Politik

13.08.2010

Sorgerecht und Sorgepflicht

Kommentar von Alexandra Kournioti

Ledige Väter sind nicht länger Väter zweiter Klasse. Dank der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darf das Sorgerecht für ein uneheliches Kind nicht mehr selbstverständlich an die Mutter gehen. Und Väter müssen nicht mehr auf die Zustimmung der Mütter hoffen: Ab sofort können sie an jedem Familiengericht das gemeinsame oder das alleinige Sorgerecht für ihren Nachwuchs beantragen.Das ist eine längst überfällige Verbesserung, weil damit Gleichstellung in zwei Bereichen geschaffen wird: zwischen Vätern und Müttern sowie zwischen ehelichen und unehelichen Lebensgemeinschaften. Denn ledige Väter erhalten endlich denselben Status wie geschiedene. Letztere können nämlich bereits seit dem so genannten neuen Kindschaftsrecht aus dem Jahr 1998 ein gemeinsames Sorgerecht einklagen.In der Tat haben viele ledige Väter in der Vergangenheit zu Recht beklagt, der Willkür ihrer Ex-Partnerinnen ausgesetzt zu sein: Aus persönlicher Verletzung verweigert so manche Frau ihrem früheren Gefährten den Kontakt zum Kind. Häufig mussten diese Männer hilflos mitansehen, wie ihr Kontakt zu Töchtern und Söhnen stetig weniger wurde und nicht selten völlig abbrach. Maternal Gatekeeping nennen Psychologen dieses Phänomen. Die neue Norm wird helfen, dies einzudämmen.Eines wird bei der Auslegung des Bundesverfassungsgerichtsurteils indes vielfach falsch interpretiert: Das neue Recht, Sorgerecht zu beantragen, beinhaltet nicht, dass dieses auf jeden Fall auch gewährt wird. Ob es an Mama oder Papa oder an beide geht, darüber entscheidet nach wie vor der Richter. Der wiederum hat sich in erster Linie am Kindeswohl zu orientieren. Für Vergewaltiger oder Gewalttätige etwa ist das Sorgerecht auch weiterhin selbstverständlich tabu.Bei allem Optimismus – viel ändert sich mit der neuen Norm nicht. Manchem Kind wird weiterhin ein Loyalitätskonflikt zugemutet, wenn es zum Zankapfel für seine getrennten Eltern wird, denn: In Gesetzen lässt sich allenfalls ein gerechtes Sorgerecht verankern, eine wahrhaftige Sorgepflicht kann niemand verordnen. Statistiken belegen, dass jeder zweite Mann – gleichgültig ob ledig oder geschieden – nach zwei Jahren praktisch auf das gemeinsame Sorgerecht verzichtet; jeder dritte dieser Väter zahlt keinen Unterhalt. Fast immer aber können die Kinder davon ausgehen, dass sich zumindest ihre Mütter nicht aus der Verantwortung stehlen.

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Soll das Ehegattensplitting abgeschafft werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Beilagen

> Das neue vbw Unternehmermagazin ist online

Bundesforschungsministerin Dorothea Bär will mit ihrer Hightech-Agenda Deutschland technologisch auf ein neues Level bringen. Im Gespräch mit dem vbw Unternehmermagazin spricht sie über die Herausforderungen.

> Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung ist online

Die Suche nach dem sichersten Ort für unseren Atommüll ist eine staatliche Jahrhundertaufgabe. Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung stellt vier Menschen vor, die diese Mission bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mit ihre

> Änderung der Gemeindeordnung

Liebe Leserinnen und Leser des Kommunalen Taschenbuchs, die Gemeindeordnung des Freistaats Bayern hat sich am 23. Dezember 2025 nach Redaktionsschluss (14. November 2025) nochmals geändert. Die entsprechenden Seiten können Sie hier herunterladen.

Jahresbeilage 2025

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2026

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 28.11.2025 (PDF, 16,5 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Das kunst- und kulturhistorische Online-Magazin der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Unser Bayern - Nachbestellen

Aktuelle Einzelausgaben des Online-Magazins „Unser Bayern” können im ePaper der BSZ über den App-Store bzw. Google Play gekauft werden.