Politik

17.02.2012

Dumm gelaufen

Ausgerechnet im Wahljahr 2013 könnte die CSU wegen einer Klage gegen Kurt Faltlhauser erneut in die Schlagzeilen zum Thema Landesbank geraten

Er sei doch nur ein „kleiner Länderfinanzminister“, hat Kurt Faltlhauser dereinst vor einem der Landesbank-Untersuchungsausschüsse kokett gesagt. Gemeint hat er: Was habe er schon für einen Einfluss auf die großen Räder, die in der internationalen Finanzwelt gedreht werden? Nach Einschätzung des heutigen Landesbank-Vorstands zumindest so viel, dass dem früheren CSU-Finanzminister nun eine millionenschwere Schadenersatzklage ins Haus steht.
200 Millionen Euro will die Landesbank insgesamt von ihrem ehemaligen Verwaltungsratschef Faltlhauser, dessen einstigen Kollegen Siegfried Naser und acht Ex-Vorständen eintreiben. Sie alle haben nach Ansicht der heute bei der Bank Verantwortlichen das Institut vorsätzlich oder in zumindest grob fahrlässiger Weise in das Desaster mit der Kärntner Hypo Group Alpe Adria (HGAA) geführt.
3,7 Milliarden Euro hatte die Landesbank am Tor zum Balkan versenkt, jetzt versucht die neue Führung zumindest einen Teil davon bei den damaligen Vorständen und ihren obersten Kontrolleuren zurückzuholen. Wegen des ungewissen Ausgangs der Verfahren hat die Landesbank die eingeklagten Summen überschaubar niedrig gehalten. Bei einer Klage über 3,7 Milliarden Euro hätten sich allein die Prozesskosten auf einen zweistelligen Millionenbetrag addiert.
Grundsätzlich sind die Vorstände und Verwaltungsräte der BayernLB über eine Directors-and-Officers-Versicherung (D&O) haftpflichtversichert. Allerdings decken die Policen gerade einmal 105 Millionen Euro ab. Zudem wollen die Assekuranzen weder bei Vorsatz noch bei grober Fahrlässigkeit zahlen. Letzteres ist aber zumindest bei Verwaltungsräten Voraussetzung dafür, dass die BayernLB Schadenersatz geltend machen kann. Aus diesem Grund sind die einfachen Verwaltungsratsmitglieder früherer Tage in Sachen Schadenersatz außen vor. Der Untersuchungsausschuss zur HGAA hat ihnen bestenfalls einfache Fahrlässigkeit attestiert, bei den Gremienchefs Faltlhauser und Naser wurde grobe Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen.

Faltlhauser selbst schweigt


Bis die Verfahren gegen Faltlhauser und Naser beginnen, kann es allerdings dauern. Die wegen der Wohnorte der beiden zuständigen Verwaltungsgerichte München und Würzburg haben schon angekündigt, die maßgeblichen Münchner Strafverfahren gegen frühere BayernLB-Vorstände abzuwarten. Dort nämlich werden die grundsätzlichen Fragen über die Verantwortlichkeiten beim HGAA-Deal geklärt. Vom Ausgang dieser Verfahren hängt letztlich ab, ob die BayernLB Chancen auf Schadenersatz hat und ob die D&O-Versicherung zahlen muss.
Faltlhauser und Naser äußern sich wegen der laufenden Verfahren nicht zu den Vorgängen, im HGAA-Untersuchungsausschuss hatten sie jedes schuldhafte Verhalten von sich gewiesen. Von Faltlhauser heißt es nun, er halte die Millionenforderungen gegen ihn für absurd. Nicht gut zu sprechen sei er vor allem auf die FDP. Im schlimmsten Fall muss der Ex-Minister genauso wie der frühere Sparkassenpräsident Naser mit dem Privatvermögen für den Schaden bei der BayernLB haften. Weil das beide wohl in die Privatinsolvenz treiben würde, wird schon über einen sie schonenden Deal vor Gericht spekuliert. Aber so weit ist es noch lange nicht.
Auf alle Fälle drohen der CSU auch im Wahljahr 2013 weitere unangenehme Schlagzeilen wegen der HGAA-Altlast. (Jürgen Umlauft)

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