Bauen

Bauabschluss zum geplanten Fertigstellungstermin? – mit einem Fertighaus geht das. (Foto: BDF/HolzHaus Bonndorf)

16.09.2024

Fester Fertigstellungstermin

Ohne Verzögerungen ins eigene Fertighaus

Ein Wohnungswechsel will gut geplant sein – vor allem auch zeitlich, damit die Kündigungsfrist der alten Wohnung zum Einzug in das neue Zuhause passt und kein Geld verschenkt wird. Aber wie ist das beim Umzug in einen Neubau? Kann der zum versprochenen Termin fertiggestellt sein? Achim Hannott, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau (BDF), erklärt: „Mit einem Fertighaus funktioniert das, denn die Dauer für den Hausbau wird bei den führenden Herstellern unseres Verbandes sogar vertraglich zugesichert. So bekommen Bauherren maximale Planungs- und Kostensicherheit.“
 
Beim Fertighausbau erfolgen die einzelnen Arbeitsschritte „just in time“. Sind die Pläne für das individuelle Traumhaus gemacht, erfolgt zeitnah zu dessen Stelltermin die Produktion der Wand-, Dach- und Deckenelemente im Werk. Die fertigen Elemente kommen dann nicht mehr ins Lager, sondern werden alsbald verladen, zum Baugrundstück gefahren und montiert. „Diese immer wiederkehrende, hohe Prozessqualität ermöglicht es den Herstellern, termingerecht zu planen und zu bauen und die Terminsicherheit auch frühzeitig an den Bauherrn weiterzugeben“, so Hannott.
 
Maßgeblich dafür sind die Witterungsunabhängigkeit beim Fertighausbau sowie das Bekenntnis der Hersteller zum hohen Qualitäts- und Servicestandard der Qualitätsgemeinschaft Deutscher Fertigbau (QDF). Die QDF-Satzung fordert von den Unternehmen, dass die Dauer der Hausmontage so kurz wie möglich ist und dass ein Fertigstellungstermin vertraglich vereinbart wird. „Hierzu hat auch der Bauherr seinen Beitrag zu leisten und die vereinbarten Aufbauvoraussetzungen zu schaffen“, sagt Hannott und empfiehlt, eben diese Voraussetzungen wie beispielsweise vorbereitende Maßnahmen auf dem Baugrundstück oder für den Bauantrag offen mit dem persönlichen Fachberater des Hausherstellers zu besprechen. „Gemeinsam stellen beide Parteien so sicher, dass der Hausbau ein voller Erfolg wird und zum vereinbarten Fertigstellungstermin gelingt“, schließt der BDF-Geschäftsführer. (BSZ)

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