Bauen

Stiftungsvorständin Christiane Ammer-Wabnitz und Klaus-Michael Dengler bei der Schlüsselübergabe mit Sicherheitsabstand. (Foto: GEWOFAG)

13.04.2021

Versorgungssicher wohnen

GEWOFAG: Schlüsselübergabe für neuen Wohnen-im-Viertel-Standort in Bogenhausen

Wohnen im Viertel ist das Wohn- und Versorgungsmodell der GEWOFAG, das allen Bewohner*innen eines Viertels rund um die Uhr Betreuungssicherheit bietet. Im Prinz-Eugen-Park eröffnet in Kürze der bereits 14. Standort in München mit zehn Projektwohnungen. Die nun erfolgte Schlüsselübergabe an den Betreiber vor Ort bereitet die für den 28. April geplante Eröffnung des Service- und Beratungsbüros in der Eugen-Jochum-Str. 24 vor.

Klaus-Michael Dengler, Geschäftsführer der GEWOFAG, sieht der Eröffnung mit Freude entgegen: „Wohnen im Viertel ist ein immens wichtiges Programm. Pflegebedürftigen Menschen wird so ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung ermöglicht. Sie erhalten genau die Betreuung und Versorgung, auf die sie dringend angewiesen sind – und das individuell abgestimmt ohne Kostenpauschale. Mit der Stiftung Kath. Familien- und Altenpflegewerk und ihrem ambulanten Pflegedienst konnten wir einen bewährten Kooperationspartner gewinnen.“

„Wir pflegen Lebensfreude“ ist das Motto der Stiftung. Die Mitarbeiter*innen bieten Pflege für alle Menschen an, unabhängig von ihrem kulturellen oder sozialen Hintergrund. Sie berücksichtigen die Lebensgeschichte, die aktuelle Lebenssituation und die Zukunftsperspektive ihrer Kund*innen. Dabei liegt es ihnen am Herzen, die Menschen im Viertel zusammenzuführen und deren Kontakt untereinander zu fördern.

Neben den zehn öffentlich geförderten Projektwohnungen für pflegebedürftige Menschen entsteht eine Pflegewohnung auf Zeit, die vorübergehend genutzt werden kann, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt. Außerdem eröffnet ein Wohncafé mit vielfältigen Angeboten – unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemieregelungen. Für die barrierefreien Projektwohnungen, die für 1- bis 2-Personen-Haushalte ausgelegt sind, können sich Münchner Bürgerinnen und Bürger aller Altersstufen bewerben, die einen hohen Hilfe- und Pflegebedarf haben (ab Pflegegrad 2) und eine ambulante pflegerische Versorgung benötigen sowie über einen aktuellen Registrierbescheid des Amts für Wohnen und Migration verfügen. (BSZ)

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