Kommunales

Zwei Alpmeister, die durch Arbeiten an einem Wildbach im Rappenalptal in Oberstdorf vor rund zwei Jahren einen Umweltskandal ausgelöst haben sollen, schweigen vor Gericht zu den Vorwürfen. (Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand)

16.07.2024

Angeklagte schweigen in Prozess zu Rappenalptal-Skandal

Zwei Alpmeister, die durch das Ausbaggern eines Wildbachs im Rappenalptal für einen Umweltskandal gesorgt haben sollen, stehen nun vor dem Landgericht. Zunächst bleiben sie stumm

Zwei Alpmeister, die durch Arbeiten an einem Wildbach im Rappenalptal in Oberstdorf vor rund zwei Jahren einen Umweltskandal ausgelöst haben sollen, schweigen vor Gericht zu den Vorwürfen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen in dem Prozess vor dem Landgericht Kempten vorsätzliche Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete und vorsätzliche Gewässerverunreinigung vor. Dem 59-Jährigen und dem 64-Jährigen drohen Haftstrafen. Zu der Anklage gaben die beiden Männer zunächst keine Stellungnahmen ab, bis August sind noch weitere Verhandlungstage geplant. 

Die beiden ehrenamtlich tätigen Verantwortlichen von zwei Alpgenossenschaften sollen Baggerarbeiten veranlasst und den streng geschützten Rappenalpbach massiv zu seinem Nachteil verändert haben. Die entstandenen Schäden sollen sie vorhergesehen und in Kauf genommen haben, wirft ihnen der Ankläger vor. Eine teilweise Kanalisierung und der Bau hoher Dämme habe massive Auswirkungen auf die Natur gehabt: Der geschützte Bach habe nach den Maßnahmen unter anderem nicht mehr über die Ufer treten, verzweigen oder Inseln bilden können - zum Nachteil verschiedener Biotoptypen.

Los ging es im Sommer 2022

Begonnen hatte alles mit einem Unwetter im Sommer 2022. Es hatte auf den Ufergrundstücken, die den beiden Genossenschaften gehören, Schäden verursacht. Das Landratsamt Oberallgäu bewilligte einzelne Maßnahmen, die laut Anklageschrift der Wiederherstellung dienen sollten.

Nachdem die Arbeiten begonnen hatten, verhängte das Landratsamt aber einen Baustopp. Der Umfang der Arbeiten sei über das Vereinbarte hinaus gegangen. Es folgten Schuldzuweisungen zwischen den Alpbauern und Amt. Das Verwaltungsgericht sah in einem Verfahren Fehler auf beiden Seiten. Älpler und Behörde einigten sich darauf, die Renaturierungsarbeiten gemeinsam zu finanzieren. (Anne-Sophie Schuhwerk, dpa)

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