Beruf & Karriere

Bevor es in den Urlaub geht, müssen sich Arbeitnehmer oft um rechtliche Angelegenheiten kümmern. (Foto: dpa/Friedel Gierth)

19.07.2019

Wenn Urlaub doch nur so einfach wäre

Urlaubsgeld, Abgeltung, Sabbatical: Diese Gesetze, Urteile und Regelungen sollten Sie im Sommer kennen

Endlich steht der Sommerurlaub bevor. Doch welche Rechte und Pflichten haben Beschäftigte in Sachen Urlaub? Ein Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten:

Wie viel Urlaub steht Arbeitnehmern mindestens zu?
„Das hängt davon ab, wie viele Tage in der Woche ein Arbeitnehmer arbeitet“, sagt der Göttinger Jura-Professor Olaf Deinert. Bei einer Sechs-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch 24 Tage, bei einer Fünf-Tage-Woche stehen dem Arbeitnehmer 20 Tage zu. Höhere Ansprüche ergeben sich aus Tarif- oder Arbeitsverträgen.

Wann verfällt mein Urlaub – kann ich ihn ins nächste Jahr nehmen?
Der Urlaub ist für die Gesundheit des Arbeitnehmers gut, deshalb sollte er aus eigenem Interesse im Urlaubsjahr genommen werden. „Laut Bundesurlaubsgesetz verfällt der Anspruch grundsätzlich am Jahresende oder allerspätestens am 31. März des Folgejahres“, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat allerdings klargestellt, dass der Urlaub nicht automatisch verfällt, sondern der Arbeitgeber den Arbeitnehmer hierauf hinweisen muss. Dem vorausgegangen war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH; Az: Rs C-684/16). Die Richter wollten sicherstellen, dass alle Arbeitnehmer ihren Mindesturlaub auch tatsächlich wahrnehmen können.

Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine Auszahlung des Urlaubs, falls er nicht alle Tage nehmen will?
Nein. „Der Arbeitnehmer kann und soll seinen Urlaubsanspruch grundsätzlich nicht verkaufen“, betont Tjark Menssen vom Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). Für den Arbeitgeber wäre aus Sicht von Deinert ein solches Geschäft sogar „äußerst zweifelhaft“, denn Urlaub dient der Gesundheit des Arbeitnehmers, die nicht aufs Spiel gesetzt werden sollte.

Muss der Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden?
„Ja, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub nicht nehmen konnte“, sagt Menssen. Im Juristendeutsch ist dann von „Abgeltung des Urlaubsanspruchs“ die Rede.

Was geschieht mit dem Urlaub, wenn jemand Elternzeit nimmt?
„Nichts, der Anspruch bleibt“, betont Deinert. Der Arbeitgeber kann – er muss es aber nicht – den Urlaub pro Monat Elternzeit aber um jeweils ein Zwölftel kürzen. Nach einem BAG-Urteil (Az: 9 AZR 362/18) muss der Arbeitgeber dies dem Beschäftigten formlos mitteilen. Generell kann der Arbeitgeber nur den gesetzlichen Urlaub kürzen. Beim tarif- oder vertraglichen Urlaub ist dies nur möglich, wenn nichts anderes geregelt ist.

Gibt es ein Recht auf Urlaub in den Ferien?
Das regelt das Bundesurlaubsgesetz. „Darin heißt es, dass ein Arbeitgeber die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen muss, es sei denn, dringende betriebliche Belange sprechen dagegen“, erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Das gilt dann zum Beispiel für Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern, die zu den Ferienzeiten Urlaub nehmen möchten. Oder für Arbeitnehmer, deren Ehepartner nur zu bestimmten Zeiten verreisen können. Wenn alle gleichzeitig Urlaub nehmen wollen, muss er eine Lösung finden. „Möglicherweise muss ein Arbeitgeber dann sagen: Dieses Jahr hast du zu Ferienzeiten Urlaub, im nächsten Jahr dann wieder jemand anderes“, so Schipp.

Was ist mit dem Urlaub, wenn ich ein Sabbatical mache oder Sonderurlaub habe?

„Für diese Zeit besteht kein gesetzlicher Urlaubsanspruch“, stellt Oberthür klar. Das hat das BAG festgelegt (Az: 9 AZR 315/17). In früheren Zeiten bestand ein gesetzlicher Urlaubsanspruch bei einem Sabbatical oder unbezahlten Sonderurlaub.

Haben Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsgeld?
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers haben Arbeitnehmer grundsätzlich nicht, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Ein Anspruch kann sich aber in drei Fällen ergeben: Erstens, wenn ein Anspruch auf Urlaubsgeld im Arbeitsvertrag vereinbart ist oder, zweitens, die Sonderzahlung im Tarifvertrag vorgesehen ist. Der dritte Fall ist die sogenannte betriebliche Übung. Davon spricht man, wenn der Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum immer Urlaubsgeld gezahlt hat. „Zahlt der Arbeitgeber drei Jahre in Folge in gleicher Höhe und ohne Vorbehalt Urlaubsgeld, entsteht daraus im vierten Jahr ein Anspruch für die Arbeitnehmer“, erklärt Bredereck. Arbeitgeber können die betriebliche Übung aber explizit ausschließen, dann gilt diese Art von Gewohnheitsrecht nicht.

Müssen sich Arbeitslose Urlaub vor Abreise genehmigen lassen?

Ja, denn grundsätzlich müssen sie für die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter erreichbar sein und für eine Arbeitsaufnahme zur Verfügung stehen. Das teilt die Agentur für Arbeit Suhl mit. Nach Genehmigung ist eine sogenannte Ortsabwesenheit für bis zu drei Wochen pro Jahr möglich. Voraussetzung ist, dass die berufliche Eingliederung oder Weiterbildung in dieser Zeit voraussichtlich nicht beeinträchtigt wird. Wer sich keine Zustimmung einholt, verliert seinen Leistungsanspruch. Zu viel erhaltene Beträge müssen dann womöglich zurückgezahlt werden.

Darf der Arbeitgeber Urlaub in der Probezeit verweigern?
Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer haben auch während einer vereinbarten Probezeit, also den ersten sechs Monaten im Job, Anspruch auf Urlaub. Ob und wann der Arbeitgeber den Urlaub jedoch gewährt, unterliegt seiner sogenannten billigen Ermessensentscheidung, sagt Roland Gross, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Leipzig. Man müsse sich vergegenwärtigen, dass der Urlaub vom Arbeitgeber gewährt werden muss. Dabei müssen die Wünsche des Arbeitnehmers nicht zwingend berücksichtigt werden. Verweigern kann er den Urlaubswunsch zum Beispiel, wenn betriebliche Gründe oder Urlaubswünsche anderer Angestellter vorliegen. Das ist unabhängig davon, ob ein Arbeitnehmer in der Probezeit ist oder nicht.

Dürfen Beamte im Urlaub Nebentätigkeiten nachgehen oder Ehrenämter ausüben?
Beamte, die in Vollzeit und fünf Tage pro Woche arbeiten, haben in der Regel einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr. Ganz beliebig dürfen sie diese Tage allerdings nicht nutzen, erklärt der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). Denn per Gesetz sind Staatsdiener dazu verpflichtet, sich im Urlaub zu erholen. Nebentätigkeiten oder Ehrenämter dürfen sie in den Ferien deshalb nur dann ausüben, wenn es die Erholung nicht beeinträchtigt. Auch die Verteilung des Urlaubs über das Jahr ist zumindest teilweise vorgeschrieben: Mindestens ein längerer Erholungsurlaub ist den Angaben zufolge Pflicht. Drei Wochen lang sollte er in etwa sein. Beamte können also zum Beispiel nicht alle zwei Monate jeweils eine Woche freinehmen.

Darf der Arbeitgeber genehmigten Urlaub zurückziehen?
„Das geht eigentlich nicht“, sagt Fachanwalt Schipp. Genehmigt ein Arbeitgeber einen Urlaubsantrag, sei das im Normalfall unwiderruflich. Der Arbeitnehmer ist auf der sicheren Seite. In Notfällen könnten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber einvernehmlich darauf einigen, dass bereits genehmigter Urlaub doch nicht angetreten wird. „Hatte ein Angestellter aber dann zum Beispiel schon eine Reise geplant und Flüge gebucht, muss der Arbeitgeber im Zweifel dafür aufkommen.“

Was passiert mit den Urlaubstagen, wenn Arbeitnehmer sterben?
Zu Lebzeiten nicht in Anspruch genommene Urlaubstage von gestorbenen Arbeitnehmern kommen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt den Erben zugute. Nach dem Bundesurlaubsgesetz sei der Resturlaub auch dann abzugelten, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers ende. Als Bestandteil des Vermögens werde der vor dem Tod nicht mehr in Anspruch genommene Jahresurlaub Teil der Erbmasse, urteilte der 9. Senat in einem Fall aus Nordrhein-Westfalen. (dpa)

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