Kommunales

Statt der herkömmlichen Führerscheine auf rosa oder gar noch grauem Papier fordert die EU bis 2033 den Erwerb einer Karte. (Foto: dpa/Ole Spata)

25.10.2021

Umtauschfrist für Führerscheine hat begonnen

Spätestens bis 2033 müssen alle Kfz-Lenker*innen eine neue Karte besitzen, sonst dürfen sie nicht mehr Autofahren

In den kommenden Jahren verschwindet ein Stück Nostalgie und ein Dokument, auf das viele stolz sind: der alte Führerschein. Bisher spielte es keine Rolle, ob das Foto auf dem labberigen grauen Papier aus den 1950er-Jahren stammt und der Besitzer nicht einmal mit viel gutem Willen noch zu identifizieren war. Spätestens 2033 ist damit Schluss, dann muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2033 ausgestellt wurde, in einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Dies geschieht stufenweise, und die erste Frist endet bereits im Januar 2022.

Doch welche Fristen gibt es genau, und für wen gelten sie? Und wie soll der Führerschein-Umtausch ablaufen? Konkret existieren zwei Stufenpläne: Da sind zum einen bundesweit 15 Millionen Papierführerscheine, die vor 1999 ausgestellt wurden. Bei ihnen läuft die erste Umtausch-Etappe bereits und soll bis 19. Januar 2022 abgeschlossen sein. Sie betrifft alle Fahrer*innen der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958. Die Geburtsjahre 1959 bis 1964 sind bis 2023 dran, die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis 2024. Alle Jüngeren müssen ihren Führerschein bis 2025 tauschen. Wer vor 1953 geboren wurde, kann seinen Führerschein bis 2033 behalten. Zum anderen gibt es 28 Millionen Führerscheine im Kartenformat, die ab 1999 ausgestellt wurden. Die erste Umtauschstufe für sie läuft bis 2026, nämlich für die Ausstellungsjahre 1999 bis 2001. Dann geht der Umtausch Jahr für Jahr weiter – bis zum 19. Januar 2033 für Dokumente mit Ausstellung bis 18. Januar 2013.

 

Die Fahrprüfung muss nicht wiederholt werden


Umzutauschen gibt es eine Menge. Allein in Ingolstadt, einer Stadt mit rund 137 000 Einwohner*innen, sind von der Umtauschaktion rund 66 000 Besitzer eines Papier- und 51 000 Besitzer eines Kartenführerscheins betroffen. Ab 2028 kommen dann noch diejenigen dazu, die ihren bereits befristeten Kartenführerschein nach dem 19. Januar 2013 bekommen haben.

Doch warum muss der Führerschein eigentlich umgetauscht werden? Nach der sogenannten dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen, auf 15 Jahre befristeten EU-Kartenführerschein umzutauschen. Die Befristung betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle Führerscheine, die in der EU im Umlauf sind, ein einheitliches Muster erhalten, das aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt. Mit Ablauf der Umtauschfrist verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit. Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet. Bei Reisen ins Ausland kann es, je nach Ziel, zu erheblichen Problemen kommen.

Viele Menschen fragen sich. Muss die Fahrprüfung wiederholt werden? Beim Führerscheinumtausch handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit – die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. (BSZ)

 

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