Kommunales

Matthias von Aster, Chefarzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Bezirkskrankenhaus Landshut, und Schulleiterin Daniela Wamprechtshammer erklären das Erfolgsmodell ISPR. (Foto: Manuela Lang/Bezirk Niederbayern)

28.09.2018

Bezirk Niederbayern plant weiteren Standort

Institut für schulische und psychosoziale Rehabilitation

Was haben die Bundeshauptstadt Berlin und Landshut gemeinsam? In beiden Städten gibt es jeweils eine ganz besondere Einrichtung, die sich um Kinder und Jugendliche kümmert, die als „unbeschulbar“ gelten. Sie genießt fachlich einen sehr guten Ruf und kann mit einer hohen Erfolgsquote aufwarten. Grund genug für eine Erweiterung des Projekts. Nach einem Beschluss des Bezirkstags von Niederbayern wird es in wenigen Jahren auch einen Standort in Passau geben.

Wiederholte Schulverweise


„Ich habe gelernt, netter zu werden“, sagt der 13-Jährige Jonas (Name geändert), der seit August 2017 im Institut für schulische und psychosoziale Rehabilitation (ISPR) betreut wird. An seiner bisherigen Schule geriet er immer wieder mit Mitschülern aneinander – die Folge waren wiederholte Schulverweise und schlussendlich schwänzte Jonas die Schule. Angesichts des drohenden Ausschlusses war das ISPR die letzte Chance, um nicht ohne Abschluss der Schule verwiesen zu werden. „Eine gute Entscheidung“, wie Jonas heute zugibt, denn er habe „echt viel Mist gebaut“. Mit den Lehrern, Sozialpädagogen und Ärzten kommt er gut klar. Jonas hat sich vorgenommen, an seinem Verhalten zu arbeiten, denn er weiß, dass das ISPR seine letzte Chance ist, um eine schulische Perspektive zu behalten.

Die grundliegende Idee für eine Einrichtung wie das ISPR ist eine „niederbayerisch-Berliner Koproduktion“ zweier Brüder: Dr. Matthias von Aster ist Chefarzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Bezirkskrankenhaus Landshut, sein Zwillingsbruder Professor Dr. Michael von Aster hatte die gleiche Position an den DRK Kliniken in Berlin-Westend inne. Bereits im Jahr 2009 entwickelten sie das Konzept für ein Angebot für Kinder und Jugendliche, die infolge von Störungen im Sozialverhalten nicht mehr an Regelschulen unterrichtet werden konnten. Der Grundgedanke zielt darauf ab, die schulische, pädagogische und kinder- und jugendpsychiatrische Herangehensweise in einer Einrichtung zu vereinen – mit dem Ziel, den betreuten Kindern und Jugendlichen die Rückkehr an ihre Schule zu ermöglichen und ihnen somit die schulische Perspektive zurückzugeben. Am ISPR am Bezirkskrankenhaus Landshut wirken neben der Kinder- und Jugendpsychiatrie die Heilpädagogische Tagesstätte und die Schule für Kranke zusammen.

Die Finanzierung wird ebenfalls durch das Zusammenwirken verschiedener Partner gestemmt. Neben dem Bezirk Niederbayern beteiligen sich der Freistaat Bayern (schulisches Personal), die Jugendämter, in deren Zuständigkeit die Kinder und Jugendlichen leben (pädagogische Betreuung), und die Krankenkassen (therapeutische Leistungen). Auch wenn die intensive Betreuung auf den ersten Blick hohe Kosten verursacht, spart sie dem Steuerzahler dennoch Geld.

Stationär untergebracht


Denn ohne eine Einrichtung wie dem ISPR müssen Kinder und Jugendliche, die nicht mehr in Regelschulen unterrichtet werden können, häufig in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung untergebracht werden. Neben dem ungleich höheren Kostenaufwand von bis zu 50 000 Euro pro Jahr führt eine Unterbringung in einem Heim zwangsläufig dazu, dass die Kinder außerhalb ihres Elternhauses betreut werden, so der Leiter des Passauer Jugendamtes, Franz Prügl. Das ISPR ist hingegen eine teilstationäre Maßnahme, was bedeutet, dass die Kinder und Jugendlichen weiter im familiären Haushalt wohnen bleiben.

Voraussichtlich 2023, wenn die Erweiterung des Bezirksklinikums Passau abgeschlossen sein wird, soll das ISPR dort in Betrieb gehen. Prügl begrüßt die Entscheidung des Bezirks Niederbayern sehr: „Ich bin überzeugt, dass sich der Bedarf nach und nach erhöhen wird, wenn positive Ergebnisse zu verzeichnen sind.“
(Manuela Lang)

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