Landtag

27.01.2012

Interfraktioneller Arbeitskreis berät Fahrtkostenzuschüsse

Besoldungsrecht

In der jüngsten Sitzung des Gremiums für den öffentlichen Dienst wähnte man sich im Umweltausschuss des Landtags: Zum einen teilte die Ausschussvorsitzende Ingrid Heckner (CSU) mit, dass die Volksvertreter ihr Wasser nicht länger aus unverwüstlichen Plastikbechern, sondern ab sofort aus umweltfreundlichen Gläsern trinken werden. Zum anderen beschäftigten sie und ihre Kollegen sich mit Fahrtkostenzuschüssen, die die Stadt Nürnberg ihren Bediensteten im Sinne des Umweltschutzes gewährt: Wer sein Auto zuhause stehen lässt und stattdessen ein so genanntes Job-Ticket der öffentlichen Verkehrsgesellschaft kauft, kann – je nach Besoldungsgruppe – mit einem Zuschuss zwischen 12,80 Euro und 19,50 Euro monatlich rechnen.
Was seit 1994 in der mittelfränkischen Stadt Tradition hat, beanstandete unlängst der Bayerische Kommunale Prüfungsverband: Für Fahrtkostenzuschüsse der Kommune fehle im Besoldungsrecht die erforderliche gesetzliche Grundlage. Eine solche zu schaffen, beabsichtigt die SPD mit einem Gesetzentwurf, der dem Ausschuss vorlag. Dieser kam zwar gar nicht zur Abstimmung, dennoch zeigte er Wirkung: Ohne Gegenstimme entschied das Gremium, einen interfraktionellen Arbeitskreis zu bilden. Er soll gemeinsam mit einem Vertreter des für das Besoldungsrecht zuständigen Finanzministeriums eine gesetzliche Basis schaffen, damit in Nürnberg die Fahrtkostenzuschüsse weiterhin ausgezahlt werden dürfen. Stefan Schuster (SPD) und Hans Herold (CSU) werden diesen Arbeitskreis leiten.
Das kam so: Schuster, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses, brauchte den Vorschlag seiner Fraktion gar nicht zu rechtfertigen. Nachdem er die Sachlage geschildert hatte, stimmte ihm Heckner zu: „Natürlich ist es ärgerlich, wenn man 17 Jahre die Zuschüsse bekommen hat und diese nun wegfallen sollen“, sagte sie. Deshalb schlage die CSU vor, einen interfraktionellen Arbeitskreis zu bilden. Den Entwurf der Sozialdemokraten einfach zu übernehmen gehe nicht, weil redaktionelle Änderungen und Präzisierungen notwendig seien. Fahrkostenzuschüsse soll ihres Erachtens nämlich nicht jede Landkommune zahlen können. „Wir wollen schon den verkehrspolitischen Aspekt der Großstädte mit dieser Maßnahme unterstreichen“, sagte Heckner.
Adi Sprinkart (Grüne) wollte wissen, ob Anfahrten generell sowie die Bereitstellung eines Parkplatzes durch den Arbeitgeber als Fahrtkostenzuschüsse gewertet werden. Ministerialdirigent Wilhelm Hüllmantel erklärte: „So etwas muss juristisch differenziert werden.“ Generell gelte: „Wenn Geld fließt, dann ist es besoldungsrechtlich problematisch.“ (Alexandra Kournioti)

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