Die vor allem von Bayern ge-wünschte, so genannte „Länder-öffnungsklausel Windkraft“ stand am Mittwoch im Bundesrat auf dem Plan. Vor allem die Regierung des Freistaats fordert, den Abstand um Windräder auf die zehnfache Höhe der Maschinen festlegen zu können. Bei einer Anhörung im Bundestag stimmten von den einbestellten „Sachverständigen“ nur die von CSU und CDU benannten und bekennenden Windkraftgegner dem Wunsch auf eine mögliche „10-H-Regelung“ zu.
Die Windkraftgegner brachten Gesundheitsgefahr durch Ultra-schall, Landschaftsverschande-lung, Ausrottung von Vogelpopu-lationen und mehr ins Spiel. Von allen anderen Fachleuten gab es hauptsächlich eines zu hören: rechtliche Bedenken an der Länderöffnungsklausel.
Um die Länder zu ermächtigen, in eigenen Gesetzen den Abstand von Windrädern zur Bebauung zu regeln, ist die Änderung des Paragrafen §249 des Baugesetzbuches notwendig. Dies aber erscheint Ökoenergie-Befürwortern als weiterer Schlag gegen die offiziell politisch gewollte „Energiewende“ hin zu Strom aus Wind, Sonnenkraft und Biomasse.
Mit Ausnahme der Windkraftgegner fanden sich am Mittwoch keine echten Unterstützer für die Länderöffnungsklausel. Auch Herbert Barthel, hauptamtlicher Energiereferent beim Bund Naturschutz BN Bayern, sprach sich im Auftrag des BUND gegen die Länderöffnungsklausel und damit für die weithin sichtbaren Windkraftwerke aus. Barthel erläutert: „Man darf doch das wesentliche Zukunftselixier Energie nicht aus der Hand geben, sondern muss es im Gegenteil selbst in die Hand nehmen! Wir wollen die Bürgerenergiewende, also eine Energiewende von unten. Die schafft soziale Gerechtigkeit.“ Weil aber weder Atomkraft noch die landschaftszerstörende Braunkohle im Sinne des BN seien, habe man sich per Beschluss der Delegiertenversammlung für das offensichtlich kleinere Übel Windkraft entschieden.
In seiner Stellungnahme zur Änderung des Baugesetzbuchs BauGB schreibt der BN: „Dieses Gesetz ist kontraproduktiv, weil es die Durchsetzung der erneuerbaren Energien in jenen Ländern, die von dieser Gesetzesermächtigung Gebrauch machen werden, wie zum Beispiel der Freistaat Bayern, rechtlich und wirtschaftlich behindert.“
Zudem führt der Verband auch Verfassungsbedenken an: „Die im Grundgesetz festgelegte Gleich-heit der Rechts- und Lebensver-hältnisse in Deutschland gebietet eine einheitliche Regelung der Windenergiezulassung. Die geplante Länderöffnungsklausel würde in den 16 Bundesländern Deutschlands 16 verschiedene Rechtssituationen gestatten.“
Gegen den von Bayern erhofften gesetzlichen Gegenwind sprechen sich auch die Kommunalen Spitzenverbände aus. Zwar steht im „Entwurf zur Gesetzes zur Ein-führung einer Länderöffnungs-klausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen“ der Satz: „Den Gemeinden bleibt das Recht, durch Aufstellung von Bebauungsplänen Baurechte zu schaffen, unbenommen.“ Doch Hilmar von Lojewski betonte in der gemeinsamen Stellungnahme von Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund: „Eine Länderöffnungsklausel widerspricht der Grundforderung der kommunalen Spitzenverbände nach einem bundeseinheitlichen Vorgehen.“ Abstandsregeln „je nach politischer Vorgabe von Land zu Land“ ließen „befürchten“, es werde zu einer „drastischen Reduktion potentieller Flächen“ kommen und „Investitionen dann vorzugsweise in solche Länder/Regionen verlagert werden, wo es keine entsprechenden Abstandsregelungen gibt.“ Dort wiederum „würde voraussichtlich die Akzeptanz der Energiewende erheblich erschwert, da für die Bürgerinnen und Bürger schwer nachvollziehbar sein wird, warum manche Länder zu Lasten anderer ihr Gebiet von Windkraftanlagen ,freihalten’ dürfen.“
Für Markus Pflitsch vom Windkraftgegnerverband „Vernunftkraft“ mit Sitz im oberbayerischen Dietramszell entspricht „ein erhöhter Abstand, wie ihn die Länderöffnungsklausel ermöglicht, der gesetzlichen Vorsorge- und Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Bürgern“.
Speziell auf Bayern bezogen schreibt der BN: „Der Erzeugung von Windenergie würde nach dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf der bayerischen Staatsregierung in Bayern kein substantieller Raum mehr eingeräumt!“ Während die Regionalplanung dort noch bis Mitte 2013 zirka ein Prozent der Landesfläche als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windenergie vorsah, „würde dies nun auf zirka 0,05 Prozent reduziert“. Also fast Null.
(Heinz Wraneschitz)
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