Kommunales

Viele bayerische Gemeinden wünschen sich einen größeren Handlungsspielraum bei der Ausweisung von Tempo-30-Zonen. (Foto: dpa/Marcus Führer)

22.12.2021

Hoffen auf die neue Bundesregierung

Um Tempo 30 anzuordnen, brauchen Kommunen in Deutschland einen konkreten Grund, zum Beispiel eine besondere Gefahrenlage. Mehrere bayerische Gemeinden wollen das nicht mehr hinnehmen

Tempo 30 nicht nur vor Schulen und in Wohngebieten? Mehrere Städte und Gemeinden in Bayern hoffen, dass die neue Bundesregierung ihnen die Möglichkeit gibt, eine Geschwindigkeit von 30 km/h an viel mehr Straßen als bisher festzulegen. Augsburg war eine der ersten sieben deutschen Städte, die zusammen mit dem Deutschen Städtetag Tempo 30 in großen Teilen der Stadt testen möchte. "Wir sieben Initiativstädte, unterstützt durch den Deutschen Städtetag, haben unser Anliegen als Bitte an die neue Bundesregierung und den neuen Verkehrsminister gerichtet", sagt Augsburgs Baureferent Gerd Merkle der Deutschen Presse-Agentur.

Städte dürfen nicht einfach eine niedrigere Geschwindigkeit als die übliche Geschwindigkeit von 50 km/h ausweisen, sie brauchen einen konkreten Grund, also zum Beispiel eine Schule. Eine Kommune kann also nicht einfach selbst großflächig Tempo 30 beschließen - notwendig wäre zunächst eine Gesetzesänderung durch die Bundesregierung.

Das neue Bundesministerium für Digitales und Verkehr verweist auf den Koalitionsvertrag. Darin steht, dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) so angepasst werden soll, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden. "Dabei sollen den Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume eröffnet werden", sagt eine Sprecherin. Nähere Einzelheiten könne man derzeit noch nicht nennen.

Bitten und Forderungen aus der Bürgerschaft

Seit der Gründung einer kommunalen Initiative "für stadtverträglicheren Verkehr" haben sich immer mehr Gemeinden angeschlossen, in Bayern zum Beispiel Bamberg, Coburg, Eggenfelden, Erlangen, Hof, Lindenberg (Allgäu), Marktoberdorf, Mering, Miesbach, Murnau, Neufahrn bei Freising, Pullach, Senden und Wolfratshausen. Auch die Münchner Grünen wollten, dass sich die Landeshauptstadt als Modellkommune für Tempo 30 bewirbt. Beim Koalitionspartner SPD stieß dieser Vorstoß allerdings auf Widerstand.

Augsburgs Baureferent Merkle sagt: "Die Forderung nach Geschwindigkeitsreduzierung in einzelnen Straßenabschnitten kommt aus der Bürgerschaft." Regelmäßig bekomme die Stadt die Bitten und Forderungen aus den betroffenen Stadtquartieren und müsse sie aufgrund der heute geltenden Rechtslage der StVO abschlägig beantworten. Das gelte aber nicht nur in Augsburg - sondern in allen Kommunen.

Doch warum überhaupt Tempo 30? Der Fahrradverband ADFC und die Plattform Agora Verkehrswende argumentieren, dass die niedrigere Geschwindigkeit Straßen für Radfahrer und Fußgänger deutlich sicherer mache. Mit Tempo 30 sinke die Wahrscheinlichkeit einer Kollision, komme es trotzdem dazu, sei die Überlebenschance deutlich höher. Die Zahlen von Radfahrern und Fußgängern würden steigen, da diese sich sicherer fühlten. Durch Lärmreduzierung könnten auch Hauptverkehrsstraßen wieder zu Orten mit Aufenthaltsqualität werden, schreibt der ADFC, Außenbereiche von Cafés, Balkone und Terrassen zur Straßenseite könnten genutzt werden.

Der ADAC argumentiert hingegen, dass rund 80 Prozent der Flächen von München beispielsweise ohnehin schon Tempo 30 seien. Würde man Tempo 30 auch auf Hauptstraßen vorschreiben, dann würde sich der Autoverkehr in die Wohngebiete verlagern. "Wir wollen, dass der Verkehr auf den Hauptstraßen bleibt", sagt Unternehmenssprecher Andreas Hölzel.

Augsburgs Baureferent Merkle betont: "Es geht der Städteinitiative nicht darum, im Rahmen einer Regelumkehr die Höchstgeschwindigkeit innerhalb der Städte und Gemeinden von bisher 50 km/h auf 30 km/h zu ändern." Das Ziel sei vielmehr, dass Kommunen selbst entscheiden dürften, wo wie schnell gefahren werden darf. Man hoffe, dass die neue Bundesregierung die Gesetzeslage anpasst. Bis dahin müsse man abwarten.
(Simon Sachseder, dpa)

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