Landtag

„Der Gerichtssaal ist kein Ort für religiöse Statements“, erklärte Justizminister Winfried Bausback (CSU). (Foto: dpa)

16.11.2017

Religiöse Symbole werden aus dem Gerichtssaal verbannt

Kein Kopftuch, keine Kippa

Mit der Neufassung des bayerischen Richtergesetzes will Justizminister Winfried Bausback das Tragen religiöser Symbole auf der Richterbank verbieten. „Der Gerichtssaal ist kein Ort für religiöse Statements“, erklärte Bausback bei der Vorlage seines Gesetzentwurfes im Landtagsplenum. Die Bürger müssten auf die Neutralität von Richtern und Staatsanwälten vertrauen können, es dürfe deshalb „kein Hauch des Zweifels“ entstehen, dass diese nicht nach Recht und Gesetz entschieden.

In das Richtergesetz soll deshalb ein neuer Artikel mit konkreten Vorgaben zur Amtstracht aufgenommen werden. Auslöser war laut Bausback die Debatte um kopftuchtragende Richterinnen muslimischen Glaubens. Das neue Gesetz untersagt aber nicht nur das Tragen des Kopftuchs, sondern auch von Symbolen anderer Religionen wie dem christlichen Kreuz oder der jüdischen Kippa. Ausnahmen gelten nur, wenn die Symbole nicht sichtbar unter der Robe getragen werden oder Kopfbedeckungen einen krankheitsbedingten Haarausfall überdecken.

Kopfbedeckungen dürfen nur einen krankheitsbedingten Haarausfall überdecken

Neu in das Gesetz aufgenommen werden sollen auch eine Fortbildungspflicht für Richter und Staatsanwälte sowie Vorschriften zum elektronisch gestützten Rechtsverkehr. Geplant ist die Schaffung von „IT-Räten“. Unverändert bleiben indes die Verfahren für die Ernennung von Richtern durch die Staatsregierung. Insgesamt werde das überarbeitete Gesetz die dritte Gewalt mit einem „modernen Amtsrecht“ stärken, so Bausback. In seiner jetzigen Form war das Gesetz seit 1977 gültig.

Nach Einschätzung des SPD-Rechtsexperten Franz Schindler ist die Vorlage Bausbacks „kein großer Wurf“. Es bleibe bei der Intransparenz der Richterbesetzungen, es fehle die stärkere Einbeziehung des Parlaments, und den Gerichten werde nicht mehr Selbstverantwortung übertragen. Bayerns Justiz leide dafür weiter unter Personalmangel und einer veralteten technischen Ausstattung, erklärte Schindler.

Florian Streibl (Freie Wähler) beklagte, es sei unlogisch, Richtern das Tragen religiöser Symbole zu verbieten, gleichzeitig aber die Kreuze in den Gerichtssälen zu belassen. Zudem forderte Streibl, Richter zu einer verständlicheren Sprache zu verpflichten. Dies müsse Bestandteil der Fortbildung werden. Als „nicht zeitgemäß und zukunftsfähig“ bewertete Ulrike Gote (Grüne) den Entwurf. Das Kopftuchverbot für Richterinnen sei „reine Symbolpolitik“. (Jürgen Umlauft)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Sollen Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

BR Player
Bayerischer Landtag
Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.