Politik

Eine Kommission schlägt die Liberalisierung der Abtreibung vor. Die Bundesregierung reagiert erst einmal zurückhaltend auf die Vorschläge. (Foto: dpa/Paul Zinken)

15.04.2024

Abtreibung: Keine schnelle Neuregelung zu erwarten

Abtreibungen sind in Deutschland grundsätzlich strafbar. Eine Expertenkommission empfiehlt hier Änderungen. Die Bundesregierung möchte in Ruhe darüber diskutieren. In einer Umfrage spricht sich unterdessen eine Mehrheit für eine Entkriminalisierung aus

Nach Vorschlägen einer Expertenkommission zur Liberalisierung des Abtreibungsrechts sind kurzfristige Neuregelungen durch die Ampel-Regierung nicht zu erwarten. Die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Hoffmann sprach am Montag vor Journalisten in Berlin von einem sehr sensiblen Thema, das stark in persönliche Bereiche gehe. Es gelte, unterschiedliche Güter gegeneinander abzuwägen. "Und wir wollen eine Debatte führen, die letztlich uns weiterbringt in dieser Frage, und das ist nichts, was man unter Zeitdruck und "jetzt machen wir das ganz schnell" führen kann. Das wäre wirklich der falsche Weg."

Der Expertenbericht sollte jetzt Grundlage sein für eine Debatte, die Politik und Gesellschaft miteinander führten, sagte Hoffmann. Man könne eine längere gesellschaftliche Debatte erwarten. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sei daran gelegen, dass diese Diskussion in ruhiger und sensibler Weise geführt werde. Das sei verbunden mit der Hoffnung, dass in Deutschland eine Polarisierung beim Thema Schwangerschaftsabbruch vermieden werden könne.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte am Montag, man werde den 600 Seiten starken Bericht als Bundesregierung gründlich auswerten und verfassungs- und völkerrechtliche Argumente prüfen. "Was wir nicht gebrauchen können, das sind Debatten, die die Gesellschaft in Flammen setzen oder gar spalten."

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte, die Expertise der Kommission sei eine wesentliche Hilfe, um die komplexen ethischen Fragen zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zu beantworten. "Am Ende braucht es dafür aber einen breiten gesellschaftlichen und natürlich auch parlamentarischen Konsens." Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) nannte die Empfehlungen der Kommission eine gute Grundlage für einen nun notwendigen offenen und faktenbasierten Diskurs.

Abtreibungen sollten in Deutschland nach Einschätzung der von der Regierung eingesetzten Expertenkommission künftig nicht mehr grundsätzlich strafbar sein. "In der Frühphase der Schwangerschaft (...) sollte der Gesetzgeber den Schwangerschaftsabbruch mit Einwilligung der Frau erlauben", heißt es in der Zusammenfassung eines Berichts der Kommission, die am Montag in Berlin vorgelegt wurde. Die Expertinnen und Experten äußern sich darin auch zu den Themen Eizellspende und Leihmutterschaft. Beides hält die Kommission unter bestimmten Umständen für zulässig.

Mehrheit für Legalisierung von Abtreibungen

Eine Mehrheit der Bevölkerung ist laut einer Umfrage für eine Legalisierung von Abtreibungen innerhalb der ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft. 72 Prozent der Befragten fänden es richtig, wenn ein Schwangerschaftsabbruch in diesem Zeitraum ohne Einschränkungen erlaubt wäre. Das geht aus einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa für das am Montag veröffentlichte RTL/ntv-"Trendbarometer" hervor. Am größten ist die Zustimmung unter Anhängern der Grünen mit 82 Prozent, mit 55 Prozent am geringsten ist sie unter Anhängern der AfD. Im Osten Deutschlands sind 81 Prozent für eine solche Legalisierung, im Westen 71 Prozent.

Etwa jeder dritte Befragte (33 Prozent) glaubt, dass es zu einem Anstieg der Zahl von Schwangerschaftsabbrüchen kommen würde, wenn diese künftig innerhalb der ersten zwölf Wochen ohne Einschränkung erlaubt wären. 62 Prozent glauben das nicht.

Gegenwärtig sind Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch geregelt und stehen grundsätzlich unter Strafe. Das Strafgesetzbuch sieht aber auch Ausnahmen vor: Abbrüche sind innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen faktisch straffrei möglich, wenn die Frau sich zuvor hat beraten lassen. Auch wenn bestimmte medizinische Gründe vorliegen oder nach einer Vergewaltigung können Schwangere abtreiben, ohne sich strafbar zu machen. (Jörg Ratzsch, Lena Klimpel, dpa)

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