Bauen

Der Lageplan für die Brücke. (Plan: Autobahndirektion Nordbayern)

22.10.2015

Talbrücke "Kürnach" wird erneuert

Regierung von Unterfranken leitet Planfeststellungsverfahren ein

Die Autobahndirektion Nordbayern hat bei der Regierung von Unterfranken einen Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für die Bauwerkserneuerung der Talbrücke Kürnach an der BAB A 7 (Fulda - Würzburg) im Abschnitt Anschlussstelle Würzburg/Estenfeld bis Autobahnkreuz Biebelried gestellt. Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Ersatzneubau des Bauwerks, der wegen erheblicher baulicher Schäden erforderlich ist. Die Baumaßnahme umfasst die Erneuerung der Talbrücke an bestehender Stelle einschließlich der damit verbundenen streckenbaulichen Anpassungsmaßnahmen und des bauzeitlichen Provisoriums sowie die Sanierung der Bauwerksentwässerung mit der Anlage eines Absetz- und Regenrückhaltebeckens südlich des Brückenbauwerks. Die Gesamtlänge beträgt rund 780 Meter, wovon das eigentliche Brückenbauwerk eine Länge von etwa 353 Meter umfasst. Zur optimalen Einpassung in das Gelände wird die neue Talbrücke mit sechs Brückenfeldern errichtet. Die vorhandene Anzahl der Fahrstreifen der Bundesautobahn A 7 und damit die Verkehrsfunktion beziehungsweise die verkehrliche Leistungsfähigkeit werden nicht verändert. Um für die gesamte Bauzeit des Brückenbauwerks den Verkehr aufrechtzuerhalten, wird der Überbau der Fahrtrichtung Fulda in Seitenlage nördlich zum bestehenden Bauwerk errichtet. Die seitliche Verschwenkung und der Anschluss an die Richtungsfahrbahn Fulda erfolgt mittels einer provisorischen Anbindung. Nach Fertigstellung des Überbaus Fahrtrichtung Würzburg und Querverschub des Überbaus der Fahrtrichtung Fulda wird die bauzeitliche Fahrbahnanbindung wieder zurück gebaut. Die beantragte Baumaßnahme einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen betrifft im Landkreis Würzburg die Gemarkung Kürnach der Gemeinde Kürnach und im Landkreis Kitzingen die Gemarkung Klosterforst der Stadt Kitzingen. Die Planunterlagen werden in der Gemeinde Kürnach und der Stadt Kitzingen zur Auslegung kommen. Näheres zu Ort und Zeit der Auslegung sowie zur Möglichkeit, Einwendungen zu erheben, werden durch ortsübliche Bekanntmachung (beispielsweise durch Aushang oder im gemeindlichen Amtsblatt) der Gemeinde Kürnach und der Stadt Kitzingen rechtzeitig gesondert mitgeteilt. Nicht ortsansässige Betroffene erhalten von der jeweils zuständigen Gebietskörperschaft eine schriftliche Mitteilung über die öffentliche Auslegung der Planunterlagen. Im durchzuführenden Planfeststellungsverfahren werden alle relevanten privaten und öffentlichen Belange im Rahmen des Anhörungsverfahrens durch die Regierung von Unterfranken ermittelt und geprüft. Hierzu dient zum einen die oben erwähnte Auslegung der Planunterlagen. Zum anderen holt die Regierung von Unterfranken die Stellungnahmen der einschlägigen Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ein und beteiligt die betroffenen Gemeinden. Die Benachrichtigung der nach Naturschutzrecht anerkannten Vereine sowie der sonstigen in Umweltangelegenheiten anerkannten Vereinigungen erfolgt durch die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form der Auslegung. Privatbetroffene, anerkannte Vereinigungen und sonstige Träger subjektiver Rechte können ihre Einwendungen innerhalb der in der jeweiligen ortsüblichen Bekanntmachung gesetzten Frist erheben. Die Kosten des gesamten Vorhabens werden auf rund 35 Millionen Euro geschätzt. (BSZ)

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