Freizeit und Reise

Die Benediktinerabtei und Basilika Ottobeuren. (Foto: Walter Engel)

16.03.2023

Ab ins Klostermuseum

Am 2. April eröffnet das neue Klostermuseum in Ottobeuren

Nach einer langen Renovierungs- und Umbauphase ist es am 2. April endlich soweit: Mit dem neu konzipierten Klostermuseum bekommt Ottobeuren eine weitere Attraktion, die sich über die Landesgrenzen hinaus großer Beachtung und Beliebtheit erfreuen wird. 

Das Klostermuseum der Benediktinerabtei Ottobeuren wurde ursprünglich im Jahr 1881 gegründet. Es handelt sich damit nach Kaufbeuren um das zweitälteste Museum im Allgäu. Nach einer langen Planungs- und Umbauzeit verwandelt sich die altehrwürdige Einrichtung in ein modern konzipiertes Museum mit interaktiver Technik. Das Museum beinhaltet dabei auch einen Rundgang durch Räumlichkeiten des Klosters wie etwa durch die eindrucksvolle Klosterbibliothek. In den grandiosen Räumen des Klosters sind die religiösen, künstlerischen und kunsthistorischen Schätze der Abtei zu bestaunen. Medien- und Aktivstationen laden große und kleine Besucher zum Mitmachen und Mitgestalten ein.

Zentrale Punkte der Präsentation sind die Geschichte des Klosters Ottobeuren und das Leben der Mönche einst und jetzt. Themenkomplexe wie die Gottsuche im Gebet und Gottesdienst, geistliche und weltliche Herrschaft, Gelehrsamkeit und die Baugeschichte der Klosteranlage sind interaktiv und inklusiv erlebbar. Als übergreifendes Motto des neuen Museums dient ein Leitsatz des Ordensgründers Benedikt: Damit in allem Gott verherrlicht werde. 

Das neue Klostermuseum startet seinen „Relaunch“ mit einem Tag der offenen Tür am Palmsonntag, 2. April von 10:00 bis 17:00 Uhr mit einer Rätseltour für Kinder und Kurzführungen zur Klostergeschichte, Klosterstaat, Klostermedizin, Buchmalerei und Bibliothek.

Das Museum hat täglich bis Allerheiligen, 1. November, geöffnet und bleibt in den Wintermonaten geschlossen. Eintrittspreise: Euro 5,00 für Erwachsene, Euro 4,00 für Jugendliche (12-18 Jahre), Euro 8,00 für Familienkarte, Kinder bis 12 Jahre frei. (BSZ)
 

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