Politik

04.02.2011

Banges Warten aufs Berliner Machtwort

Die Rüge des Rechnungshofs wegen der CSU-Resonanzstudien ist rechtlich folgenlos - eine Rüge des Bundestagspräsidenten wäre das nicht

Dass Horst Seehofer nach Bekanntwerden der Umfragepraxis seiner Staatskanzlei im vergangenen Jahr erklärte, er würde „es wieder genauso machen“, war ein bisschen voreilig. Abgesehen davon, dass die Uneinsichtigkeit des Ministerpräsidenten beim Koalitionspartner FDP wie auch in Teilen der CSU gar nicht gut ankam, hat jetzt Bayerns oberster Rechnungshof (ORH) die Umfragepraxis der Regierung öffentlich angeprangert.
Die Rechnungsprüfer monieren, dass sich die Staatsregierung über so genannte Resonanzstudien Einblick in die Wahlabsichten der Bürger verschaffte: Damit, so der ORH, habe die Regierung das Neutralitätsgebot verletzt. „Parteipolitisch relevante Fragen dürfen von Staatsorganen nicht gestellt werden.“
Zum Verdruss der FDP hatte die Umfrage aus dem Jahr 2009 zudem Tipps enthalten, wie die CSU die Liberalen – Koalitionspartner in Bayern – am besten in Schach halten könne.
Seehofers Ankündigung zum Trotz: „Genauso“ wie in der Vergangenheit wird es künftig wohl nicht mehr laufen. Zumindest wies FDP-Fraktionschef Thomas Hacker darauf hin, dass man sich koalitionsintern darauf verständigt habe, es künftig anders zu machen „Das hat uns Horst Seehofer zugesichert“, sagte Hacker der Staatszeitung.
Wenn Seehofer Glück hat, bleibt der Ärger also überschaubar. Denn rechtliche Konsequenzen hat der Rüffel des Rechnungshofes nicht. Auch personelle Konsequenzen – wie von der SPD gefordert – wird es nicht geben.
Wenn Seehofer allerdings Pech hat, schließt sich das Bundestagspräsidium der Meinung des bayerischen Rechnungshofes an. Was nicht ohne rechtliche Folgen bliebe. Und für die CSU zudem teuer würde. Wenn nämlich das für Fragen der Parteienfinanzierung zuständige Bundestagspräsidium zu der Auffassung gelangt, dass mit Steuergeldern Informationen eingeholt wurden, die CSU-Parteiinteressen bedienen, muss die CSU die Kosten für die Umfragen zurückzahlen – plus eine Strafzahlung in zweifacher Höhe der Summe leisten.

Hoffen auf die Vergesslichkeit der Wähler

Wieviel zu zahlen wäre, ist offen: Die Umfragen der Jahre 2000 bis 2009 kosteten insgesamt 585 000 Euro – aber Teile der Gutachten sind rechtlich unstrittig. Die Rück- beziehungsweise die Strafzahlungen beträfen nur die Teile der Resonanzstudien, die einen Verstoß gegen das Parteiengesetz darstellen.
Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) prüft derzeit auf Antrag von SPD und Grünen, ob im Fall der Resonanzstudien ein solcher Verstoß vorliegt. Die Opposition ist überzeugt, dass das der Fall ist – und namhafte Juristen sind es auch. In der BSZ äußerten sich zuletzt die Professoren Hans Herbert von Arnim, Peter Badura und Christian Starck kritisch über die bayerische Umfragepraxis. Der Göttinger Staatsrechtler Starck ist überzeugt davon, dass sich Lammerts Behörde der Meinung der bayerischen Rechnungsprüfer anschließen wird: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bundestagsverwaltung zu einem anderen Ergebnis kommt als der ORH,“ sagte Starck der BSZ.
Ein Sprecher der Bundestagsverwaltung ließ sich jetzt schon mal mit der Aussage zitieren, dass das bayerische Rechnungshofgutachten „natürlich beachtet“ würde. Sonderlich nervös wirkt in der CSU trotzdem keiner. Auch wenn angemerkt wird, dass Lammert womöglich kein gesteigertes Interesse daran haben dürfte, die CSU zu schonen: „Der kann die CSU nicht leiden“, klagen führende Christsoziale. Doch selbst wenn eine für die CSU hochpeinliche Rüge aus Berlin käme: Der Gau wäre das nicht, glauben Parteistrategen. Die nächste Wahl ist erst 2013. Und die Wähler, so hofft man, hätten die Sünde bis dahin vergessen. (Waltraud Taschner)

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