Landtag

Der „Gelbe Schein“ genießt bei Reichsbürgern hohes Ansehen, weil er auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 zurückgeht. (Screenshot: Youtube)

24.05.2017

Gelbe Scheine: Nachfrage um bis zu 1900 Prozent gestiegen

Der Staatangehörigkeitsausweis gilt als Indiz für eine mögliche Nähe zur Ideologie der Reichsbürger

Die Reichsbürgeraktivitäten haben in einigen Teilen Bayerns von 2015 bis 2016 offenbar stark zugenommen. Florian Ritter (SPD) hatte in einer Anfrage von der Staatsregierung wissen wollen, wie oft in welchem Landkreis in den letzten beiden Jahren ein Staatangehörigkeitsausweis beantragt wurde. Der „Gelbe Schein“ genießt hohes Ansehen, weil er letztlich auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 zurückgeht, als es die bei den Reichsbürgern geschmähte Bundesrepublik Deutschland noch nicht gab. Er gilt daher als Indiz für eine mögliche Nähe zur Ideologie der Reichsbürger.

Die Antwort des Innenministeriums zeigt eine deutlich erhöhte Nachfrage. In Niederbayern beispielsweise hat sich die Anzahl der beantragten Staatsangehörigkeitsausweise von 2015 auf 2016 mit 602 fast verdoppelt. Besonders stark nachgefragt waren die gelben Scheine im Landkreis Freyung-Grafenau (+650 Prozent), Rottal-Inn (+193 Prozent) und Regen (+190 Prozent). Die meisten Staatsangehörigkeitsnachweise wurden mit 1284 in Oberbayern beantragt – hier sticht mit einem Plus von 118 Prozent vor allem der Landkreis Miesbach hervor. Allerdings sind die Zahlen des Ministeriums stellenweise lückenhaft.

In Niederbayern hat sich die Anzahl der gelben Scheine auf 602 fast verdoppelt

In Schwaben wurden letztes Jahr 432 Staatsangehörigkeitsausweise beantragt – 162 mehr als 2015. Mit einer satten Steigerung von 833 und 1900 Prozent fallen besonders die Landkreise Augsburg Land beziehungsweise Dillingen an der Donau auf. Etwas niedriger sind die Antragszahlen mit 377 in Unterfranken. Zahlen, wie viele es 2015 waren, kann die Staatsregierung nicht sagen. In Mittelfranken wurden im letzten Jahr 282 (+30) gelbe Scheine ausgegeben, in der Oberpfalz 244 (+52) und in Oberfranken 56 (+37).

Im Oberallgäu ist die Zahl der Anträge von 41 im Jahr 2015 auf 104 innerhalb eines Jahres gestiegen. „Seit Beginn des Jahres 2015 bis März 2017 haben dort insgesamt vier Angehörige des öffentlichen Dienstes einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt“, teilte das Ministerium mit. Das Oberallgäu wurde von SPD-Mann Ritter exemplarisch herausgegriffen, da der schwäbische Ort Bolsterlang in die Schlagzeilen geriet: Die örtliche Bürgermeisterin Monika Zeller (Freie Wähler) hatte an einem Seminar eines „Reichsbürgers“ im Gemeindesaal teilgenommen.

Ritter hatte in seiner Anfrage auch die Hintergründe dieses Vorgangs abgefragt. In der Antwort teilte das Ressort von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) allerdings mit, es habe von der erhöhten Nachfrage nach gelben Scheinen und von der Veranstaltung in Bolsterlang erst aus der Presse erfahren. Für Ritter ein Beleg für die vorherrschende Verharmlosung der Szene vor den tödlichen Schüssen auf den Polizeibeamten in Georgensgmünd im Oktober vergangenen Jahres. „Hier gilt es schnell aufzuklären und potentiell größeren Schaden zu verhindern.“ Gegen Bürgermeisterin Zeller läuft wegen des Reichsbürger-Verdachts inzwischen ein Disziplinarverfahren. (David Lohmann)

Kommentare (15)

  1. Frank_Kurt am 14.03.2018
    Sicher ist hier viel wahres und unwahres in der Diskussion. Im Ausland wird definitiv der Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft für verschiedene Aktivitäten verlangt. Der Pass und auch der Personalausweis der BRD wird dabei nicht akzeptiert. Zum Beispiel Heirat oder Immobilienkauf in Italien. Sie benötigen diesen gelben Schein um nachzuweisen, dass Sie Deutscher sind ! Deshalb ist man noch lange kein 'Reichsbürger'
  2. HansKolpak am 13.08.2017
    Was ist mit den Menschen, die im Deutschen Reichstag arbeiten! Sind das auch Reichsbürger?

    Hans Kolpak
    Goldige Zeiten
  3. Ute am 13.08.2017
    Staatsangehörigkeit:

    Es gibt weder eine deutsche noch eine bayerische Staatsangehörigkeit.

    Gem. § 1 RuStAG von 1913 aus 1913 war Deutsche/r, wer die Staatsangehörigkeit eines Bundesstaates hat und die heißt dann:

    1.) Königreich Bayern
    2.) Königreich Preußen
    3.) Königreich Sachsen usw.

    Es gab und gibt sie rein rechtlich immer noch, 26 Bundesstaaten. Nur diese erhielt man als dort Geborener! Die 26 Bundesstaaten sind offiziell zwar aufgelöst, jedoch ist diese Auflösung rechtwidrig erfolgt, denn dies erfolgte nicht durch die Entscheidung des Volkes, sondern durch die Alliierten Besatzungsmächte, die sämtliche keine Staaten waren, sondern Firmen, z.B. die USA seit 1871. Seitdem wird der Präsident nicht auf den Staat USA vereidigt, sondern auf die Firma US. Prüft es anhand der letzten Vereidigung von Donald Trump bei Youtube.

    Diejenigen, die von einer Staatsangehörigkeit "Deutsches Reich" sprechen, die ein/e Deutsche/r hat oder zusätzlich hat, sind entweder Ahnungslose, Nachplapperer oder BRD-Trolle. Es gab die sogenannte unmittelbare Reichsangehörigkeit, die jedoch nicht für Deutsche galt, sondern für die Bewohner der deutschen Kolonien, nur die sind seit 1918 obsolet.
  4. Ute am 13.08.2017
    An die Redaktion!

    Ihr solltet das Datum der Kommentare so einstellen, dass immer der Neueste oben steht.

    Oder wollte Ihr das gar nicht!
  5. Hugo am 14.06.2017
    Hallo Matti1976,

    genauso wie ich wählen gehen darf - ohne GS - genauso könnte es Richter geben ohne GS.
    Ich kenne eine Schöffin welche keinen GS hat. Also... ist auch völlig egal.
    Der GS ist jedenfalls nicht das was die Leute denken - so meine Meinung.
    Und woher weißt du das mit dem Vatikan?
  6. Hugo am 14.06.2017
    Hallo Matti1976,
    alles richtig was du schreibst.
    Aber wer greift warum auf die Daten im ESTA zu? Konkret WER und Warum?
    Art5 (1) EGBGB " Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor."
    Art.7 und 10 (1) EGBGB und und ...
    Dreh und Angelpunkt ist die Gemeinde da hast du völlig Recht.
    Die Gemeinde muss wieder aufgelebt werden und einen wirklichen Amtmann haben und dieser Amtmann
    kann dann auch wirkliche Staatsangehörigkeitsausweise ausstellen.
    Der Bürgermeister der Stadt oder Gemeinde ist der Vertreter des Bundes, der Verwaltung - er betrügt im Prinzip die Leute im Ort weil er als Notstandsleiter tätig wird und den Menschen aber die Staatsangehörigkeit vorenthält. Der Stadtrat / Gemeinderat ist der Vertreter der Gemeinde, hat aber von diesen Vorgängen oft keine Ahnung und lässt sich vom BM bequatschen. :) :)
  7. Matti1976 am 14.06.2017
    @Hugo
    Deutsches Richtergesetz
    § 9 Voraussetzungen für die Berufungen Punkt 1 (Deutscher gem. GG Art. 116)
    § 19a Amtsbezeichnungen Abs. 3
    § 124 Laufbahnwechsel Abs. 4

    Wahlrecht (aktiv/passiv) ebenfalls nur Deutsche gem. GG Art. 116.

    Zu EStA und AZR des BVA: Wurde keine Feststellung gemacht (gleichzeitig Willenserklärung) steht man nicht im EStA. Wurde eine Feststellung gemacht, müssen die Daten umgehend gelöscht werden. (§36 AZRG).
    Auch interessant AuslG-VwV Punkt 1.2 Begriff des Ausländers

    Ich brauchte noch für den GS den Nachweis einer Aufenthaltsbescheinigung (nennt sich jetzt Erweiterte Meldebescheinigung).

    In der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 12. Oktober 1982 Az.: IA3-250/3, geändert 1995 (AllMBl S. 867) Fundstelle: MABl 1982, S. 629 stand bis Ende 2016:

    "Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiet des Deutschen Reichs nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat (Art. 116 Abs. 1 GG); Deutscher im Sinn des RuStAG ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (§ 1 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22.07.1913 – RuStAG1*)."
    Im Buch Max von Frei "Geheimsache Staatsangehörigkeit" sind Auszüge abgedruckt.

    Die Gemeinden sind der Dreh- und Angelpunkt des Ganzen. Deren Stand und Rechte seit 1914 während der Mobilmachung sind entscheidend.
  8. Hugo am 14.06.2017
    Hallo,
    @ M. : Ich bin Mitglied einer Partei und habe keinen GS! Also stimmt diese Aussage schon mal nicht. Bei mir war auch keiner von der Partei und hat einen gefordert. Bei Gründungsmitglieder der Partei kann dies anders sein, das weiß ich nicht.

    Ist wirklich beweisbar das Richter und "Staatts" anwälte so ein Ding haben müssen?
    Angeblich sollen auch Bürgermeister einen haben müssen? Kann das jemand echt beweisen/belegen.

    @ Matti1976: Klasse Erklärung! Aber woher weißt du das mit dem Vatikan? Das kann auch nicht belegt werden - es wird erzählt/geschrieben, ja.

    Wer aus welchem Grund sieht in das ESTA Register, das wäre doch mal echt interessant. Aber bitte belegbar. Alle, selbst die, die sich schon lange mit den Themen beschäftigen wissen nicht , wíssen nicht 100% die Zusammenhänge um die Staatsangehörigkeit.

    @ Alle: Warum gehen die Bayern nicht zu ihrer Gemeinde und holen sich dort die Bayrishce Staatsangehörigkeit. Holen ! Nicht Betteln ! :)

    Was ist den übrig geblieben vom Staat? Die Gemeinde, in der Gemeinde liegt noch altes staatl. Recht brach. Man muss sich mit den Gemeinden beschäftigen ....
    Viele Grüße Hugo
  9. Geste am 13.06.2017
    Meine älteste Schwester (91) mußte in den 1930 Jahren Ahnenforschung betreiben. Da das Papier ziemlich zerschlissen war, bat sie mich, die Ahnentafel anhand der eingetragenen Daten neu zufassen Auf dieser vorgefertigten Ahnentafel mußte zuerst der "Zuname" angegeben werden! Da der "Zuname" auf der väterlichen Seite sich immer wieder neu wiederholte, ist der Begriff "Zuname" falsch, weil dieser Name von der väterlichen Generation zur Generation des Sohnes weitergereicht wird, muß man der Begriff "Familienname" oder "Familienstammname" verwendet werden, weil dies eine eindeutige Aussage ist, die den tatsächlichen Vorgang korrekt beschreibt! Damit wird auch der Begriff "Volksstamm" verständlich! Diesen unzähligen Familienstämmen oder Volksstämmen verdankte ja jeder Staat irgendwann seine Entstehung und danoch sein Fortbestehen!
  10. heike am 13.06.2017
    GENAU so ist es, super Bericht !!!!
  11. Jörg1965 am 13.06.2017
    Ein Halali auf alle Systemkritiker. Es läuft wie in allen autoritären Systemen, die Jagd auf alle Menschen, die sich erlauben eigenständig und kritisch zu denken, ist eröffnet. Man bemerkt inzwischen den zunehmenden Druck, den die deutschen Behörden auf Systemkritiker ausüben. Da wird schnell die Waffe des Rufmordes angewandt und so ein kritischer Mensch zum "Reichsbürger" gemacht, das wiederum eine vermutete Affinität zum Rechtsradikalismus dieses Menschen impliziert wird. Auch ich fordere die BSZ auf zu erklären, was genau ein sog. "Reichsbürger" sein soll. Denn gerade die Menschen, die so genannt werden bezeichnen sich selbst überhaupt nicht so, weil sie sich auch nicht als Reichsbürger sehen. Was genau ein Reichsbürger ist, ist im Reichsbürgergesetz aus Hitlers Zeiten zu lesen. Und wer dies genau liest, MUSS erkennen, dass diese Bezeichnung zu den so Genannten überhaupt nicht passt! Übrigens, auch ich nehme mir das Recht heraus, mich kritisch gegenüber den Staat und seinen Vertretern zu äußern, wenn ich der Meinung bin, dass es so sein muss!
  12. M. am 13.06.2017
    §2 Abs. 1, Satz 2 PartG - "Mitglieder einer Partei können nur natürliche Personen sein."

    §17 HGB
    (1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
    (2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.

    § 28 PAuswV
    (1) Um das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 Absatz 2 Satz 1 des Personalausweisgesetzes überprüfen zu können, muss ein Antrag nach § 21 Absatz 1 Satz 1 des Personalausweisgesetzes enthalten:
    1.
    Angaben zur Identitätsfeststellung von juristischen und natürlichen Personen; bei natürlichen Personen sind dies insbesondere der Familienname, die Vornamen, der Tag und der Ort der Geburt sowie die Anschrift der Hauptwohnung; bei juristischen Personen sind diese insbesondere der Name, die Anschrift des Sitzes, die Rechtsform und die Bevollmächtigten; außerdem ist in diesem Fall eine Kopie des Handelsregisterauszugs oder der Errichtungsurkunde beizulegen;

    So, und jetzt bitte nochmal genau den Staatsangehörigkeitsausweis anschauen und überprüfen, ob dort Familienname (Natürliche Person) oder Name (Juristische Person) steht.
    Da dort Familienname steht, ist auch die Natürliche Person gemeint und demzufolge sind alle Parteimitglieder ebenfalls Träger dieses Staatsangehörigkeitsausweises und müssten sich demzufolge auch als Reichsbürger bezeichnen.

    Da sieht man mal das die Medien, die diesen Begriff erfunden haben, keinen Dunst haben bzw. sich die Mühe gemacht haben, zu schauen, ob sie sich damit nicht ein Eigentor schießen.

    PS: Super Erklärung von Matti1976
  13. Jplet am 12.06.2017
    Der GS hat mit Reichsbürger rein gar nichts zu tun! Und der Begriff Reichsbürger ist nirgends eindeutig definiert. Man könnte auf die Reichsbürger VO von 1934 schließen.
  14. Matti1976 am 12.06.2017
    Was hat der gelbweiße Schein (--> Vatikanflagge) mit Reichbürgern zu tun? Warum braucht jeder Richter, "Staats"anwalt, Arzt oder Apotheker so ein Dokument? Warum wird das für Heirat im Ausland verlangt? Warum beantragt/besser beauftragt man die Feststellung der Staatsangehörigkeit mit Nachweisen über die Abstammung von den Vorfahren bis vor 1913 beim Ausländer"amt" der Stadt bzw. Landkreis? Warum wird in der aktuellen Bayr. Verfassung in Artikel 8 zwischen deutschen und bayrischen Staatsangehörigen unterschieden?

    Der Autor sollte sich mit diesen Fragen beschäftigen. Möglicherweise geht dabei ein Licht auf?
    Jeder hat eine Staatsangehörigkeit, die ihm nicht entzogen werden kann, auch nicht von der BRD. Damit gehen entsprechende alte Rechte einher (aus den Bundesstaaten). Die BRD führt jedoch die meisten Deutschen als Ausländer ohne Staatsangehörigkeit (Apolide). Dazu einfach mal die Daten der Natürlichen Person beim Ausländerzentralregister AZR des BVA abfragen. Mit dem GS und EStA-Eintrag steht man im AZR nicht mehr drin.
    Die BRD ist weder Deutschland noch die Konförderation Deutsches Reich (ab 1871)und keinesfalls deren Rechtsnachfolger. Die BRD existiert. Sie gibt jedoch vor, ein Staat zu sein, was nicht der Fall ist. Sie verfügt über Verwaltungen (im Auftrag der Allierten), die staatliche Strukturen vortäuschen, ohne es zu sein.
    Die BRD kann keine eigene Staatsangehörigkeit vergeben. Sie kann als Verwaltung nur feststellen. Der GS ist der Positivbescheid.

    Im Übrigen lehnen aus meiner Erfahrung Verfechter der '33-'45er Fraktion den GS ab.

    Literaturtipps:
    Daniel Prinz "Wenn das die Deutschen wüßten"
    Max von Frei "Geheimsache Staatsangehörigkeit"
  15. Asuncion45 am 12.06.2017
    Leider lässt der Artikel wieder mehr Fragen offen als er beantwortet. Bis 1990 stand im Reisepass: "Der Inhaber dieses Ausweises ist Deutscher." Warum ist dieser Hinweis entfallen?
    In den Publikationen der Kommunen und Ministerien (auch im Internetauftritt) steht, z.B. hier: https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/92109883264 :"Deutschen kann auf Antrag ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt werden, mit dem der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit verbindlich festgestellt wird". Es wird detailliert beschrieben was das ist und wie man die Urkunde beantragt. Wieso aber Menschen, die diesen Antrag stellen, dann als "Reichsbürger" diffamiert werden, steht dort nicht. Vielleicht könnten Sie dies erklären und auch die Frage beantworten in welchem Gesetz der Begriff "Reichsbürger" definiert ist und als Straftatbestand festgelegt wurde. Immerhin bedarf es in einem Rechtsstaat für das Verwaltungshandeln (auch ein Disziplinarverfahren ist Verwaltungshandeln) vor allem aber für den Einsatz von Polizei und Justiz einer gesetzlichen Grundlage. Da werden Sie, vielleicht über den Innenminister, Ihren geneigten Lesern sicher gerne Auskunft geben.
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