Allgemeine Geschäftsbedingungen für Abonnementsverträge der Verlag Bayerische Staatszeitung GmbH
§ 1 Geltungsbereich, Informationspflichten
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Für Abonnementsverträge gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Verlag Bayerische Staatszeitung GmbH (nachstehend „Verlag“).
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Vertragspartner des Kunden ist die Verlag Bayerische Staatszeitung GmbH, Paul-Heyse-Straße 2-4, 80336 München. Wegen aller weiteren Pflichtangaben zum Verlag verweisen wir auf das Impressum unter www.bayerische-staatszeitung.de/impressum
§ 2 Zustandekommen des Vertrags
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Die Darstellungen des Verlags zu den Abonnementverträgen sind unverbindlich und freibleibend. Sie verstehen sich lediglich als Aufforderung an den Kunden, ein Angebot gegenüber dem Verlag abzugeben.
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Die Bestellung des Abonnements kann mündlich, schriftlich oder online über alle Medien erfolgen und stellt ein bindendes Angebot dar.
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Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verlag dieses Angebot des Kunden seinerseits schriftlich und/oder online in Textform bestätigt. Die kostenpflichtige Vertragslaufzeit beginnt daran anschließend durch die Übersendung der passwortgesicherten Zugangskennung durch den Verlag.
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Der Zugang zum Internet sowie die anfallenden Verbindungskosten sind nicht Gegenstand dieses Abonnementsvertrages.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
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Der Bezugspreis ist durch den Kunden für den vereinbarten Abrechnungszeitraum jeweils bis zum dritten Werktag des Fälligkeitsmonats im Voraus zu bezahlen.
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Der jeweilige Preis sowie dessen möglichen Staffelungen sind der jeweiligen Angebotsdarstellung zu entnehmen. Der Gesamtpreis des Vertrags errechnet sich aus dem monatlichen Preis, multipliziert mit der Anzahl der Monate des vereinbarten Festbezuges unter Einrechnung etwaiger Rabattierungen für längere Laufzeiten.
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Der Verlag bietet den Kunden als Zahlungsbedingungen im Regelfall wahlweise Bankeinzug oder Rechnung ein, behält sich jedoch vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsweisen auszuschließen.
§ 4 Preisanpassung
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Der Verlag ist zu Preisanpassungen des Bezugspreises für das Abonnement in Fällen geänderter Kosten nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB berechtigt und zugunsten des Kunden verpflichtet. Die für eine Preisanpassung maßgeblichen Kosten sind die Produktionskosten inklusive möglicher Lizenzkosten sowie die Vertriebs- und Systemkosten. Der Verlag ist hiernach verpflichtet, mindestens einmal im Kalenderjahr eine Preisüberprüfung nach gleichmäßigen Maßstäben zu gleichmäßigen Zeitpunkten vorzunehmen, unabhängig davon, ob die Veränderung auf einer Erhöhung oder Reduzierung der Kosten beruht. Die Änderung des Preises wird auf die tatsächliche Änderung des Kostenanteils begrenzt.
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Mindestens zwei Wochen vor dem Wirksamwerden der Änderung (Erhöhung oder Senkung) des Abonnementpreises wird der jeweils neue Bezugspreis (als Jahrespreis) durch gut sichtbare Veröffentlichung auf einer der ersten beiden Seiten der „Bayerischen Staatszeitung“ (online) bekannt gegeben.
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Im Falle einer Preiserhöhung gemäß vorstehender Regelungen ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu kündigen.
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Preiserhöhungen sind (kundenbezogene) für die Zeiträume ausgeschlossen, für die ein Kunde bereits eine Vorauszahlung geleistet hat. Hat ein Kunde bereits eine Vorauszahlung geleistet für Zeiträume, für die eine Preisminderung vorzunehmen ist, erhält er ein sich hieraus ergebendes Guthaben erstattet oder dem nächstfolgenden Abrechnungszeitraum gutgeschrieben.
§ 5 Vertragslaufzeit, Kündigung
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Der Verlag bietet Verträge mit unterschiedlichen Vertragslaufzeiten an. Die geltende Vertragslaufzeit richtet sich nach der Wahl des Kunden bei Vertragsabschluss.
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Ein unbefristeter Vertrag kann jederzeit monatlich gekündigt werden.
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Ein befristeter Vertrag mit einer Mindestbezugszeit kann erstmalig unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende der vereinbarten Mindestbezugszeit gekündigt werden. Erfolgt eine solche Kündigung nicht, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann nach Maßgabe der vorstehenden Regelung in Abs. 2 gekündigt werden.
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Abweichend zu den Abs. 2 und 3 gilt für Verträge mit Vertragsbeginn vor dem 01.03.2022: Ein unbefristeter derartiger Vertrag kann nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden.
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Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beidseits unberührt.
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Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der Kündigungserklärung beim Verlag.
§ 7 Nutzung der digitalen Inhalte
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Der Erwerb einer Vollzahler-Lizenz ermöglicht die Nutzung an drei Endgeräten (Desktop oder mobile Endgeräte).
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Der Verlag räumt dem Kunden hiernach ein einfaches Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten digitalen Inhalten für den persönlichen Gebrauch ein. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Inhalte darüber hinaus zu nutzen, sie insbesondere zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder umzugestalten, anderweitig zu veröffentlichen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen, entgeltliche Nutzungsrechte daran einzuräumen (z. B. Miete, Verkauf etc.) oder auf diese auf andere Weise zu verwerten.
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Jede Weitergabe der erworbenen Lizenz ist unzulässig; ausgenommen hiervon ist die Übertragung an einen Rechtsnachfolger (im Erbfall, im Fall gesellschaftsrechtlicher Veränderungen oder Umstrukturierung von Behörden und dergleichen). In diesem Fall sind die Umstände der Rechtsnachfolge sowie die Erfüllung des Abonnementvertrages erforderlichen Daten des Rechtsnachfolgers dem Verlag unverzüglich anzuzeigen.
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Der Verlag behält sich eine Nutzung aller Inhalte für kommerzielles Text- und Data-Mining im Sinne von § 44b UrhG ausdrücklich vor. Dieses ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch den Verlag untersagt.
§ 8 Widerrufsrecht
Kunden, die natürliche Personen sind und den Abonnementvertrag zu Zwecken ab- abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer sonstigen selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (Verbraucher), haben beim Abschluss des Vertrages ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Verlag in einer gesonderten Erklärung belehrt.
§9 Änderungsvorbehalt
Der Verlag behält sich das Recht vor, diese AGB nach billigem Ermessen zu ändern. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mindestens acht Wochen vor ihrem Wirksamwerden in geeigneter und transparenter Weise bekannt gegeben. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Verlag wird den Kunden auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs mit der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.
§ 10 Verbraucherinformation
Der Verlag ist nicht verpflichtet oder bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) teilzunehmen.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
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Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlich Sondervermögen ist Erfüllungsort München.
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Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist gegenüber Kunden im Sinne des vorstehenden Abs. 1 München.
Stand: 10/2025
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