Kommunales

Bekannt ist Biebelried bisher vor allem durch das nach der Gemeinde benannte Autobahnkreuz. (Foto: dpa)

17.03.2016

Biebelrieder Kirchturmstreit könnte im Vergleich enden

Rathaus und Kirchgemeinde hatten sich über Baukosten gestritten

Der Kirchturm-Streit in der Gemeinde Biebelried im Landkreis Kitzingen (Staatszeitung berichtete) könnte in einem Vergleich enden. Wie eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Würzburg sagte, habe man der politischen Gemeinde und der Katholischen Kirchenstiftung am Dienstag, 15. März 2016, in der Verhandlung vorgeschlagen, nicht auf eine Entscheidung durch das Gericht zu beharren. Das Gericht will einen Vergleich ausarbeiten, in der Verhandlung habe der Vorsitzende Richter die Grundzüge bereits erläutert, sagte die Sprecherin. Der sieht so aus: Gemeinde und Stiftung teilen sich die Kosten für die Kirchturmsanierung. (Az: W 1 K 15.1244) Der Streit um die Kirchturmsanierung zieht sich seit Jahren. Die beiden Parteien streiten sich darum, wer die Baulast für den Turm der im Jahr 1606 vom Orden der Johanniter erbauten Pfarrkirche zu tragen hat. Die Kirchenstiftung Biebelried ist der Auffassung, dass die Baulast für das Gotteshaus zwar bei der Kirchengemeinde selbst liege, die für den Turm jedoch bei der politischen Gemeinde. Die sieht das anders. Sie streckte zwar das Geld für die Sanierung des Kirchturms vor, fordert aber eine grundsätzliche gerichtliche Klärung. Die soll mit dem Vergleich vorliegen. Dem müssen nun Kirchenstiftung und Gemeinderat noch zustimmen.

Zehn Wochen Zeit

Die Verhandlung dauerte rund eineinhalb Stunden. Dabei wurde auch die Genese des Falls aufgedröselt. Im August 2009 forderte der Gemeinderat, dass die Kirchenstiftung eine Baulastverpflichtung der politischen Gemeinde nachweisen müsse. 2013 beschloss das Gremium, dass die Gemeinde die geplanten Renovierungskosten für den Turm von 47 500 Euro unter dem Vorbehalt übernimmt, dass die Kirchenstiftung bis 31. März 2014 ein Gerichtsverfahren zur Klärung der Baulastfrage einleitet. Sollte das Gerichtsverfahren ergeben, dass die Baulast nicht bei der Gemeinde liegt, gelten 24 000 Euro der ausbezahlten Summe als Zuschuss ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für die Zukunft. Mit dem Vergleich wäre so eine Rechtspflicht nun verbunden. Denn die politische Gemeinde soll sich demnach "gegenwärtig und künftig" zu je 50 Prozent an den Instandhaltungskosten beteiligen. Die beiden Seiten haben nun zehn Wochen Zeit, dem Vergleichsvorschlag des Gerichts, der ihnen demnächst in Schriftform zugeht, zuzustimmen.(epd)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Sind Landesgartenschauen sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2024

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2025

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 29.11.2024 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.