Politik

09.05.2014

NSU-Prozess: Ein schwieriges Jahr

Ein Kommentar von Florian Sendtner

Kommt denn da was raus? Das ist die am häufigsten gestellte Frage, wenn vom NSU-Prozess die Rede ist. Vor einem Jahr wurde der Mammutprozess vor dem Münchner Oberlandesgericht eröffnet, und er dauert mindestens nochmal so lang. Vier Untersuchungsausschüsse wurden zuvor schon eingesetzt, um die bundesweite Mordserie des Trios, das sich „Nationalsozialistischer Untergrund“ nannte, aufzuklären. Können die Strafrichter da tatsächlich noch etwas klären?
Wer auch nur an einem einzigen der bislang 110 Verhandlungstage auf der Zuschauertribüne gesessen hat, der wird bestätigen: Ja, es kommt was raus. Sogar mehr als ursprünglich beabsichtigt. Zwar wies die Bundesanwaltschaft stets jegliches Aufklärungsinteresse, das über die Frage der persönlichen Schuld der fünf Angeklagten hinausgeht, zurück. Doch schon bald wurde klar: So fein säuberlich lässt sich das nicht trennen. Und so wird immer wieder das himmelschreiende Versagen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz deutlich – auch wenn es nicht das vordringliche Thema des Strafverfahrens ist. Doch zehn Morde, neun davon aus blankem Ausländerhass, 14 Banküberfälle und drei Sprengstoffanschläge – angesichts dieser bundesweiten Gewaltserie immer nur im familiären Umfeld der Opfer herumzustochern, ist und bleibt eine Schande für die deutschen Sicherheitsbehörden.

Der Richter ist keineswegs ein ignoranter Paragrafenreiter


All die Unkenrufe zu Beginn haben sich als haltlos erwiesen. Nein, der Schwurgerichtssaal A 101 ist nicht zu klein. Nein, die 62 Nebenklägeranwälte behindern den Fortgang der Verhandlung nicht, ganz im Gegenteil. Und nein, der Vorsitzende Richter Manfred Götzl ist kein ignoranter Paragrafenreiter, sondern ein umsichtiger, umgänglicher, (meistens) geduldiger Verhandlungsleiter. Der nur bei der Befragung von Zeugen aus dem Umfeld der Angeklagten manchmal zu nachsichtig ist. Die vormaligen Neonazi-Kumpels von Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben, die sich alle an rein gar nichts erinnern können, könnten mit ein paar Tagen Beugehaft vermutlich schon zum Sprechen gebracht werden. Das würde bei der Wahrheitsfindung helfen, denn Zschäpe und Wohlleben machen von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch – wohl bis zum bitteren Ende. Dennoch dürfte es zu einer Verurteilung im Sinne der Anklage reichen. Die Beweislast ist einfach erdrückend.

Kommentare (2)

  1. Hans Schröck am 10.05.2014
    Wenn die Beugehaft einen "blinden Fleck" erhellen sollte, müßte erstmal geklärt werden, ob das Verhalten derjenigen, die angeblich zu unserem Schutz tätig sind, als "Versagen" angesehen werden muß, oder nicht doch einer Staatsräson dient, als deren größter Feind immer noch die Bedrohung aus dem Osten angesehen wird. Wer kein Problem hat, mit Rechtsradikalen in Kiew gemeinsame Sache zu machen, wird auch im Inland keine Skrupel in dieser Richtung entwickeln und nur das tun, was der Aufrechterhaltung einer zivilisierten Fassade dient.
    Ich denke bei Beugehaft gegen rechte Terroristen automatisch an Festungshaft
    (siehe: http://www.buergervereinigung-landsberg.de/festungshaft/hitler.htm).
  2. Hans Schröck am 10.05.2014
    Beugehaft wäre an sich keine schlechte Idee, aber dann bitte nicht in Landsberg - da kommt manchmal nichts Gescheites (bzw. kein Gescheiter) dabei raus:
    <a href="http://www.buergervereinigung-landsberg.de/festungshaft/hitler.htm">http://www.buergervereinigung-landsberg.de/festungshaft/hitler.htm</a>
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