Politik

Rund 30 000 gültige Unterschriften für das Volksbegehren wurden dem Innenministerium übergeben. (Foto: dpa)

23.11.2016

Volksbegehren landet beim Verfassungsgericht

Innenminister Herrmann hält das Volksbegehren "Nein zu Ceta!" für unzulässig - jetzt müssen die Richter entscheiden

Über die Zulassung eines Volksbegehrens gegen das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen Ceta muss der Bayerische Verfassungsgerichtshof entscheiden. Das Innenministerium hält ein solches Volksbegehren für unzulässig - und übergab das Ganze deshalb an das oberste bayerische Gericht. Die Richter haben nun drei Monate Zeit, endgültig über den Zulassungsantrag zu entscheiden. Ein breites Bündnis von Organisationen will das umstrittene Abkommen per Volksbegehren und Volksentscheid in Bayern stoppen. Ziel ist es, die Staatsregierung auf ein Nein dazu im Bundesrat zu verpflichten. Aus dem Innenministerium heißt es: Eine mögliche Bindung der Staatsregierung käme nur in Betracht, wenn durch Bundesgesetz Gesetzgebungsrechte der Länder auf die Europäische Union übertragen würden. "Das ist vorliegend aber nicht der Fall."

Freie Wähler: "CSU will echte Bürgerbeteiligung nicht"

Das Bündnis hatte nach Angaben des Innenministeriums 30.002 gültige Unterschriften eingereicht - 25.000 waren nötig. Sollte der Verfassungsgerichtshof den Antrag für zulässig erachten, kommt es zum Volksbegehren. Sollten sich dann binnen zwei Wochen mindestens zehn Prozent aller Stimmberechtigten in Bayern in offizielle Unterschriftenlisten eintragen, gibt es einen Volksentscheid. Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer der Freie-Wähler-Fraktion, ist nicht überrascht: "Die Staatsregierung zieht erwartungsgemäß die letzten Register, um Ceta gegen den Willen der bayerischen Bevölkerung durchzudrücken", teilte er mit. "Nachdem die von der CSU beabsichtigte Einführung unverbindlicher Volksbefragungen am Montag als verfassungswidrig gekippt wurde, zeigen die Christsozialen schon zwei Tage später, dass sie echte Bürgerbeteiligung überhaupt nicht wollen." Mit Blick auf Ceta betonte er: "Die CSU wäre gut beraten, zuvorderst die Interessen Bayerns und nicht die internationaler Konzerne zu vertreten." Die Initiatoren des Anti-Ceta-Bündnisses gaben sich zuversichtlich. Man habe die Rechtmäßigkeit des Volksbegehrens im Vorfeld mit zwei Gutachten renommierter Juristen abgesichert, betonte der Sprecher des Bündnisses, Simon Strohmenger. "Daher blicken wir der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes optimistisch entgegen." (BSZ)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Soll der Numerus clausus für Medizin abgeschafft werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.