bestritten.  Huber hatte in einer Sondersitzung des Umweltausschusses von einer "Verkettung sowohl unglücklicher als auch krimineller Umstände" berichtet. Es seien aber alle notwendigen Maßnahmen ergriffen worden. Scharf hatte der Opposition sogar eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit vorgeworfen.

Von Brunn: "Minister und Aufsichtsbehörden haben versagt"

Florian Brunn, Umweltsprecher der SPD-Landtagsfraktion, kritierte indes, seit der Sondersitzung im Landtag hätten sich zahlreiche neue Widersprüche und Fragen ergeben. Er forderte erneut einen Bericht von Scharf und Huber im Landtag. "Ministerin Scharf muss endlich die ganze Wahrheit sagen." Die Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge und anderen Straftatbeständen sei gravierend. "Für uns bestätigt sich damit, dass bei den Kontrolle von Bayern-Ei und dem Umgang mit dem Salmonellen-Ausbruch katastrophale Fehler passiert sind", sagte von Brunn. Sowohl die Minister als auch die zuständigen Aufsichtsbehörden hätten versagt. Von Brunn erneuerte auch seinen Vorwurf, die Öffentlichkeit sei nicht gewarnt worden. "Ministerin Scharf hat behauptet, die infizierten Eier wären in Deutschland alle zurückgerufen worden. Aber allein hier sind laut Staatsanwaltschaft 86 Menschen an Salmonellen erkrankt. Das kann doch vorne und hinten nicht stimmen. Das stinkt doch zum Himmel!"

Als Konsequenz aus dem Skandal wird derzeit die Lebensmittelüberwachung im Freistaat reformiert. Allerdings sorgt die Sonderbehörde für Lebensmittelsicherheit, die Anfang 2018 starten soll, ebenfalls für heftige Kritik. Sie müsse die Kontrolle von Legehennenbetrieben endlich sicherstellen, forderte Rosi Steinberger, verbraucherschutzpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen. "Wie sieht das Konzept aus, wie diese Industriebetriebe künftig effektiv kontrolliert werden können? Ab welcher Größenordnung, in welchen Zeitabständen wird kontrolliert?" Ein "weiter so" wie bisher dürfe es nicht geben.
(dpa/BSZ)

Chronologie: Der Skandal um Bayern-Ei
Im Sommer 2014 bricht in Großbritannien, Österreich und Frankreich eine Salmonellen-Infektion aus. Hunderte Menschen erkranken, mindestens ein Mann aus Österreich stirbt. Die verseuchten Eier sollen aus dem niederbayerischen Unternehmen Bayern-Ei gekommen sein. Die Deutsche Presse-Agentur blickt auf die wichtigsten Stationen in diesem Skandal.

September 2014: Nach einem Salmonellen-Ausbruch in einigen Ländern Europas gerät die Firma Bayern-Ei aus Aiterhofen (Landkreis Straubing-Bogen) ins Visier der Fahnder. Die Staatsanwaltschaft Regensburg nimmt Ermittlungen auf.

19. Mai 2015: Die Staatsanwaltschaft Regensburg durchsucht Geschäftsräume der Firma Bayern-Ei. "Es wird geprüft, ob die Firma gefährliche Lebensmittel in den Verkehr gebracht hat", sagt Oberstaatsanwalt Theo Ziegler zwei Tage später.

11. Juni 2015: Die bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf (CSU) weist Schlamperei-Vorwürfe gegen die Behörden zurück. Die zuständigen Mitarbeiter seien ihrer Verantwortung absolut gerecht geworden, sagt Scharf im Umweltausschuss des Landtags. "Der Vorwurf, man habe nicht reagiert, ist schlichtweg falsch."

8. August 2015: Bayern-Ei darf vorläufig keine Eier mehr verkaufen. Das Verbot sei in Abstimmung mit dem Verbraucherschutzministerium in München verhängt worden und gelte für den Unternehmenssitz Aiterhofen (Kreis Straubing-Bogen) sowie Aholming-Tabertshausen (Kreis Deggendorf), teilt die Regierung von Niederbayern mit.

19. August 2015: Der Geschäftsführer von Bayern-Ei wird verhaftet. Der damals 44-Jährige ist dringend verdächtig, vorsätzlich salmonellenbelastete Hühnereier verkauft zu haben. Deren Verzehr habe bei 78 Menschen zu Gesundheitsschäden geführt, infolge derer ein Mensch gestorben sei, teilt die Staatsanwaltschaft Regensburg mit. Zudem soll der Mann seine Großabnehmer bei 256 Verkäufen über die Mangelfreiheit der von ihm gelieferten Eier getäuscht und dadurch einen Schaden von mehr als drei Millionen Euro verursacht haben.

1. Dezember 2015: In einem Gutachten für die Landtags-SPD zur Salmonellenaffäre erhebt ein Rechtsexperte massive Vorwürfe gegen die Staatsregierung. Demnach hätten die Lebensmittelbehörden die Bürger über die bei Bayern-Ei festgestellten Salmonellenfälle informieren müssen. Dass es keine Warnung der Öffentlichkeit gab, sei wegen des Infektionsrisikos eindeutig rechtswidrig. Verbraucherschutzministerin Scharf weist die Vorwürfe zurück. Die ergriffenen Maßnahmen hätten Recht und Gesetz entsprochen, betont sie.

3. Dezember 2015: In der Affäre wird ein Kontrolleur des zuständigen Landratsamtes festgenommen. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Büroräume im Landratsamt Straubing-Bogen durchsucht und Unterlagen sichergestellt.

4. Dezember 2015: Gegen den Amtstierarzt des Landratsamtes Straubing-Bogen wird Haftbefehl erlassen. Ihm wird Beihilfe zu einem Fall von Körperverletzung mit Todesfolge sowie zu gefährlicher Körperverletzung in 40 weiteren Fällen vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft hatte der Amtstierarzt von dem positiven Salmonellenbefund gewusst, die erforderlichen Maßnahmen jedoch bewusst unterlassen. Zudem soll er den Geschäftsführer von Bayern-Ei vor Kontrollen gewarnt haben. Der Mann soll sich auch der Beihilfe zum gewerblichen Betrug in 480 Fällen schuldig gemacht haben.

1. Juli 2016: Nachdem das Landgericht Regensburg die Aufhebung des Haftbefehls gegen den früheren Geschäftsführer von Bayern-Ei aufgehoben hat, kassiert das Oberlandesgericht Nürnberg diese Entscheidung. Dem Mann drohe eine mehrjährige Haftstrafe, begründet das OLG. Gegen Auflagen bleibt der 45-Jährige aber auf freiem Fuß.

10. Januar 2017: Die Staatsanwaltschaft Regensburg erhebt Anklage gegen den Ex-Chef von Bayern-Ei. Der Vorwurf lautet: Körperverletzung mit Todesfolge, gefährliche Körperverletzung in 186 Fällen, vorsätzliches Inverkehrbringen gesundheitsschädlicher Lebensmittel, gewerbsmäßigen Betrugs, unerlaubtes Betreiben einer Anlage und Tierquälerei.

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Sollen Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

BR Player
Bayerischer Landtag
Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.