Landtag

Abgeordnete aller Parteien fordern, den Beginn der Nachtzeit von 22 Uhr auf 24 Uhr zu verschieben. (Foto: dpa)

22.04.2015

Landtag rettet Volksfeste

Immer mehr Veranstaltungen werden abgesagt, weil Anwohner wegen Lärmbelästigung vor Gericht ziehen

Ein Bayern ohne Volksfeste ist schwer vorstellbar. Viele Anwohner aber sind genervt und versuchen vor Gericht, ein Recht auf Ruhe durchzusetzen. Landtag und Staatsregierung stellen sich auf die Seite der Volksfeste.

Landtag und Staatsregierung wollen die Volksfeste in Bayern retten. Immer häufiger müssten traditionelle Feste abgesagt werden, weil Anwohner gegen die Lärmbelastung vor Gericht ziehen, klagte der CSU-Abgeordnete Josef Zellmeier am Mittwoch. Dabei seien Volksfeste für den gesellschaftlichen Zusammenhalt unverzichtbar und gerade auf dem Land ein wichtiges Angebot zur Freizeitgestaltung. "Volksfeste gehören zu Bayern wie der weiß-blaue Himmel", sagte Zellmeier. 

"Das ist einer der wenigen Tage, wo sich hier alle einig sind", meinte Wirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU). Alle Fraktionen stimmten dafür, den Beginn der Nachtzeit von 22 Uhr auf 24 Uhr zu verschieben und damit die bereits angestoßene Änderung der "Freizeitlärmrichtlinie" umzusetzen. Manchem Abgeordneten ging selbst das nicht weit genug: "Das ist für einen Franken undenkbar, um 23.30 Uhr nach Hause zu gehen", sagte der oberfränkische SPD-Abgeordnete Klaus Adelt.  

Hintergrund der Diskussion ist die Absage eines Volksfestes in Unterfranken. In Kahl am Main waren Anwohner vor Gericht gezogen, weil ihnen die Kerb zu laut ist. Aus Furcht vor Bußgeldern und Gefängnisstrafen sagten die Veranstalter daraufhin das Volksfest ab.

An vorderster Front kämpft Justizminister und Unterfranke Winfried Bausback (CSU). Nach Bausbacks Worten sind aber keineswegs nur unterfränkische Festivitäten bedroht: "Das ist ein generelles Problem", sagte der Justizminister. Volksfeste seien "ein Stück Identität und ein Stück gelebte Gemeinsamkeit". Bausback setzt sich nun für eine schnelle Lösung ein. Der Justizminister will zügig Vollzugshinweise für die Freizeitlärmrichtlinie erarbeiten.  

Die Richtlinie stammt aus dem Jahr 1995 und enthält Vorgaben für den erlaubten Lärmpegel in Freizeiteinrichtungen vom Abenteuerspielplatz bis zum Hundedressurgelände. (dpa)

Kommentare (3)

  1. Michi am 24.04.2015
    Beginn der Nachtzeit um 24 Uhr: Das kann nur Politikern einfallen, bzw. Menschen, die bereits von der "senilen Bettflucht" ergriffen sind: Otto Normalschläfer braucht etwa 8 Stunden Schlaf und muss vielleicht um 6 Uhr aus den Federn. Es soll auch Leute geben, die einen Beruf ausüben, in dem sie konzentriert und geistig flexibel arbeiten müssen; dazu muss man ausgeruht sein.
    Was jetzt noch interessant wäre:Haben die Anwohner des fränkischen Volksfestes gegen das komplette Fest oder gegen Dauer und Lautstärke geklagt? Das sollte man den Lesern detailliert erklären!
  2. Kirmesfan am 24.04.2015
    Lieber Saufen als pingelig und schwerhörig. :D
  3. Roland am 23.04.2015
    Sehr gut, es wird nur der
    Alkoholismus gefördert!
Die Frage der Woche

Sollen Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

BR Player
Bayerischer Landtag
Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.