Landtag

Vermummen auf Demos soll künftig als Straftat gelten, fordert die CSU. (Foto : dpa)

06.07.2015

Vermummen verboten!

CSU fordert härtere Strafen für vermummte Demonstranten

Die Landtags-CSU fordert härtere Strafen für vermummte Demonstranten. Konkret soll es künftig als Straftat und nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit gelten, wenn sich ein Demonstrant vermummt, beispielsweise mit Tüchern oder Masken. Darauf sollen dann eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe stehen. 

Zur Begründung der Initiative sagte der CSU-Innenexperte Florian Herrmann, Gewalttaten gingen meist von vermummten Demonstranten aus. Wer friedlich demonstrieren wolle, habe kein Problem damit, sein Gesicht zu zeigen. Laut Herrmann hatte der einstige Koalitionspartner FDP durchgesetzt, dass das Vermummen in Bayern nicht als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit gilt.

Grüne drohen mit einer Verfassungs-Klage

Widerspruch kam umgehend von den Landtags-Grünen - die der CSU sogar gleich mit einer Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof drohten. Der Vorschlag der CSU sei "unsinnig und aller Voraussicht nach auch verfassungswidrig", erklärte die innenpolitische Sprecherin Katharina Schulze. "Wenn die CSU ihre absolute Mehrheit erneut missbraucht, um verfassungswidrige Regelungen einzuführen, ist auch eine erneute Klage nicht ausgeschlossen", betonte sie.

Auch der SPD-Rechtsexperte Franz Schindler zeigte sich skeptisch. "Das ist eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Polizei, die bei einer Straftat einschreiten muss. Das kann zu Eskalationen führen", erklärte er. Bei einer Ordnungswidrigkeit liege es dagegen im Ermessen der Polizei, ob sie einschreite oder nicht. (dpa)

Kommentare (1)

  1. herbert am 24.07.2015
    Vermummtes Bullengesindel prügelt auf Bürger ein: Stuttgart 21


    Daher für Bayern: Kennzeichnungspflicht für J. Herrmann's Kettenhunde.
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