Landtag

Frau mit Burka: In Deutschlands Städten heute ein alltägliches Bild. (Foto: dpa)

27.05.2016

Staatsregierung hält sich Burka-Verbot offen

SPD fragt, wie es um die Anerkennung des Islams als öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft steht

„Der Islam ist nach dem Christentum die zweitgrößte Glaubensrichtung in Deutschland und deshalb gebührt ihr ein fester Platz in der Gesellschaft“, betonen Markus Rinderspacher und Arif Tasdelen (beide SPD) in ihrer Anfrage. „Eine erfolgreiche Integration der Muslime ist dann gegeben, wenn eine Kultur der Anerkennung vorherrscht, die kulturelle Vielfalt nicht leugnet und kulturelle Unterschiede als Möglichkeit neuer Gemeinsamkeit begreift.“ Sie wollten daher von der Staatsregierung wissen, wie viele Muslime es gibt, wie es um die Anerkennung als öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft steht und ob sie das Tragen von Burkas verbieten will.

Genaue Zahlen liegen der Staatsregierung allerdings nicht vor. Sie beruft sich wie bereits vor zwei Jahren auf eine Studie von 2009. Damals lebten insgesamt 3,8 bis 4,3 Millionen Muslime in Deutschland – das entspricht 500 000 bis 570 000 in Bayern, heißt es in der Antwort. „Seither dürfte sich die Zahl erhöht haben, insbesondere durch die gegenwärtigen Flüchtlingsbewegungen.“ Wie viele davon die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, welche Altersstruktur vorliegt und wie viele gläubig sind, weiß die Staatsregierung ebenfalls nicht. Drei Viertel der Muslime seien allerdings 2008 sunnitisch, 12,7 Prozent alevitisch und 7,1 Prozent schiitisch gewesen.

Grundsätzlich begrüßt die Staatsregierung ein Vollverschleierungverbot durch Burka und Niquab wie in Frankreich

Eine Entscheidung über die Anerkennung als öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft gibt es bisher nicht. Dabei wurde der Antrag laut SPD bereits im März 2014 von der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) eingereicht. Die Einführung und Durchführung eines islamischen Religionsunterrichts mit einer oder mehreren muslimen Organisationen wie in Nordrhein-Westfalen ist in Bayern nicht geplant. „Ziel des islamischen Unterrichts in Bayern ist nicht die Erziehung zum Glauben, sondern die Förderung der Entwicklung religiöser Kompetenzen im Rahmen des staatlichen Erziehungsauftrags“, heißt es aus dem Ressort von Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU).

Ein Vollverschleierungverbot durch Burka und Niquab wie in Frankreich begrüßt die Staatsregierung grundsätzlich: „Nur so ist eine offene Kommunikation miteinander möglich, auf der unser Zusammenleben basiert.“ Dies sei gerade angesichts der vielen Flüchtlinge in den vergangenen Monaten wichtig. „Ein Verbot der Vollverschleierung wäre aber gegebenenfalls mit einem Eingriff in die Religionsfreiheit der betroffenen Frauen verbunden, sodass eine entsprechende gesetzliche Regelung einer sorgfältigen Abwägung aller betroffenen Belangen unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation und Gegebenheiten, für die das Verbot gelten soll, bedürfte.“ (David Lohmann)

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