Ausschreibung und Vergabe

Arbeitshilfe für die Beschaffung von Ökostrom auf öffentlichen Liegenschaften verfügbar. ( Foto BSZ )

23.08.2017

Ökostrom beschaffen

Arbeitshilfe des Umweltbundesamts

Die Beschaffung von Ökostrom folgt dem Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung, das sich auch im Verwaltungshandeln widerspiegeln muss. Entsprechend sieht das Maßnahmenprogramm „Nachhaltigkeit“ der Bundesregierung vom 30. März 2015 vor, den Ökostrombezug (verstanden als Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien) für Gebäude der Bundesministerien in Bonn und Berlin im Rahmen der Verfügbarkeit fortzuführen beziehungsweise auszubauen. Das Umweltbundesamt hat dies zum Anlass genommen, die „Arbeitshilfe für eine europaweite Ausschreibung der Lieferung von Ökostrom im offenen Verfahren“ herauszugeben.
Die Arbeitshilfe richtet sich an öffentliche Auftraggeber auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, dürfte aber auch für Bieter interessant sein. Sie bietet die Grundlage für eine Beschaffung von Ökostrom nach einheitlichen Kriterien. Damit erhält die öffentliche Hand die Möglichkeit, Ökostrom einzukaufen und dadurch die Nachfrage nach Ökostrom weiter anzukurbeln. Die eigene Beschaffungspraxis kann so einen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien und damit zum Klimaschutz leisten.
Ziel der dritten, vollständig überarbeiteten Auflage vom November 2016 ist es, die praktischen Grundlagen für die Ökostrombeschaffung aufzuzeigen und öffentlichen Auftraggebern als Orientierungshilfe und Information für die europaweite Ausschreibung von Ökostrom zu dienen. Dazu haben die Autoren zwei Arbeitshilfen zusammengeführt: Zum einen die „Arbeitshilfe zur Durchführung einer europaweiten Ausschreibung der Stromlieferung“ (zweite Auflage, Stand: 2. Mai 2013) und zum anderen die „Beschaffung von Ökostrom – Arbeitshilfe für eine europaweite Ausschreibung der Lieferung von Ökostrom im offenen Verfahren“.
Gegliedert in fünf Abschnitte, erläutert die Arbeitshilfe ausführlich die vergaberechtlichen und fachlichen Grundlagen zur Beschaffung von Ökostrom. In Abschnitt eins sind der Ablauf, das Konzept und der Zeitplan des Vergabeverfahrens dargestellt. Abschnitt zwei enthält die notwendigen Vorbereitungen für eine Stromausschreibung. Abschnitt drei führt durch die inhaltliche Gestaltung der Vergabeunterlagen, während Abschnitt vier die Durchführung des Vergabeverfahrens beschreibt. In Abschnitt fünf finden sich weiterführende Links. Die Abschnitte eins bis vier enthalten farblich hervorgehobene Praxistipps und weitere Hilfestellungen sowie Erläuterungen. ( FV )
Die Muster-Vergabeunterlagen für eine europaweite Ausschreibung von Ökostrom können im Internet unter www.umweltbundesamt.de/oeko-strom abgerufen werden. ( FV )

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