Landtag

Labor-Affäre: Ärzte stehen unter Manipulationsverdacht. (Foto: dpa)

23.05.2014

Eklatante Widersprüche

Rechtssausschuss - Fall Schottdorf: Opposition will Untersuchungsausschuss

Der Landtag steht vor der Einsetzung des ersten Untersuchungsausschusses in der neuen Legislaturperiode. Nachdem bereits Freie Wähler und Grüne angekündigt hatten, zur neuerlichen Affäre um den Augsburger Laborarzt Bernd Schottdorf ein Aufklärungsgremium zu beantragen, schließt sich nun auch die SPD an. Ganz überzeugt ist man dort zwar noch nicht, aber „wir machen mit, weil wir den Dingen auf den Grund gehen wollen“, sagt SPD-Rechtspolitiker Franz Schindler zur Begründung. Geklärt werden soll, warum die Staatsanwaltschaft Augsburg Tausende Ärzte davonkommen ließ, obwohl die womöglich mit Schottdorf einen gemeinschaftlichen Abrechnungsbetrug begangen haben, indem sie dessen Laborleistungen gegenüber Patienten als eigene abgerechnet haben – zum beiderseitigen finanziellen Nutzen. Und ob Ermittlungsbeamte des Landeskriminalamtes von Staatsanwälten oder aufgrund politischer Einflussnahme in ihrer Arbeit an dem Fall behindert worden waren.
In einer Sitzung des Rechtsausschusses versuchten die zuständigen Staatsanwälte aus Augsburg und München, alle Verdachtsmomente gegen ihre Behörden zu zerstreuen. 90 Minuten dröselte zunächst der Leiter der Strafrechtsabteilung im Justizministerium, Helmut Seitz, den Fall in allen Einzelheiten auseinander. Er verwies darauf, dass die Einstellung der Verfahren gegen die Ärzte Folge unterschiedlicher Rechtsauffassungen gewesen sei. Durchgesetzt habe sich da die Ansicht, dass kein strafbares Verhalten vorliegt, weil die Patienten durch die Abrechnungspraxis nicht geschädigt worden seien. Schließlich hätten die Ärzte genau den nach der Gebührenordnung fälligen Betrag in Rechnung gestellt, den auch der Laborarzt verlangt hätte. Dass später in einem Pilotprozess vor dem Landgericht München und dem Bundesgerichtshof anders geurteilt wurde, sei damals nicht absehbar gewesen. Man habe deshalb auch keine verjährungsunterbrechenden Maßnahmen einleiten können. Falsch sei auch der Vorwurf, die zuständige Staatsanwältin habe damals die Verfahren auf Weisung von oben eingestellt.
Nun hat die Angelegenheit aber auch eine politische Facette, weil sich Laborarzt Schottdorf in dem Verfahren vom heutigen CSU-Vize Peter Gauweiler hat juristisch vertreten lassen. Dessen Intervention führte unter anderem dazu, dass gegen mit dem Fall betraute Kriminalbeamte wegen uneidlicher Falschaussage und Verfolgung Unschuldiger ermittelt wurde – letztlich ohne Ergebnis. Die beiden Polizisten klagen aber bis heute über Behinderungen ihrer Arbeit. Weder Seitz noch die Staatsanwälte konnten im Rechtsausschuss deren Vorwürfe restlos klären. Man verneinte lediglich kollektiv eine „unzulässige Einflussnahme“. Der Münchner Generalstaatsanwalt Christoph Strötz betonte, man habe stets „nach Recht und Gesetz entschieden“.
Vor allem Freien Wählern und Grünen war das eindeutig zu wenig. Er erkenne das Bemühen um Aufklärung, sagte der Freie Wähler Florian Streibl, aber es blieben einfach noch weitergehende Fragen. Der Grüne Sepp Dürr erkannte „eklatante Widersprüche“, die der Aufklärung in einem Untersuchungsausschuss bedürften. Dagegen meinte Franz Rieger (CSU), der Fall habe aus seiner Sicht „keine politische Dimension“, und die rechtlichen Abwägungen der Staatsanwälte in dem Fall entzögen sich der Überprüfung durch einen Untersuchungsausschuss. SPD-Mann Schindler ging mit dem Gefühl aus der Sitzung, von den Beamten nicht hinters Licht geführt worden zu sein. Es gebe aber durch aus noch aufklärungswürdige Punkte. Das Ergebnis eines Untersuchungsausschusses könne schließlich auch sein, dass die erhobenen Vorwürfe widerlegt würden. „Es sieht jedenfalls nicht so aus, als stünde der nächste Justizskandal vor der Tür“, meinte Schindler. (Jürgen Umlauft)

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