Politik

Grenzkontrolle. (Foto: dpa)

12.06.2025

Bundesjustizministerin Hubig: Dobrindt muss Zurückweisen jetzt „sehr rasch“ begründen

„Sollten unabhängige deutsche Gerichte dann immer noch zu der Auffassung gelangen, dass diese Zurückweisungen rechtswidrig sind, wäre es schwer vermittelbar, solange daran festzuhalten, bis auch der Europäische Gerichtshof dazu geurteilt hat", sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD)

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) aufgefordert, schnell auf die Eilentscheidungen des Berliner Verwaltungsgerichts zu den Zurückweisungen an den deutschen Grenzen zu reagieren. „Der Bundesinnenminister muss nun sehr rasch die von ihm zugesagte Begründung nachliefern“, sagte die Sozialdemokratin dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". Es werde sehr schwierig sein, eine Begründung für das Zurückweisen zu liefern, die den Voraussetzungen des EU-Rechts genüge.

Für den Fall, dass es dem Innenministerium nicht gelingt, deutsche Gerichte mit seiner Argumentation überzeugen, hat Hubig eine eindeutige Meinung: „Sollten unabhängige deutsche Gerichte dann immer noch zu der Auffassung gelangen, dass diese Zurückweisungen rechtswidrig sind, wäre es schwer vermittelbar, solange daran festzuhalten, bis auch der Europäische Gerichtshof dazu geurteilt hat.“

"Nicht allein auf deutsches Recht stützen"

Hubig glaubt: „Auf deutsches Recht allein können diese Zurückweisungen nicht gestützt werden – so viel steht fest.“ Der Innenminister ziehe deshalb ergänzend eine Vorschrift aus dem Recht der EU heran: Artikel 72 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Für Hubig ist klar: „Wenn der Europäische Gerichtshof entscheidet, dass Artikel 72 nicht gegeben ist, dann ist es das allerletzte Wort. Bis zu einer Klärung durch den Europäischen Gerichtshof kann es jedoch dauern.“

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte Anfang Juni in den Fällen von drei Somaliern entschieden, dass die von der Bundesregierung forcierte Praxis des Zurückweisens an den Grenzen rechtswidrig sei. Die Bundesregierung will dennoch vorläufig an den Zurückweisungen festhalten und spricht von einem „Einzelfallurteil“. (Till/BSZ)

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