Politik

04.12.2025

Soll Bayerns Verfassungsschutz Messengerdienste überwachen dürfen?

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) fordert, dass Sicherheitsbehörden Zugriff auf verschlüsselte Messenger-Dienste wie WhatsApp und Telegram erhalten. In seinem Statement erklärt er, warum. Richard Graupner, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag, ist strikt dagegen

JA

Joachim Herrmann (CSU), Bayerns Innenminister

Kommunikation findet heute überwiegend digital statt. Unsere Verfassungsschutzbehörden brauchen daher auch in der digitalen Welt effektive Befugnisse. Hierzu gehört die Auswertung gespeicherter Daten, insbesondere alter Chats in Messengerdiensten. Wir in Bayern haben frühzeitig reagiert und entsprechende Rechtsgrundlagen in unserem Verfassungsschutzgesetz geschaffen.

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hat bereits nach geltender Rechtslage zur Abwehr einer konkretisierten Gefahr die Möglichkeit, über die laufende Kommunikation hinaus gespeicherte Chatnachrichten einzusehen. Damit kann auch zurückliegende Kommunikation erfasst werden. Leider verfügen nicht alle Länder über so ein modernes Verfassungsschutzgesetz – auch nicht der Bund. Eine Harmonisierung wäre wünschenswert, damit der Verfassungsschutz seiner Funktion als Frühwarnsystem bundesweit effektiv nachkommen kann.

NEIN

Richard Graupner, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag

Kürzlich hat das EU-Parlament die von der EU-Kommission angestrebte Chatkontrolle zurückgewiesen. Jetzt versucht die Staatsregierung, den Kontrollstaat durch die Hintertür einzuführen: Der Verfassungsschutz soll Messengerdienste generell überwachen dürfen. Das digitale Briefgeheimnis, das aus der Unverletzlichkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses folgt, wäre Geschichte.

Es ist erschreckend, mit welcher Selbstverständlichkeit Innenminister Herrmann die Aufhebung von Grundrechten fordert. Der Bürger soll unter Generalverdacht gestellt und von einer Behörde permanent ausgeforscht werden, die gegenüber dem parteipolitisch besetzten Innenministerium weisungsgebunden ist. Dieses Vorhaben ist verfassungswidrig. Die Regierung will damit vielleicht „unsere Demokratie“ schützen, aber sie bedroht die Demokratie, wie sie das Grundgesetz vorsieht. Wir sagen Nein zum Überwachungsstaat. 
 

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