Kommunales

08.08.2025

Auch Fraktionslose dürfen in Ausschüsse - Grünen-Klage im oberbayerischen Garching bleibt erfolglos

Weil sie sich benachteiligt fühlen, haben die Grünen gegen die Stadt Garching geklagt. Denn die Stadt hatte Fraktionslose bei der Besetzung der Ausschüsse des Stadtrats mitberücksichtigt. Doch vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht haben die Grünen nun eine Niederlage kassiert. Das Gericht stärkt mit seiner Rechtsauffassung auch die kleinen Parteien

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Finanzausschuss des Garchinger Stadtrats eine Erhöhung der Zuschüsse für die örtliche Nachbarschaftshilfe beschlossen. Und fünf Tage später ging’s im Bauausschuss unter anderem um die Errichtung eines Kreisverkehrs sowie die städtische Stellplatzordnung.

Jene vom Stadtrat gebildeten Ausschüsse sollen bestimmte Themen vorbereiten und oft auch darüber entscheiden. Diese Gremien haben also durchaus Gewicht in der Kommunalpolitik, was wiederum eine Klage der Garchinger Grünen vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München erklärt.

Falsche Berechnungen?

Ihre Stadtratsfraktion fühlte sich bei der Vergabe der je 14 Ausschusssitze in der laufenden Wahlperiode benachteiligt. Der Grund: Das Rathaus hatte bei der Zusammensetzung der Gremien auch zwei Einzelkämpfer im Stadtrat berücksichtigt – zu Unrecht, wie die Grünen monierten.

Das Verwaltungsgericht ist da jedoch anderer Meinung, wie sich an diesem Nachmittag im Gerichtssaal bei der mündlichen Verhandlung zeigt. So macht die Vorsitzende Richterin Christine Gibbons klar, dass ihre Kammer nach vorläufiger Beurteilung nicht nur inhaltlich eine andere Position vertritt als die Grünen. Sondern obendrein bezweifle man auch, dass deren Stadtratsfraktion überhaupt zu einer Klage befugt sei.

Die klaren Worte der Richterin verfehlen ihr Ziel nicht. So zieht Grünen-Stadtrat Hans-Peter Adolf am Ende der Verhandlung die Klage seiner Fraktion zurück, sodass es gar nicht mehr zum Urteil kommt. Die Gerichtskosten müssen die Grünen allerdings dennoch tragen, weshalb ihr Vertreter noch versucht, den Streitwert des Verfahrens von 10 000 auf 5000 Euro abzusenken. Denn, so Hans-Peter Adolf: „10 000 Euro treffen eine Fraktion, die kein Geld hat, schon heftig.“ Doch sein Wunsch bleibt ungehört: Nach kurzer Beratung hält die Kammer an der ursprünglichen Summe fest. „Das ist nun mal die einschlägige Nummer im Streitwertkatalog“, erklärt die Richterin.

Für die Grünen-Fraktion stellt das Verfahren also eine Niederlage auf ganzer Linie dar. Sie hatte in ihrer Klage beanstandet, dass das Garchinger Rathaus bei der Besetzung der Ausschüsse auch eine fraktionslose Stadträtin sowie einen Einzelkämpfer der FDP berücksichtigt habe. „Wir gehen da nach dem Wortlaut in der Geschäftsordnung des Stadtrats“, betont Hans-Peter Adolf vor Gericht. Demnach dürften für die Sitzvergabe bloß Fraktionen und Gruppen einbezogen werden. Einzelne Stadtratsmitglieder, heißt es da, könnten sich zu Ausschussgemeinschaften zusammentun, um gemeinsame Vertreter in jene Gremien zu entsenden.

Dadurch, dass das Garchinger Rathaus dies anders handhabte und die zwei Einzelkämpfer in die Gremien einziehen ließ, habe seine Fraktion einen Sitz eingebüßt, argumentiert Hans-Peter Adolf.

Richterin widerspricht

Dieser Aussage widerspricht Richterin Christine Gibbons jedoch. So hätten die Berechnungen ihrer Kammer ergeben, dass bei einer Nichtberücksichtigung der Einzelvertreter nicht etwa die Grünen einen zusätzlichen Sitz erhalten würden, sondern die SPD.

„Deshalb ist fraglich, ob das Rechtsbefugnis für eine Klage überhaupt gegeben ist“, sagt die Richterin. Doch auch unabhängig von dieser formalen Hürde teile das Gericht die Auffassung des Rathauses, wonach einzelne Stadtratsmitglieder bei der Ausschussbesetzung sehr wohl zu berücksichtigen seien. Dies leite sich aus der Bayerischen Gemeindeordnung und dem darin festgelegten Gebot der Spiegelbildlichkeit ab, betont Christine Gibbons.

Bedeutet: Jeder Ausschuss muss in seiner Zusammensetzung ein verkleinertes Abbild des Gemeinde- oder Stadtrats sein. Würde man nun einzelne Mitglieder außen vor lassen, nur weil sie keiner Fraktion, Gruppe oder Ausschussgemeinschaft angehörten, dann könnten die Ausschüsse „ein völlig verzerrtes Bild wiedergeben, sagt die Richterin.

Beispielhaft verweist sie auf eine Konstellation, bei der zehn Einzelvertreter im Gemeinde- oder Stadtrat sitzen. „Da kann es doch nicht sein“, betont Gibbons, „dass die Ausschusssitze nur denen zufallen, die mehr als einen Sitz im Gemeinderat haben.“ (Patrik Stäbler)
 

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