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Mit so genannten Wearables, also Aktivitätstrackern, können auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. (Foto: dpa)

09.10.2015

Rabatt für preisgegebene Gesundheitsdaten

Schriftliche Anfrage: Der Münchner Versicherungskonzern Generali will zukünftig das Telemonitoring-System „Vitaly“ einführen, bei dem Verbraucher private Daten über ihr Verhalten übermitteln sollen

Der Münchner Versicherungskonzern Generali will zukünftig das Telemonitoring-System „Vitaly“ einführen. Das Prinzip ist bereits von einigen Autoversicherungen bekannt: Verbraucher, die den Unternehmen regelmäßig über ein spezielles Softwareprogramm private Daten über ihr Verhalten übermitteln, erhalten einen Preisvorteil. Verena Osgyan (Grüne) bereitet das Vorhaben Kopfschmerzen und wollte daher wissen: „Wie steht die Staatsregierung zu den Plänen, Versicherten rabattierte Angebote im Gegenzug zur Preisgabe individueller Gesundheitsinformationen anzubieten?“

Das Verbraucherschutzministerium äußert sich vage. Zwar würden Maßnahmen, die eine Senkung des monatlichen Beitrags ermöglichen, unter bestimmten Voraussetzungen begrüßt. Es sei schließlich die Handlungsfreiheit der Versicherten, ihre personenbezogenen Daten zur Erlangung von Vorteilen einzusetzen. Doch: „Derzeit ist nur schwer absehbar, welche konkrete Ausgestaltung die genannten Geschäftsmodelle haben werden“, heißt es aus dem Ressort von Ulrike Scharf. Wegen der lebenslangen Erfassung gesundheitsrelevanter Daten könnte dies zu einer Beeinträchtigung der persönlichen Lebensgestaltung führen, was das Ministerium kritisch sieht.

Das Verbraucherschutzministerium äußert sich nur vage

In einem Punkt ist sich das Verbraucherschutzministerium sicher: „Lastenverschiebungen zum Nachteil von nicht teilnehmenden Versicherten sollten auf jeden Fall nachhaltig vermieden werden.“ Diese könnten aber nicht ausgeschlossen werden, wenn gesunde Versicherte aus bestimmten Tarifen verstärkt in Telemonitoring-Tarife abwanderten. Außerdem sei laut dem Landesamt für Datenschutzaufsicht eine Freiwilligkeit nicht mehr gegeben, wenn Betroffene bei der Verweigerung einer Datennutzung einem erheblichen wirtschaftlichen Nachteil ausgesetzt sind.

Spezielle Vorhaben, um solche Geschäftsmodelle zu regulieren, sind der Staatsregierung derzeit dennoch nicht bekannt. „Im Zusammenhang mit den Reformüberlegungen zum Bundesdatenschutzgesetz oder der aktuell in den Beratungen befindlichen Europäischen Datenschutzgrundverordnung wird jedoch die Einführung eines generellen Kopplungsverbots erwogen“, versichert das Verbraucherschutzministerium. Danach dürfte eine wirtschaftliche Leistung nicht mehr von der Einwilligung in eine Datenerhebung abhängig gemacht werden. Weitere Regulierungen auf Bundesebene würden daher „derzeit nur als wenig wahrscheinlich erachtet“. (David Lohmann)

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