Bauen

Die Gesamtbaukosten für die Teilerneuerung der Haßfurter Mainflutbrücke belaufen sich auf rund 9,5 Millionen Euro. (Foto: Staatliches Bauamt Schweinfurt)

17.09.2021

Schadensbeseitigung und neue Sicherheitsstandards

Staatsstraße 2275: Teilerneuerung der Mainflutbrücke Haßfurt

Die Stadt Haßfurt liegt im Regierungsbezirk Unterfranken im westlichen Teil des Landkreises Haßberge. Als Kreisstadt kommt Haßfurt im Landkreis eine zentrale regionale und überregionale Rolle zu. Das Bauwerk Mainflutbrücke Haßfurt befindet sich im Zuge der Staatsstraße (St) 2275 unmittelbar vor dem Ortsschild von Haßfurt. Es überspannt bei Flusskilometer 355,22 einen Teil des Naturschutzgebiets der Mainauen.

Die Brücke wurde in den Jahren 1886/87 erbaut und gibt am südlichen Ortsausgang Haßfurts mit seinen 20 Natursteinbögen, die aus Muschelkalk – hauptsächlich in den tragenden Bereichen zu finden – und Schilfsandstein bestehen, ein imposantes Bild ab. Begonnen wurde mit der Gesamtbaumaßnahme „Instandsetzung und Ertüchtigung der Mainflutbrücke Haßfurt“ im November 2018, die Fertigstellung wurde im Sommer 2021 vollzogen.

Um das historische Bauwerk den gestiegenen Verkehrsbelastungen anzupassen, wurde die Mainflutbrücke im Jahr 1962 umgebaut. Im Wesentlichen bestand der Umbau dabei daraus, den Querschnitt von 6,60 Metern (2 x 1,05 Meter Kappen- und 4,50 Meter Fahrbahnbreite) auf 10,40 Meter (2 x 1,70 Meter Kappen- und 7,00 Meter Fahrbahnbreite) zu verbreitern. Darüber hinaus wurde die Hinterfüllung der Gewölbe zwischen den Stirnwänden vollständig ausgeräumt und durch Stampfbeton ersetzt.
Die Stirnmauern wurden erhöht und hinterfüllt

Um auch die Straßenentwässerung zu verbessern, wurde ein minimales Längsgefälle auf der Fahrbahnebene von 0,4 Prozent hergestellt. Die Stirnmauern in Richtung Haßfurt mussten deshalb um bis zu 0,8 Meter erhöht und ebenfalls mit Konstruktions- beziehungsweise Stampfbeton hinterfüllt werden. Zur Vergrößerung der Nutzbreite wurde eine Stahlbetonfahrbahnplatte im rauen Verbund aufgelegt, welche beidseitig etwa zwei Meter über die Gewölbestirnmauern herausragt.

Die Gründe für die Instandsetzung beziehungsweise Ertüchtigung im Jahr 2018 waren vielfältig: Wasserdurchlässige Raumfugen mit der Folge von Betonabplatzungen, ein nicht affines Verformungsverhalten zwischen dem Überbau und dem Natursteingewölbe mit der Folge von Rissen im Stirnmauerwerk sowie ein fehlendes Fahrzeugrückhaltesystem bis hin zu einem nicht verzinkten Geländer ohne Drahtseil, was nach einem Anprallschaden im Frühjahr 2013 zur Anordnung einer mobilen Schutzeinrichtung führte, sprachen am Ende für die Teilerneuerung.

Um die Mainflutbrücke an die heutigen Standards anzupassen, entschied man sich bei der neuen Querschnittsbreite für 10,60 Meter, die sich aus zweimal 1,80 Meter breiten Kappen, mit seitlich befestigtem Geländern, einem neu gebauten Fahrzeugrückhaltesystem sowie einer Fahrbahnbreite von sieben Metern zusammensetzen.

Aufgrund der Verkehrsstärke und der veranschlagten Gesamtbauzeit von 2,5 Jahren war nach Abstimmung mit der Verkehrsbehörde, der Polizei und den beteiligten Kommunen keine Vollsperrung zu realisieren. Es wurde deshalb eine bauzeitliche Umfahrung im westlichen Mainvorland unter Einbindung der bestehenden nördlichen Rampe zum FC Haßfurt und der Wirtschaftswegrampe am südlichen Anschluss an die St 2275 hergestellt. Der Verkehrsfluss konnte so fast über die gesamte Bauzeit aufrechterhalten werden. Lediglich für die Anbindung der Zufahrt zur Rampe des FC Haßfurt an die St 2275 wurde eine einwöchige Vollsperrung erforderlich.

Im Vorfeld der Nachrechnung wurde die tragende Natursteinbogenbrücke einer Bestandserkundung unterzogen. Hierbei wurde das Bauwerk mittels Bohrkerngerät und einer 100er-Bohrkrone auf insgesamt 205 Metern durchörtert. Es wurden Bohrkerne in horizontaler und vertikaler Richtung gezogen und Schrägbohrungen durchgeführt.

Zustimmung im
Einzelfall war notwendig

Für die Nachrechnung waren Kennwerte des Bestands wie Druck- und Zugfestigkeit des Mauermörtels, Haftscherfestigkeit zwischen Mauermörtel und Naturstein, E-Modul Naturstein/Mauermörtel, Rohdichte, Druck- und Zugfestigkeit des Natursteins sowie Rohdichte, Druckfestigkeit und E-Modul der Betonbohrkerne erforderlich. Hierfür wurden die Proben durch eine Materialprüfanstalt geprüft. Im Ergebnis der Nachrechnung konnte die Brückenklasse 60 für das tragende Natursteingewölbe nachgewiesen werden.

Aufbauend auf der Nachrechnung sah die Planung zur Teilerneuerung der Mainflutbrücke folgendes vor: Die bestehenden Natursteingewölbe sollten nach Erfordernis instand gesetzt und als Gewölbetragwerk weiter genutzt werden. Die 1962 aufgebrachte Stahlbetonfahrbahnplatte sollte durch eine neue Stahlbetonplatte ersetzt werden, die auf Großflächen- und Liniengleitlagern auflagert. Die Widerlager sollten angepasst und wenn nötig instand gesetzt werden.

Rund 9,5 Millionen
Euro Gesamtbaukosten

Gerade die geplante Bauweise zur Instandsetzung beziehungsweise Ertüchtigung von Bogenbrücken mit flächiger Auflagerung einer neuen Fahrbahntafel auf einem Großflächengleitlager auf der bestehenden Gewölbebrücke stellte eine besondere Herausforderung dar. Denn diese Bauweise wurde erst wenige Male in Deutschland ausgeführt. Die zum Einsatz kommenden Lagerprodukte – Großflächengleitlager und Liniengleitlager – sind keine allgemein zugelassenen Produkte im Brückenbau.

Für die bautechnische Genehmigung der Lagerbaustoffe, die in Verbindung mit dem Großflächengleitlager und dem Liniengleitlager zum Einsatz kommen, musste deshalb eine sogenannte Zustimmung im Einzelfall (ZiE) beantragt werden. Als Grundlage zur Erteilung der ZiE wurden durch das beauftragte Büro ergänzende planerische und statische Untersuchungen aufgestellt und durch einen Prüfingenieur geprüft. Auf dieser Grundlage wurde eine abschließende gutachterliche Beurteilung der Lagerart „Großflächengleitlager“ erstellt. Die ZiE erteilte die damalige Oberste Baubehörde (OBB) nach intensiver Prüfung.

Die Gesamtbaukosten belaufen sich auf rund 9,5 Millionen Euro. Die Kosten trägt der Freistaat Bayern. (BSZ)

 

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