Landtag

Bis zu welchem Datum soll die Beitragspflicht rückwirkend abgeschafft werden? Darüber gibt es im Landtag Streit. (Foto: dpa)

18.05.2018

Opposition beklagt "Härten und Willkür"

Abschaffung der Straßenausbaubeiträge auf dem Weg

Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge hat die erste parlamentarische Hürde genommen. Im Innenausschuss stimmten CSU und Freie Wähler für den von der CSU eingebrachten Gesetzentwurf. SPD und Grüne enthielten sich, da die Vorlage aus ihrer Sicht noch zu Ungerechtigkeiten führende Mängel enthält. Sie kündigten Änderungsanträge an. Der Gesetzentwurf der CSU sieht vor, die Beitragspflicht rückwirkend zum 1.1.2018 abzuschaffen. Alle vor diesem Stichtag an Grundstückseigentümer verschickten Bescheide müssen noch bezahlt werden. Man verfahre damit nach dem klaren Grundsatz „Bescheid ist Bescheid“, erklärte Manfred Ländner (CSU). Die aus der Abschaffung resultierenden Einnahmeausfälle bei den Kommunen werde der Freistaat „eins zu eins“ übernehmen, sicherte er zu. Profitieren könnten davon deshalb zunächst nur die Gemeinden, die zum Zeitpunkt der Projektrealisierung eine gültige Beitragssatzung gehabt und diese auch angewendet hätten.

SPD und Grüne lehnten die Fixierung auf das Ausstellungsdatum des Gebührenbescheids ab. Es drohten sonst „Härten und Willkür“, warnte Klaus Adelt (SPD). Er forderte, den „Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht“ zur Richtschnur zu machen, also im Regelfall das Datum des Ausbaubeschlusses. „Unser Ziel muss die Gleichbehandlung aller Bürger sein“, betonte Adelt. Dem schlossen sich die Grünen an.

SPD und Grüne wollen keine Fixierung auf das Ausstellungsdatum des Gebührenbescheids

Noch weiter zurück wollen die Freien Wähler, die bereits Ende 2017 die Debatte um die Abschaffung der Ausbaubeiträge angestoßen hatten. Deren Abgeordneter Bernhard Pohl nannte den 1.1.2014 als Stichtag. Die Beiträge für alle danach abgeschlossenen Ausbaumaßnahmen sollten rückerstattet werden. Dies führe zur Beilegung der meisten aktuellen Streitfälle, meinte Pohl.

Nach Einschätzung des Innenministeriums wird jede Regelung zu Härten und Ungerechtigkeiten führen. Ein Sprecher des Ministeriums verwies im Ausschuss aber darauf, dass die Kommunen bei besonders augenfälligen sachlichen Härten die Beiträge erlassen könnten. Die Opposition beurteilte diesen Hinweis skeptisch, da die Kommunen in diesem Fall auf ihren Kosten sitzen blieben. „Es kann nicht sein, dass die Gemeinden für ein schlecht gemachtes Gesetz bezahlen müssen“, urteilte der Grüne Mistol. (Jürgen Umlauft)

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