Politik

Ein Absperrband liegt in Ansbach auf dem Pflaster im Hof der Residenz. Bei einem Anschlag sind am Sonntagabend in Ansbach zwölf Menschen verletzt worden. (Foto: dpa)

26.07.2016

Was wir über die Bombenexplosion in Ansbach wissen - und was nicht

In Ansbach explodiert am Sonntagabend eine Bombe vor einem Konzertgelände. Der mutmaßliche Täter stirbt, mehrere Menschen sind verletzt. Was ist passiert?

Die bayerische Regierung spricht von einem islamistischen Terroranschlag. Bundesinnenminister de Maizière äußert sich noch etwas vorsichtiger. Was wir wissen - und was nicht:

WAS WIR WISSEN:
- Vor einem der Zugänge des "Ansbach Open 2016" sprengt ein Mann am Sonntag gegen 22.00 eine Bombe in seinem Rucksack, 15 Menschen werden verletzt, vier davon schwer.

- Der Mann wollte offensichtlich die Bombe mit scharfkantigen Metallteilen in seinem Rucksack am Konzertgelände mit etwa 2500 Besuchern zünden. Ihm wurde aber der Einlass verwehrt.

- Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich um einen 27 Jahre alten Mann aus Aleppo in Syrien. Im August 2014 habe er einen Asylantrag gestellt. Mit Bescheid vom 2. Dezember 2014 wurde der Asylantrag abgelehnt.

- Im Verfahren seien Registrierungen in anderen EU-Staaten festgestellt worden: Es habe eine registrierten Antrag in Bulgarien gegeben und später in Österreich. Bulgarien habe mitgeteilt, dass der Mann dort einen Flüchtlingsschutz zuerkannt bekommen habe.

- Der Antrag wurde vor einem Jahr abgelehnt, er lebte mit einer Duldung in Ansbach. Der Mann war in einer Flüchtlingsunterkunft, einem ehemaligen Hotel, in Ansbach untergebracht. Innerhalb von Ansbach hat der Täter zweimal die Wohnung gewechselt.

- In der Asylunterkunft des Täters fanden die Ermittler einen Benzinkanister mit Diesel sowie Salzsäure, Alkoholreiniger, Lötkolben, Drähte, Batterien und Kieselsteine, außerdem einen Laptop mit gewaltverherrlichenden Bildern, die in Verbindung zum IS stehen.

- Auf einem Handy des Mannes gebe es eine Anschlagsdrohung als Video, sagte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Der Täter kündige einen Racheakt gegen Deutsche an als Vergeltung, weil sie Muslime umbrächten. In einer ersten Übersetzung des arabischen Textes heiße es, der Täter handle im Namen Allahs.

- Die Bundesanwaltschaft übernahm die Ermittlungen. Es bestehe der Verdacht einer Mitgliedschaft des Täters in der Terrormiliz Islamischer Staat. Dem IS-Sprachrohr Amak zufolge war der Täter ein "Soldat des Islamischen Staates".

- Der Mann sei öfter in psychiatrischer Behandlung gewesen, hieß es. Er soll bereits zweimal versucht haben, sich das Leben zu nehmen.

- Der Mann ist nach Angaben der Polizei schon früher strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er sei wiederholt auffällig geworden, unter anderem wegen eines Drogendelikts, sagte Herrmann.

WAS WIR NICHT WISSEN:
- Ein Augenzeuge berichtete, der Täter hätte vor der Tat telefoniert. Zu klären sei, ob vor der Explosion zwischen 21.45 und 22.10 Uhr eine Handyverbindung bestand. Mögliche Verbindungen zu Hintermännern müssen untersucht werden.

- Unklar war, was den Ausschlag für die Tat gegeben hab - eine psychische Störung oder eine terroristische Motivation. Es muss, ob und inwieweit er mit dem IS vernetzt war.

- Bei der Obduktion des toten Körpers seien Splitter an Füßen und Beinen gefunden worden - möglicherweise Kriegsverletzungen. Nun müsse geklärt werden, inwieweit der Täter militärische Zusammenhänge hatte.

- Der Täter hatte nach Angaben der Polizei sechs Facebook-Accounts betrieben. Vier seien schon vom Netz genommen worden. Mindestens ein Account sei mit falschen Personalien betrieben worden. Auf Handys seien die WhatsApp-Verläufe gesichert worden. Diese müssten noch ausgewertet werden.

- Unklar war, was der Täter mit den sichergestellten Gegenständen in seiner Unterkunft noch geplant hatte. (dpa) Anmerkung der Redaktion: Der Text wird laufend aktualisiert

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Sollen Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.