Landtag

In Bayerns Parlamenten sind zu wenig Frauen. Das Aktionsbündnisses „Parité“ will das mit einer festen Quote ändern. (Foto: dpa)

10.02.2017

Frankreich soll für Bayern kein Vorbild sein

CSU und SPD wollen keine paritätisch besetzten Wahllisten bei Kommunal- und Landtagswahlen

Der Landtag hält mehrheitlich die Verfassungsklage des Aktionsbündnisses „Parité“ gegen die Wahlgesetze im Freistaat für rechtlich unbegründet. Das aus zahlreichen Frauenverbänden wie dem Landesfrauenrat oder dem Katholischen Frauenbund bestehende Bündnis will mit der Klage erreichen, dass Parteien und Wählervereinigungen dazu verpflichtet werden, ihre Kandidatenlisten für Kommunal- und Landtagswahlen paritätisch mit Männern und Frauen zu besetzen. Dies fordere der in der Verfassung verankerte Gleichberechtigungsgrundsatz. Während Grüne und Freie Wähler die Klage unterstützen, lehnen CSU und SPD das ab, wobei sich die SPD mit dem inhaltlichen Ziel einverstanden erklärt, den Weg der Klage aber für das falsche Mittel hält.

Frauenanteil im Landtag: 28,3 Prozent

In einer Plenardebatte beklagte Verena Osgyan die niedrige Frauenquote von durchschnittlich unter 30 Prozent in den bayerischen Kommunalparlamenten sowie von 28,3 Prozent im Landtag. „Bei einem Frauenanteil von 51 Prozent in der Bevölkerung Bayerns ist es schwierig zu begründen, warum das verfassungskonform sein soll“, sagte Osgyan. Bayern sei von Gleichstellung in den Parlamenten „noch weit entfernt“. Die bayerische Verfassung schreibe aber nicht nur die Gleichberechtigung von Mann und Frau vor, sie verpflichte den Staat auch, diese tatsächlich durchzusetzen. „Wir leben in einer repräsentativen Demokratie, doch die Frauen sind in den Parlamenten unterrepräsentiert“, urteilte Osgyan.

Die Änderung der Wahlgesetze ist nach Osgyans Ansicht erforderlich, um die strukturellen Gründe für die Benachteiligung von Frauen in vielen Parteien und Wählervereinigungen zu beseitigen. Da diese oft männerdominiert seien, hätten Frauen ohne Paritätsregeln kaum Chancen, auf Wahllisten gleichberechtigt vertreten zu sein. Eva Gottstein (Freie Wähler) verwies auf das in Frankreich geltende Paritätsgesetz, das dort problemlos funktioniere. An diesem könne sich Bayern orientieren. Entgegen ihres Votums im vorberatenden Verfassungsausschuss hätten sich die Freien Wähler nach intensiver Beratung dazu entschieden, die Klage zu unterstützen.

Für die CSU verwies Jürgen Heike auf rechtliche wie praktische Probleme der Umsetzung. „Es gibt keine verfassungsrechtliche Pflicht, Wahllisten gleichberechtigt mit Männern und Frauen zu besetzen“, betonte er. Die Kandidatenauswahl obliege aus gutem Grund allein den Parteien und Wählervereinigungen, hier dürfe der Staat keine Vorgaben machen. Eine starre 50:50-Aufteilung führe in der Praxis zu Problemen, wenn bei einem Geschlecht zu wenig Bewerber zur Verfügung stünden, gab Heike zu bedenken. Dies könne dazu führen, dass Bewerber eines Geschlechts wegen des Fehlens genügender Interessenten des anderen nicht mehr auf die Liste genommen werden könnten. Völlig unpraktikabel sei, wenn die Parität – wie in der Klage gefordert – auch für Landrats- und Bürgermeisterkandidaten gelte. „Braucht es dann überall eine Doppelspitze“, fragte Heike und folgerte: „Diese Klage ist nicht durchdacht.“

Franz Schindler (SPD) zeigte „große Sympathie“ für das Anliegen der Kläger. Er erinnerte daran, dass die SPD vor bald 100 Jahren das Frauenwahlrecht durchgesetzt habe und heute in ihrer Satzung Listenaufstellungen nach dem Reißverschlussverfahren für Männer und Frauen verankert habe. Mit einer Verfassungsklage könne man die Parität jedoch nicht in allen Parteien durchsetzen. Parteien seien keine staatlichen Institutionen, deshalb dürfe der Gesetzgeber ihnen auch nicht vorschreiben, wen und wie sie aufzustellen hätten. „Die Parität herzustellen, ist Aufgabe der Parteien selbst, sie haben es selbst in der Hand“, erklärte Schindler. Aus diesem Grund könne sich die SPD der Klage nicht anschließen. (Jürgen Umlauft)

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