Politik

Zum Beispiel betroffen: Überregional tätige Schlachthöfe. (Foto: dpa)

14.11.2016

Neue Fleischbeschau

Anfang 2018 soll eine Spezial-Lebensmittelbehörde an den Start gehen. Sie wird für Hunderte Betriebe zuständig sein

Die geplante Reform der Lebensmittelüberwachung im Freistaat nimmt konkrete Formen an: In einem Eckpunktepapier hat das Umweltministerium nun definiert und konkretisiert, welche Betriebe künftig in die Zuständigkeit einer neuen Spezialbehörde fallen sollen - bislang war nur relativ vage von sogenannten komplexen Betrieben die Rede. Und das sind viele: nämlich alle überregional tätigen Lebensmittelbetriebe in fast 20 Bereichen - von Schlachthöfen und Fleischverarbeitungsbetrieben über Molkereien und Bäckereien bis hin zu Zuckerfabriken. Auch für Geflügelgroßbetriebe soll die neue Spezialbehörde mit Standorten in Kulmbach und Erding zuständig sein.

In Summe soll die Zahl der Lebensmittelbetriebe, für die die neue Behörde zuständig sein soll, im hohen dreistelligen Bereich liegen. Ziel ist, dass die Reform Anfang 2018 in Kraft treten soll.
Das bayerische Kabinett hatte die Neuregelungen als Konsequenz aus Lebensmittelskandalen der vergangenen Jahre in Bayern angestoßen. Im Entwurf des Doppelhaushalts 2017/18 sind für die neue Behörde 70 neue Stellen vorgesehen. Zudem sollen 20 Stellen vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit dorthin verlagert werden.

Landkreise haben sich durchgesetzt:
Zentrale Überwachung nur von größeren Betrieben

"Die Reform ist auf einem guten Weg. Die Lebensmittelüberwachung in Bayern soll noch weiter gestärkt werden", erklärte Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) und betonte: "Für einen bestmöglichen Schutz der Menschen in Bayern brauchen wir effektive Kontrollbehörden." In vielen Gesprächen mit Politik und Verbänden seien dafür nun die Weichen gestellt worden. "Mit diesem Vorgehen haben wir eine gute Ausgangsposition für eine erfolgreiche Reform erreicht", sagte Scharf. Aus dem Ministerium hieß es, insbesondere der Landkreistag habe sich mit den Vorschlägen für die Reform einverstanden erklärt.

Die Landkreise hatten sich mit der Forderung durchgesetzt, dass nur die Überwachung von größeren Betrieben zentralisiert werden soll. Zudem sollen die Landratsämter dem Eckpunktepapier zufolge auch bei der Kontrolle von Schlachthöfen und Fleischverarbeitungsbetrieben weiterhin eine wichtige Rolle spielen: Sie sollen für die amtliche Überwachung zuständig bleiben, "die den Herstellungs-, Zerlege- oder Bearbeitungsprozess begleitet". Hierbei handle es sich etwa "um die Aufgaben der Schlachttier- und Fleischuntersuchung".

"Dieses System der Fleischhygieneuntersuchung hat sich seit der Verstaatlichung 2006 grundsätzlich bewährt und soll daher unverändert bei den Kreisverwaltungsbehörden verbleiben", heißt es in dem Papier. Bei diesen Aufgaben handle es sich um in kurzen Abständen (teilweise arbeitstäglich) durchzuführende Inspektionen und Untersuchungen. (dpa)

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