Politik

Knallharter Job, der aber als äußerst lukrativ gilt: Bedienung auch der Wiesn. (Foto: dpa)

07.04.2015

Mindestlohn: Wirbel um die Wiesn

16 Tage Non-Stop arbeiten - das Mindestlohngesetz betrifft auch das Oktoberfest. Das sorgt für jede Menge Aufregung

Sie schleppen zehn Maßkrüge auf einmal, balancieren überladene Tabletts mit Wiesn-Hendl durchs Bierzeltgetümmel - und das jeden Tag, über zwei Wochen lang. Bedienung auf dem Oktoberfest ist ein knallharter Job, für den manche vor dem Fest Muskeln und Kondition trainieren.
Das Mindestlohngesetz hat auch Auswirkungen auf die Oktoberfest-Beschäftigten. «Schießen die Wiesn-Preise in die Höhe?», hieß es kürzlich in besorgten Überschriften. Aber die Bezahlung auf der Wiesn ist gut - so gut, dass Bedienungen und andere Beschäftigte gerne länger arbeiten würden als erlaubt. Schließlich ist das größte Volksfest der Welt das Geschäft des Jahres. Bedienungen verdienen hier so viel wie andere sonst in zwei Monaten. Oder noch mehr. Ganz genau mag das niemand sagen.
Dennoch muss die gesetzliche Arbeitszeit eingehalten werden. Mit dem neuen Gesetz kommen auf die Wiesn-Wirte neue bürokratische Pflichten und Kontrollen von Beschäftigungszeiten durch den Zoll zu. Die Behörde ist im Zuge der Neuregelungen erstmals zusätzlich zuständig.

Arbeitsministerin Müller: "Dokumentationspflichten gehören abgeschafft"

Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller (CSU) und Wirtesprecher Toni Roiderer trafen sich schon vor ein paar Wochen, um über die Auswirkungen des Gesetzes für die Wiesn zu beraten. «Die Klagen der Wiesnwirte bestätigen mich darin, dass die Dokumentationspflichten beim Mindestlohn abgeschafft werden müssen», sagte Müller. «Wir brauchen ein Gesamtkonzept zur Entbürokratisierung des Mindestlohns.
»Beschäftigte auf Volksfesten dürfen - nach dem schon bisher geltenden Arbeitszeitgesetz - maximal zehn Stunden am Tag arbeiten, in der Regel an den Werktagen. Wird an einem Sonntag gearbeitet, muss der Arbeitgeber binnen zwei Wochen davor oder danach einen Ausgleichstag gewähren. Müller und Roiderer fanden damit eine gesetzeskonforme Lösung: Die Bedienungen erhalten für die drei Festsonntage freie Tage vor und nach dem Fest. «Damit wird der Schutzzweck des Arbeitszeitgesetzes erfüllt», heißt es im Ministerium.

Lex Oktoberfest mit Ausnahmeregelungen?

«Es gibt keine «Lex Oktoberfest». Es gibt keine Ausnahmeregelung für die Wiesn», betont Anwalt Richard Seifert, der die Wiesnwirte berät. Es gehe auch keineswegs nur um das Oktoberfest. «Es sind alle Volksfeste hier in gleicher Form betroffen. Sie haben alle die gleiche Problematik. »Bisher gab es Arbeitszeitkontrollen durch das Gewerbeaufsichtsamt. Nun ist in bestimmten Fällen auch der Zoll zuständig. Der gilt als streng - und die Regelungen sind aufwendiger als bisher. Nach dem Gesetz zum Mindestlohn müssen Unternehmen die Arbeitszeiten aller Beschäftigten mit Monatseinkommen bis zu 2958 Euro mit Anfang, Ende und Pausenzeiten dokumentieren. Für die Pausen sollen Zeitkorridore gelten, innerhalb derer die Bedienungen die gesetzlich vorgeschriebene Pause nehmen müssen. «Die Problematik ist, dass die Bedienung ungern von einem Tisch weggeht, der gleich zahlt», sagt Seifert. Denn genau dann gibt es das teils üppige Trinkgeld. Also Pause verschieben.
Wirte und Bedienungen beschritten einen durchweg «gesetzeskonformen Weg», beteuert Seifert. «Das Oktoberfest wird seit Jahren meist strenger kontrolliert als die Gastronomie sonst übers ganze Jahr», sagt Seifert. Auch der Zoll war schon früher auf dem Fest unterwegs - allerdings wegen Schwarzarbeitsverdachts. Fündig wurden die Ermittler nur selten. Denn ein Bierzelt oder ein Betrieb auf dem Oktoberfest gilt als Goldgrube - wer sich strafbar macht, verspielt diese Chance.
1984 musste die Wirtelegende Richard Süßmeier im Armbrustschützenzelt während des Festes den Zapfhahn zudrehen - weil er Schwarzarbeiter beschäftigte. Eine Rolle für seinen Rauswurf soll freilich auch gespielt haben, dass er zur Gaudi als damaliger Kreisverwaltungsreferent Peter Gauweiler auftrat und ein Wiesn-Hendl in drei «Hälften» teilte. Das kam bei der Behörde nicht gut an. (Sabine Dobel, dpa)

Kommentare (1)

  1. Roland am 07.04.2015
    "Arbeitsministerin Müller: "Dokumentationspflichten gehören abgeschafft""
    Nein gehört sie nicht, weil die Arbeitgeber bisher sich schon nicht
    an die Dokumentationspflicht, zum Nachteil der Arbeitnehmer, gehalten haben!
    Der Betrug am Arbeitnehmen muss unterbunden werden.
    Auch wenn es der Politik auf Druck der Arbeitgeber nicht gefällt.
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