Kommunales

Tram am Königsplatz in Augsburg. Bedürftige konnten sie seit dem Sommer verbilligt nutzen. (Foto: dpa)

27.12.2014

Augsburger Sozialticket liegt auf Eis

Weil Hartz-IV-Empfänger ausgeschlossen sind, kassiert ein Gericht die vergünstigte ÖPNV-Nutzung von Bedürftigen

Augsburgs Bedürftige konnten seit dem Sommer eine verbilligte Karte für den öffentlichen Nahverkehr erhalten. Doch beim Sozialticket waren bisher Hartz-IV-Empfänger ausgeschlossen. Nach wenigen Monaten muss die Verwaltung schon nachbessern. Denn das Augsburger Verwaltungsgericht entschied, dass diese Ungleichbehandlung gegen das Grundgesetz verstößt. Die Betroffenen sind nun in der Warteschleife - und vorläufig erhält niemand mehr das günstige Ticket für Busse und Straßenbahnen neu.
Im Urteil befand das Augsburger Verwaltungsgericht, dass es nicht nachvollziehbar sei, wenn ein Teil der Bedürftigen billiger mit Tram und Bus fahren dürfe, Hartz-IV-Empfänger aber ausgeschlossen werden. Das verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Geklagt hatten vier Betroffene, die das Ticket nicht bekommen hatten. Die Stadt will das Urteil nicht anfechten.
Nun muss die Verwaltung die Vergaberichtlinien für das Sozialticket überarbeiten. Kurz vor Weihnachten entschied der Stadtrat, dass es auf jeden Fall mit dem Angebot weitergehen soll. Dies wird aber einige Zeit dauern. Deswegen wurde die Bearbeitung neuer Sozialticket-Anträge Mitte Dezember gestoppt, alte Bescheide bleiben aber noch gültig.
Verwaltungsgerichtspräsident Ivo Moll hält zwei Möglichkeiten für denkbar, wie es weitergehen könnte. Das Sozialticket werde künftig für mehr Nutzer als bisher unverändert angeboten. Dann müsse die finanziell klamme Stadt aber sehen, wo sie das zusätzliche Geld herbekomme, betont der Richter. «Oder alle bekommen etwas, aber weniger, damit das Geld reicht.
»Zunächst hatten rund 1700 Augsburger den Sozialfahrschein beantragt, obwohl rund 7000 einen Anspruch darauf hätten. Würde man nun die Hartz-IV-Empfänger hinzurechnen, gäbe es 25 000 bis 30 000 Berechtigte. Die Anzahl der Anträge werde sich voraussichtlich verdreifachen, rechnet die Stadt vor.

Ein Kultur-Sozialticket ist in der Testphase

Das bisherige Augsburger Sozialticket kostete die Bedürftigen einen Eigenanteil in Höhe von 25 Euro monatlich - eine vergleichbare Monatskarte kostet sonst rund 60 Euro. Die Vergünstigung erhielten beispielsweise Wohngeldempfänger und Asylbewerber. Ein weiteres Sozialticket befindet sich in Augsburg in einer Testphase: Bedürftige zahlen für Kultureinrichtungen wie Theater oder Museen einen symbolischen Preis von einem Euro. Von diesem Sozialticket ist keineGruppe ausgeschlossen. So gelten hier auch Studenten mit geringemEinkommen als bedürftig. Ein Ausweis der Augsburger Tafel ermöglichtden Kauf der billigen Kulturtickets.
In anderen Städten Bayerns gibt es verschiedene Modelle eines Sozialtickets. In Fürth erhalten Bedürftige seit Mitte vergangenen Jahres einen Zuschuss in Höhe von zehn Euro pro Monat, sogenannte Mobilitätstaler. Jeder, der Hartz-IV, Wohngeld, Grundsicherung oder Jugendhilfe bezieht, erhält die Taler und kann sie auf beliebige Nahverkehrskarten anrechen lassen.
In der Landeshauptstadt München gibt es seit 2009 die IsarCard S, mit der Bedürftige, vom Hartz-IV-Empfänger bis hin zu Teilnehmern eines freiwilligen sozialen Jahres, etwa die Hälfte des Preises für das Monatsticket zahlen. Zudem gibt es den München-Pass, der Bedürftigen ermäßigten Eintritt in Museen, Sportstätten und Schwimmbäder ermöglicht.
Wie ein Sozialticket für Hartz-IV-Empfänger in Augsburg aussehen könnte, werde mit dem Jobcenter und dem Ausburger Verkehrsverbund (AVV) geprüft, erklärt der Sozialbürgermeister der Stadt Augsburg, Stefan Kiefer (SPD). «Es geht auch um Finanzen. Das Urteil ist für die Stadt Augsburg schwierig zu handhaben», sagt Kiefer. Er rechnet nach dem jüngsten Stadtratsbeschluss mit einer Vorlaufzeit von sechs Monaten, ehe das günstige Bus-Ticket wieder angeboten wird. Entsprechend teilte die Kommune mit: «Mit der Wiedereinführung eines modifizierten Sozialtickets ist bis Mitte 2015 zu rechnen.» (Helena Düll, dpa)

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