Politik

Social Plugins wie der „Like“-Button: Wer sie betätigt, gestattet Facebook Zugriff auf seine Daten. (Foto: DPA)

03.05.2013

"Behörden haben Vorbildfunktion"

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Thomas Petri, über seine Vorbehalte gegen den „Like“-Button von Facebook auf Webseiten von Ämtern

Auch Bayerns Behörden sind zunehmend auf Facebook – wo der Like-Button platziert ist. Dem Landesbeauftragten für Datenschutz, Thomas Petri, gefällt das gar nicht: Er kämpft gegen den Like-Button, weil dieser es den sozialen Netzwerken erlaube, die User auszuspionieren. Wir fragten Petri, was er den Ämtern empfiehlt.
BSZ: Wieso brauchen die Webseiten von Behörden Social Plugins, also zum Beispiel den Like-Button von Facebook?
Petri: Die großen Städte und auch viele kleine Gemeinden haben eine Fanseite in einem sozialen Netzwerk und eine eigene Webseite, auf der sie das Facebook- oder Google-Plus-Profil mit einem „Like-Button“ bewerben. Am liebsten würde ich den Behörden sagen: Verzichtet auf diese Social Plugins. Aber ich kann es den Behörden letztlich nicht verbieten.
BSZ: Wieso ist der Like-Button ein Problem?
Petri: Wenn auf einer Webseite Social Plugins installiert sind, dann hat Facebook oder ein anderes soziales Netzwerk automatisch Zugriff auf Daten von jedem Besucher – und zwar, sobald der die Seite aufruft. Man muss nicht einmal Mitglied in einem Sozialen Netz sein. Im Telemediengesetz steht aber, dass Webseiten grundsätzlich anonym aufgerufen werden können müssen. Hinzukommt, dass die Behörden Vorbildfunktion haben. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass deren Webseiten dem Verbraucher Anonymität gewähren, zumindest ein bisschen.
BSZ: Wie sieht das konkret aus?
Petri: Jeder Webadministrator sollte zumindest die Zwei-Klick-Lösung in die Seite einbauen, dann fließen nicht automatisch Daten an Facebook und Co. Die Social Plugins sind auf diesen Seiten erst grau hinterlegt, also inaktiv. Wenn der Besucher zum Beispiel den Like-Button anklickt, wird er informiert, dass Daten an Dritte weitergegeben werden, sobald er noch einmal klickt und damit die Social Plugins aktiviert. Auf der Seite der Stadt München kann man zum Beispiel sehen, wie das funktioniert. Auch die indirekte Einbindung von Social Plugins bleibt datenschutzrechtlich fragwürdig. Der Verbraucher wird bei dieser Variante zwar informiert, dass Dritte Daten erhalten, wenn er die Social Plugins aktiviert. Aber er weiß immer noch nicht, welche Daten übermittelt werden und auch nicht an wen. BSZ: Welche Daten werden denn an wen übermittelt?
Petri: Das weiß ich auch nicht. Facebook und Co geben uns darüber keine befriedigende Auskunft. Ich gehe davon aus, dass das jeweilige soziale Netzwerk speichern kann, welche Seiten ein User besucht. BSZ: Sie und Ihr Team haben gerade einen großen Teil der Webseiten von bayerischen Behörden untersucht, insgesamt fast 6000. Nur 66 hatten noch nicht die Zwei-Klick-Lösung installiert.
Petri: Das ist ein ziemlich gutes Ergebnis. Wir haben aber auch lange für die Zwei-Klick-Lösung geworben. Auch die bayerische Staatsregierung haben wir angeschrieben und auf diese Weise nachgeordnete Stellen erreicht. Vor knapp zwei Jahren haben wir in anderem Zusammenhang schon einmal 2000 Seiten geprüft, da waren 222 Behörden-Homepages im Sinne des Datenschutzes nicht korrekt.

"Bayern kann sich sehen lassen"

BSZ: Wie steht Bayern im bundesweiten Vergleich da?
Petri: Bayern kann sich sehen lassen. Genaue Zahlen habe ich allerdings nicht. Noch nicht alle Länder haben die Behördenseiten geprüft, bei anderen liegen die Ergebnisse noch nicht vor. BSZ: Was passiert jetzt mit den 66 Behörden, die noch nicht korrekt arbeiten?
Petri: Ich werde jede einzelne anschreiben. Wenn eine Behörde nicht sofort reagiert, spreche ich eine Beanstandung aus, das ist meine schärfste Waffe. Konkret heißt das, dass ich das für die Aufsicht zuständige Innenministerium und die Datenschutz-Kommission informiere. Und wenn das nicht fruchtet, werde ich der Öffentlichkeit die Namen der Behörden nennen. Aber ich bin sicher, dass es nicht soweit kommt. Die Zwei-Klick-Lösung lässt sich einfach installieren und kostet nichts. Es sind vor allem die Seiten kleiner Behörden, auf der die Plugins noch direkt auf der Seite eingebunden sind. Möglicherweise kümmern sich Hobby-Systemadministratoren ehrenamtlich um diese Homepages, und die wussten bisher einfach nichts von dieser relativ sicheren Lösung. BSZ: Die Seiten der Behörden sind ja nur ein kleines Problem. Wie steht es mit Webseiten von Politikern?
Petri: Als Landesbeauftragter für Datenschutz kann ich nur die Behörden kontrollieren. Die Seite von einem Politiker gilt als private Homepage, um die kümmert sich das Landesamt für Datenschutzaufsicht. Aber das Gesetz ist in diesem Fall meiner Meinung nach eindeutig: Die direkte Einbindung von Social Plugins ist unzulässig. Ob Politiker-Seiten demnächst auf der Prüfliste des Landesamts stehen, weiß ich nicht, ich vermute aber, dass die Prüfschwerpunkte im Moment woanders liegen. BSZ: Glauben Sie nicht, dass jeder Bürger auch selbst verantwortlich ist, wie er mit seinen Daten umgeht? Jeder User kann Social Plugins deaktivieren.
Petri: Natürlich ist jeder Bürger prinzipiell für sich verantwortlich. Aber im Telemediengesetz heißt es eindeutig, dass jeder das Recht auf Anonymität im Internet hat. Die Webseitenbetreiber müssen dem User dieses Recht garantieren, er muss es nicht erst einfordern – zumal dies einen gewissen technischen Sachverstand erfordert. (Interview: Veronica Frenzel)

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