Politik

Zschäpes Verteidiger (v. l n. r.): Anja Sturm, Wolfgang Stahl und Wolfgang Heer. (Foto: dpa)

20.07.2015

NSU-Prozess: Verteidiger wollen hinschmeißen

Zschäpe-Anwälte attackieren den Richter

Im Münchner NSU-Prozess haben die drei bisherigen Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe - nämlich Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm - ihr Ausscheiden aus dem NSU-Prozess beantragt. Sie forderten das Gericht auf, sie von ihren Pflichtmandaten zu entbinden. Er habe sich diesen Schritt "weidlich überlegt", sagte Rechtsanwalt Heer. Er sei sich darüber im Klaren, dass der Prozess damit neu begonnen werden müsste. Das Gericht unterbrach die Verhandlung daraufhin. Erst vor kurzem hatten die Richter mit Mathias Grasel einen vierten Verteidiger bestellt.

Rechtsanwalt Heer verband seinen Antrag am 219. Verhandlungstag mit schweren Vorwürfen gegen das Gericht. Eine "optimale Verteidigung" sei nicht mehr möglich. "Ich habe Sie davor mehrfach gewarnt", sagte Heer im Gerichtssaal. An den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl gewandt rief er zu seiner Warnung: "Die haben Sie in den Wind geschlagen". Detaillierte Gründe für ihre Anträge wollten Heer, Stahl und Sturm unter Hinweis auf die anwaltliche Schweigepflicht nicht preisgeben.

Bundesanwaltschaft fordert, die Verteidiger nicht zu entpflichten

Zschäpe ließ über ihren neuen, erst vor kurzem bestellten vierten Anwalt Manfred Grasel mitteilen, dass sie den Anträgen von Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm"nicht entgegentreten will". Die Bundesanwaltschaft und mehrere Vertreter von NSU-Opfern forderten dagegen, die Anwälte nicht zu entpflichten und als Zschäpe-Verteidiger zu belassen. Entscheiden kann darüber nur das Gericht. Prozessbeobachter halten es aber für eher unwahrscheinlich, dass die drei Verteidiger wirklich alle entbunden werden.   Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl verlas vor der Pause einen Antrag Zschäpes, den sie am Morgen abgegeben hatte. Darin fordert sie eine neue Sitzordnung im Saal und verlangt, so platziert zu werden, dass sie "der Presse" nicht das Gesicht zuwenden muss, wenn sie sich mit Grasel bespricht. Ihr alter Anwalt Wolfgang Heer habe das abgelehnt. Das wies Heer seinerseits empört zurück. Detaillierte Gründe für ihre Anträge wollten Heer, Stahl und Sturm unter Hinweis auf die anwaltliche Schweigepflicht nicht preisgeben.

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur haben sich die bisherigen Zschäpe-Anwälte erst am Morgen zu ihrem Schritt entschieden. Vor dem Gerichtssaal war zu beobachten, wie Grasel, Heer und Stahl miteinander sprachen.

Nebenklage: "unwürdig", dass der Prozess schon wieder wegen "Befindlichkeiten" Zschäpes ins Stocken geratet

Mehrere Nebenklage-Anwälte kritisierten es als "unwürdig", dass der Prozess schon wieder wegen "Befindlichkeiten" Zschäpes ins Stocken gerate. Zschäpe muss sich im NSU-Prozess für die zehn Morde verantworten, die die Bundesanwaltschaft dem "Nationalsozialistischen Untergrund" vorwirft.

Als einzigen Zeugen hatte das Gericht für die Verhandlung am Montag einen Jugendfreund Zschäpes geladen. Er war schon einmal im April vernommen worden und hatte die Angeklagte belastet. Er enthüllte, dass sie im April 1996 mitmachte, als ihre Gesinnungsgenossen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos mit weiteren Tätern eine Puppe mit Judenstern von einer Autobahnbrücke hängten.

Nebenklage-Anwältin Erika Lunnebach äußerte in ihrer Stellungnahme den Verdacht, der Krach zwischen Zschäpe und ihren alten Verteidigern könne mit der Vernehmung dieses Zeugen zusammenhängen. "Wir hatten den Eindruck, dass verhindert werden soll, dass Zeugen verhört werden, die Frau Zschäpe belasten könnten", sagte sie. (dpa) Nachtrag 15.50 Uhr: Gericht lehnt Entpflichtung der Verteidiger ab
Die Rechtsanwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm müssen die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, gegen ihren Willen weiter vertreten. Das Oberlandesgericht München lehnte am Montagnachmittag einen Antrag der drei Verteidiger auf Entpflichtung ab. Weil es sich um Pflichtverteidiger handelt, konnte allein das Gericht darüber entscheiden. (dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Sollen Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.