Politik

13.08.2025

Sollen die Krankenkassen häufiger für Abtreibungen bezahlen?

Entscheidet sich eine Frau für einen Schwangerschaftsabbruch, zahlt die Krankenkasse häufig nicht. Eva Lettenbauer, Landesvorsitzende der bayerischen Grünen, fordert, dass das geändert wird. Michael Koller, Landtagsabgeordneter der Freien Wähler, ist dagegen

Eva Lettenbauer, Landesvorsitzende der bayerischen Grünen

Die Gesundheit, Sicherheit und Selbstbestimmung von Frauen darf nicht vom Kontostand abhängen. Schwangerschaftsabbrüche sind einer der häufigsten gynäkologischen Eingriffe. Heute ist eine Kostenübernahme nur in Ausnahmefällen möglich. Doch die Entscheidung für einen Abbruch ist ohnehin belastend und erfordert keine zusätzliche finanzielle Hürde. Eine solidarische Gesellschaft muss Frauen in dieser Situation unterstützen, nicht bestrafen.

Die Kosten sollten deshalb von Krankenkassen übernommen werden. Medizinische Versorgung darf kein Luxus sein und sollte auch nicht im Strafgesetzbuch geregelt werden.

Eine Regelung für die Kostenübernahme ist deshalb das eine. Auch wichtig ist es, Schwangerschaftsabbrüche auf Wunsch der Schwangeren bis zur 12. Woche zu legalisieren – so, wie es auch die UN-Frauenrechtskonvention fordert. 

Michael Koller, Landtagsabgeordneter der Freien Wähler

Für mich ist die Würde des Menschen unantastbar. Jeder Mensch, insbesondere der Ungeborene, hat das Recht auf Leben. Ich bin gegen eine größere finanzielle Beteiligung der Krankenkassen bei Abtreibungen. Eltern brauchen vor so einer schweren Entscheidung Hilfe und Beratung. Daher sind die Schwangerenkonfliktberatung und Unterstützungsangebote sehr sinnvolle Einrichtungen und sollten auch weiterhin vom Staat oder anderen Trägern gewährleistet werden. 

Derzeit ist ein Abbruch nur zur Abwehr einer Gefahr für das Leben oder einer schweren Beeinträchtigung der Mutter zulässig. Dies ist ein mühsam errungener und akzeptabler Kompromiss. Ein Schwangerschaftsabbruch kann immer nur „Ultima Ratio“ sein. Ungeborenes Leben bedarf des absoluten Schutzes. Eine Aufweichung der bisherigen Praxis würde dem widersprechen und könnte einen Prozess in Gang setzen, dessen Ende nicht absehbar ist. 

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