Bauen

Norbert Gebbeken. (Foto: Tobias Hase)

25.07.2023

„Die schnelle Wiederverwertung wird erschwert“

Kammer-Kolumne: Norbert Gebbeken über „Ersatzbaustoffverordnung – Bundesrat vergibt eine Chance“

Am 7. Juli 2023 stimmte der Bundesrat über die Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ab. Die getroffene Entscheidung, akut notwendige Änderungen (noch) nicht anzunehmen, ist vor dem Hintergrund der dringend notwendigen ökologischen Transformation der Bauwirtschaft völlig unverständlich. Denn wir sind durch das UN-Nachhaltigkeitsabkommen 2030 und durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz zur Klimaneutralität verpflichtet.

Bauabfälle, wie Bauschutt, Straßenaufbruch, Boden und Steine, sowie Baustellenabfälle stellen mit über 200 Millionen Tonnen jährlich fast 60 Prozent des Abfallaufkommens in Deutschland dar. Je mehr von diesen mineralischen Abfällen wiederverwendet werden, desto mehr wertvolle Ressourcen, vor allem Rohstoffe, können geschont werden. Darüber hinaus machen wir die Bauwirtschaft in Deutschland unabhängiger von Importen.

Den Empfehlungen des Umweltausschusses gefolgt

Die wichtigen zukunftsweisenden Empfehlungen der drei Ausschüsse („Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung“, „Wirtschaft“ und „Verkehrswesen“), die nicht angenommen wurden, hätten die Ersatzbaustoffverordnung ab dem 1. August 2023 im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zukunftsfähig und praktikabel gemacht. Leider ist der Bundesrat aber den Empfehlungen des Umweltausschusses gefolgt, der die geforderten Änderungen grundsätzlich zwar befürwortet, sie aber aus uns unerklärlichen Gründen vertagt hat.

Ersatzbaustoffe beziehungsweise Recyclingbaustoffe müssen selbstverständlich zertifiziert werden, damit sie nicht umweltschädlich sind. Wichtig ist aber, dass das auf der Baustelle im Zuge der mobilen Aufbereitung erfolgen kann. Mit der jetzigen Regelung wird die mobile Aufbereitung sehr erschwert bis unmöglich gemacht. Das hat zur Folge, dass Abbruchmaterialien in teilweise weit entfernte stationäre Aufbereitungsanlagen gefahren werden müssen. Das bedeutet einerseits eine Belastung für Menschen und Umwelt (Lärm, (unter anderem Fein-)Staub, mehr Verkehr, Abrieb) und andererseits eine unnötige hohe CO2-Emission. Ob der Umweltausschuss hier systemisch analysiert hat?

Der Bund wollte mit der Ersatzbaustoffverordnung eine erstmals bundeseinheitliche Regelung schaffen, was zu befürworten ist. Doch jetzt müssen die Länder schnellstens für sich entscheiden, wie sie die negativen Auswirkungen der Bundesratsentscheidung „abfedern“. Das ist eigentlich eine Rolle rückwärts.

Gebäude sind
Rohstofflager

Die Bauwirtschaft hatte gehofft, dass mit der Entscheidung des Bundesrats das Abfall-Ende endlich besiegelt wird. Doch das ist nun auf unbekannte Zeit verschoben. 

Statt beim Abriss von Gebäuden Abfall zu reduzieren und mehr Recycling am Bau zu ermöglichen, wurde die schnelle Wiederverwertung erschwert und damit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht Genüge getan. Gebäude sind Rohstofflager und fast alle mineralischen Baustoffe lassen sich zu 100 Prozent aufbereiten und wiederverwenden. Reallabore dazu gibt es, wie wir bei Projekten in der Bayern-Kaserne sehen. 

Die EBV beziehungsweise die Mantelverordnung geht weiterhin zu sehr davon aus, dass sogenannte Ersatzbaustoffe im Straßen- und Tiefbau „verfüllt“ werden. Das sind somit Baustoffe zweiter Klasse; ein Down-grading. Das verstehen wir nicht als „Recycling“. Mineralische Baustoffe aus dem Abbruch sind hochwertige Rohstoffe erster Klasse, die wieder zu dem werden können, was sie waren; nämlich zum Beispiel zu Betonbauteilen und Mauerwerkswänden. 

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau hat „Sustainable Bavaria“ initiiert; ein Zusammenschluss wichtiger Verbände und Kammern der bayerischen Bauwirtschaft, die deren digitale und ökologische Transformation beschleunigt vorantreiben wollen.

Sie fordern unter anderem die lebenszyklusbasierte Nutzung von Ressourcen und schlagen konkret Maßnahmen zur möglichst vollständigen Nutzung von so genannten Sekundärbaustoffen vor. 

Schnellst mögliche
Einigung gefordert

Wir fordern, dass sich die beteiligten vier Ausschüsse im Interesse der Klimaneutralität schnellstens einigen. „Sustainable Bavaria“ bietet unabhängige Expertise an.

(Mehr über das Bündnis unter: www.sustainable-bavaria.de)
 

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