Politik

11.06.2026

Soll man die sogenannte Rente mit 63 abschaffen?

Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung würde eine Abschaffung der sogenannten Rente mit 63 den Staat um 9,5 Milliarden Euro pro Jahrgang entlasten. Matthias Fischbach, Landesvorsitzender der FDP, würde eine Abschaffung befürworten. Bernd Rützel, Abgeordneter der SPD im Bundestag, ist dagegen

JA

Matthias Fischbach, Landesvorsitzender der FDP

Die Rentenkasse trägt sich nicht mehr selbst: 2026 fließt ein Drittel der Steuereinnahmen des Bundes in die gesetzliche Rente. Der Beitragssatz steigt absehbar deutlich über 20 Prozent. Die Bundesregierung warnt davor, Generationen gegeneinander auszuspielen, aber betreibt genau das. So treibt sie junge Fachkräfte außer Landes. Dabei ginge es anders: Wir Liberale fordern zur Stabilisierung schon lange eine Aktienrente. Die entfaltet ihre Wirkung aber erst mit der Zeit. Kurzfristig wäre ein flexibler Renteneintritt mit fairen Abschlägen für alle gerechter. Wer länger arbeiten kann, wird belohnt, wer früher in Rente geht, zahlt einen Abschlag. Populistisch verkaufte Wohltaten wie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, bekannt als „Rente mit 63“, können dann gestrichen werden. Ihre Abschaffung brächte laut DIW 9,5 Milliarden Euro je Jahrgang und 125 000 Arbeitskräfte. 

NEIN

Bernd Rützel, Abgeordneter der SPD im Bundestag

Wer 45 Jahre voll hat, geht zwei Jahre früher. Das ist gerecht. Die Rente mit 63 gibt es gar nicht mehr. Wer 45 Beitragsjahre hat, geht aktuell frühestens mit 64 Jahren und 4 Monaten abschlagsfrei in Rente. Als der Bundestag 2007 die schrittweise Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre beschlossen hat, wurde bereits an diejenigen gedacht, die besonders lange gearbeitet haben: Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren sollten weiterhin mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. 2014 wurde beschlossen, die Rente mit 63 Jahren einzuführen, die auf 65 Jahre anwächst. Das ändert nichts an der grundsätzlichen Entscheidung von 2007: Wer 45 Jahre gearbeitet, Beiträge gezahlt, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt hat, verdient Respekt, Sicherheit und einen fairen Übergang in den Ruhestand. Deshalb ist die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte eine wichtige sozialpolitische Errungenschaft.
 

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