Politik

Er ist Abgeordneter von Hof: Ex-Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich. (Archivbild: dpa)

02.02.2016

Ex-Innenminister in Rage

Zwei oberfränkische Gemeinden sollen für die Bundestagswahl 2017 ihren Stimmkreis wechseln. Warum Hans-Peter Friedrich gegen diesen Vorschlag wettert

Für die Bundestagswahl 2017 soll der Wahlkreis Hof zwei Gemeinden an den Stimmkreis Coburg/Kronach abgeben. Das erzürnt den Hofer Abgeordneten, den früheren Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU). Er hat deshalb die Wahlkreiskommission des Bundes attackiert und von "unerträglicher" Ignoranz der Experten in dem Gremium gesprochen.

Weil der Stimmkreis Coburg/Kronach an Bevölkerung verloren hat, sollen ihm nach dem Vorschlag der Wahlkreiskommission nun die beiden Gemeinden Geroldsgrün und Schwarzenbach am Wald aus dem Landkreis Hof zugeschlagen werden. Der Bundestag muss die Planungen noch absegnen. Die beiden betroffenen Kommunen hätten allerdings "nichts, aber auch gar nichts" mit dem Landkreis Kronach zu tun, wetterte Friedrich.

Die betroffenen Kommunen hätten "nichts, aber auch gar nichts" mit dem Landkreis zu tun

Zugleich betonte er, im Falle einer Wahl auch nach 2017 Ansprechpartner für die beiden Gemeinden bleiben zu wollen, auch wenn sie dann einen Kandidaten aus dem Stimmkreis Coburg/Kronach wählen müssten: "Weder seinen Namen noch seine Telefonnummer brauchen sich die Bürger zu merken, da der Hofer Abgeordnete auch weiterhin Ansprechpartner und Interessensvertreter bleibt."

In Oberbayern soll dagegen ein zusätzlicher Wahlkreis für die Bundestagswahl 2017 entstehen. Wie der "Münchner Merkur" berichtete, soll der Regierungsbezirk im Westen einen zusätzlichen Abgeordneten bekommen. Bereits 2015 hatte die Wahlkreiskommission einen Bericht zur Neuordnung der Wahlkreise vorgestellt und vorgeschlagen, einen Wahlkreis in Hessen zu streichen und in Bayern einen zusätzlichen zu schaffen. Die Verteilung der Wahlkreise orientiert sich an der Bevölkerungszahl. Hintergrund: Wahlkreisaufteilung
Die Aufteilung der 299 Bundestagswahlkreise in Deutschland orientiert sich an der Bevölkerungszahl - in jedem Stimmkreis sollen in etwa die gleiche Anzahl an Menschen leben. Die Bevölkerungszahl in einem Wahlkreis soll nicht um mehr als 15 Prozent von der Durchschnittszahl der Wahlkreise abweichen. Beträgt die Abweichung allerdings mehr als 25 Prozent, so muss eine Neuaufteilung vorgenommen werden. Das wird notwendig, wenn Regionen beispielsweise vom Bevölkerungsschwund betroffen sind - oder umgekehrt besonders viel Zuzug verzeichnen.

Die Vorschläge zur konkreten Einteilung der Kreise kommen von der Wahlkreiskommission, die vom Bundespräsidenten berufen wird und als "parteipolitisch unabhängiges, weisungsfreies Sachverständigengremium" agieren soll. Die Entscheidung über Änderungen bei den Stimmkreisen liegt jedoch beim Bundestag. (dpa)

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