Landtag

Es bleibt dabei: Noten entscheiden in erster Linie über die Schullaufbahn. (Foto: dpa)

13.10.2017

Das Grundschulabitur soll bleiben

Übertrittsverfahren nach der 4. Klasse: Die SPD will, dass Eltern die Entscheidung treffen – und scheitert einmal mehr mit ihrer Forderung

Am umstrittenen Übertrittsverfahren für den Wechsel von der Grundschule an die weiterführenden Schulen wird sich vorerst nichts ändern. Die SPD scheiterte mit einem Gesetzentwurf, der eine stärkere Gewichtung des Elternwillens bei der Schulauswahl nach der 4. Klasse zum Ziel hatte. An die Stelle der verbindlichen Übertrittsempfehlung, die auf dem Notendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachkunde basiert, sollte nach den Vorstellungen der SPD eine ausführliche Grundschulempfehlung sowie ein professionelles Beratungsangebot treten. Die letztendliche Entscheidung über die Schullaufbahn ihres Kindes sollten dann die Eltern treffen.

Der SPD-Bildungsexperte Martin Güll sprach von der „dringenden Notwendigkeit“ einer Änderung. Diese sei sowohl aus pädagogischen als auch verfassungsrechtlichen Gründen nötig, da die bisherige Regelung einen unzulässig tiefen Eingriff in die Elternrechte bedeute. Die rein notenbasierte Übertrittsempfehlung bilde zudem nicht die ganze Persönlichkeit und das gesamte Leistungsvermögen eines Kindes ab. Eine von Noten unabhängigere Beurteilung mildere auch den Leistungsdruck in der Grundschule, erklärte Güll. Besser sei eine umfassende Beratung der Eltern, in die neben dem Klasslehrer auch Schulpsychologen und Experten der weiterführenden Schulen einbezogen werden müssten. Auf dieser fachlich fundierten Basis könnten die Eltern dann eigenverantwortlich entscheiden.

Grüne wollen den Übertritt gleich ganz abschaffen

Für die CSU bezweifelte Carolina Trautner, ob mit diesem Verfahren mehr Bildungsgerechtigkeit erreicht werden könne. Wissenschaftliche Untersuchungen würden zeigen, dass es bei der Freigabe des Elternwillens vermehrt zu einer nicht begabungsgerechten Schullaufbahnwahl komme. Dies drücke sich in höheren Zahlen an Wiederholern und Schulabbrechern vor allem an den Gymnasien aus. „Die Objektivität der Beurteilung durch die Lehrkraft schafft gerechtere Lösungen“, sagte Trautner. Die verfassungsrechtlichen Bedenken der SPD vermochte sie nicht nachzuvollziehen, da schon heute unter bestimmten Voraussetzungen der Elternwille akzeptiert werden müsse.

Der Freie Wähler Michael Piazolo bezeichnete das Übertrittsverfahren als „eine der zentralen Problemstellungen im bayerischen Schulsystem“. Der SPD-Vorstoß gehe deshalb in die richtige Richtung. Für ihn aber stehe insgesamt der Leistungsgedanke und die Expertise der Lehrer über dem reinen Elternwillen, so Piazolo. Zudem müsse stets das Kindeswohl im Vordergrund stehen. Piazolo forderte deshalb den Ausbau der Schullaufbahnberatung und verbesserte Rahmenbedingungen an den Grundschulen, also mehr Lehrkräfte und kleinere Klassen.

Auf die Schwächen des aktuellen Übertrittsverfahrens verwies Thomas Gehring (Grüne). Dies offenbare sich schon in den regionalen Unterschieden bei den Übertrittsempfehlungen. Während im Münchner Umland bis zu 70 Prozent der Viertklässler die Übertrittsnote von 2,33 für das Gymnasium erreichten, seien es in ländlichen Regionen zum Teil nur 30 Prozent. Das sei rational nicht erklärbar und ungerecht.

Die Festlegung auf die Noten in drei Fächern verenge zudem den Leistungsbegriff und unterschlage musische, handwerkliche und soziale Fähigkeiten. Gehring sprach sich deshalb für eine Abschaffung des Übertritts nach der 4. Klasse und für „neue Formen des längeren gemeinsamen Lernens“ aus. (Jürgen Umlauft)

Kommentare (1)

  1. Nicole am 03.02.2020
    Gehts dir gut oder hast du Kinder in der Schule? - diese Frage muss man sich angesichts der Debatte tatsächlich stellen. Genau das Thema greift die Autorin Anne Willers auf und spricht vielen bayerischen Eltern aus der Seele.
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