Bauen

Goldbeck plant und baut zukunftsweisende Lernwelten. (Visualisierung: Rendertaxi)

18.09.2023

Kostensicher und zeitsparend

Wie öffentliche Bauprojekte termingerecht und effizient realisiert werden können

Öffentliche Bauprojekte sind komplex, Termin- und Kostenexplosionen keine Seltenheit. Wie können Leistungen, Vergaben, Kosten und Termine effizienter koordiniert und eingehalten werden? Die Lösung ist nicht nur eine Frage der Organisation, sondern auch der Ausschreibung.

Öffentliche Auftraggeber stehen mit ihren Bauprojekten im Fokus. Aussagen, die dabei häufig laut werden, sind: „Die Projekte brauchen zu lange“, oder „Termine und Baubudgets werden nicht eingehalten“. Oft liegt das an der komplexen Koordination der Einzelvergaben in Projekten.

In Bayern hält sich hartnäckig die Meinung, dass nur diese Vergabeform rechtlich zulässig ist, planen und bauen also getrennt werden müssen. Alf van Thiel, Verkaufsingenieur beim Bau- und Dienstleistungsunternehmen Goldbeck in München, betont: „Eine Gesamtvergabe von Projekten ist möglich. Sie ist kostensicher, zeitsparend und weniger aufwendig für die Behörde. Wir nennen das ‚Design & Build‘.“

Komplexe Rechtslage

Design & Build – das bedeutet, die im Vergaberecht getrennten Bereiche Planung und Bau zu vereinen. Der Auftragnehmer baut, plant und koordiniert alle Gewerke. Zielvorgaben des Auftraggebers, die Planung und Kostenauswirkungen werden so übergeordnet in der Angebotsphase harmonisiert.

Warum werden Bauprojekte im öffentlichen Hochbau nicht öfter als Gesamtvergabe realisiert? Ein Grund ist die komplexe Rechtslage. Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe eines Bauauftrags an das Vergaberecht gebunden. Dieses regelt die Struktur des Vergabeverfahrens und die Gestaltung der darin enthaltenen Leistungen. Sind nur Einzelvergaben rechtlich zulässig? Nein: Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ermöglicht auch die zusammengefasste Vergabe. Sie ist auf eine Öffnung der Beschaffungsmärkte ausgerichtet und unterstützt somit die Zulassung von Anbietern von Design & Build.

Der öffentliche Auftraggeber kann die Wahl der Ausschreibungsart nach seinem Ermessen treffen, sofern sie sachlich begründet und zweckmäßig ist. Dieser nötige Verfahrensweg für Design & Build ist inzwischen bewährt und förderfähig.

Zusammengefasste Vergabe

Goldbeck hat im Geschäftsjahr 2021/22 mit 50 Kunden, die an das öffentliche Vergaberecht gebunden sind, Verträge über Design-&-Build-Leistungen im Umfang von 670 Millionen Euro abgeschlossen.

„Auch in Bayern haben wir an zwei Ausschreibungen teilgenommen und gewonnen. Die Gesamtvergabe ist für beide Gemeinden die richtige Entscheidung“, betont Alf van Thiel. „Die Aufgabe der Bieter besteht darin, alle Anforderungen für das Projekt stimmig zusammenzuschalten. Dabei spielen alle Aspekte von Architektur, Freiraumgestaltung, Nachhaltigkeitskriterien, Erschließung, Inklusionsanforderungen, Bauzeit bis zu den jeweiligen Kostenauswirkungen eine Rolle. Über die zusammengefasste Vergabe des Projekts schöpfen wir alle Vorteile, die Design & Build mit sich bringt, voll aus.“

Wesentliche Bauelemente fertigt Goldbeck selbst und montiert diese passgenau auf der Baustelle. „Hierdurch können wir den Rohbau in kürzester Zeit errichten. Und über Design & Build nehmen wir dem Auftraggeber viele Risiken ab und schaffen mehr Kostensicherheit“, resümiert Alf van Thiel. (BSZ)
 

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